1. Der Prüfungsbericht des BKPV über die Haushaltsjahre 2008 bis 2012 sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis, wie in den Stellungnahmen vorgeschlagen zu verfahren und dies der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.
In
den Jahren 2016 und 2017 hat der BKPV die o. g. Prüfung durchgeführt. Im
November 2017 haben alle Fraktionen und Gruppen im Stadtrat ein Exemplar des
Prüfungsberichts erhalten. Weitere Berichtsexemplare können gerne beim
Revisionsamt bezogen werden. Inzwischen wurden vom Revisionsamt Stellungnahmen
der betroffenen Dienststellen eingeholt. Das Revisionsamt ist für die
Weiterbehandlung der Prüfungsfeststellungen in koordinierender Hinsicht
zuständig. Für die Erledigung sind die jeweils betroffenen Dienststellen
verantwortlich.
Die Schwerpunkte der überörtlichen Prüfung lagen bei den Jahresabschlüssen, bei Aspekten der Jugendhilfe, im Bereich der Sozialen Hilfen sowie der Informationstechnik.
Der Prüfungsbericht enthält 64 Prüfungsfeststellungen, die sich teilweise in mehrere Aussagen untergliedern. Grundsätzlich ist die Stadt verpflichtet, die Prüfungsfeststellungen gründlich zu prüfen und umzusetzen. Die Stellungnahmen hierzu sind nachfolgend abgedruckt.
Der BKPV muss seine Prüfungsberichte der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde zuleiten. Dementsprechend teilt die Stadt der Rechtsaufsichtsbehörde mit, wie sie mit den Prüfungsfeststellungen umgehen wird.
Falls Fragen oder Klärungsbedarf von Fraktionen oder Gruppen
im Stadtrat zu einzelnen Sachverhalten bestehen, wird möglichst um Rückmeldung
im Vorfeld der Sitzung an das Revisionsamt gebeten. Die zuständigen
Dienststellen würden dann zur Stadtratssitzung eingeladen.
Weitere Informationen:
1. In Bayern ist das Prüfungswesen der Kommunen zweigeteilt. Die örtliche Prüfung nimmt kraft Gesetzes das Revisionsamt wahr, für die überörtliche Prüfung ist der BKPV zuständig. Die überörtliche Prüfung wird dabei in einem Turnus von etwa 5 bis 8 Jahren durchgeführt. Die Prüfungsgegenstände der überörtlichen Prüfung unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen der örtlichen Prüfung. Sie bauen auf den Erkenntnissen der örtlichen Prüfung auf und ergänzen diese. Zudem werden in der Regel andere Schwerpunkte gesetzt.
2. Die Zuständigkeit für die Behandlung der Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung liegt beim Stadtrat und nicht etwa beim Revisionsausschuss. Der Revisionsausschuss ist das zuständige Gremium für die örtliche Prüfung.
3. Die
in der Anlage zusammengestellten Informationen bzgl. der Umsetzung der
Prüfungsfeststellungen beruhen auf Mitteilungen der jeweils zuständigen
Dienststellen. Eine Überprüfung durch das Revisionsamt, ob die Angaben
zutreffend oder sinnvoll sind, erfolgte nicht. Das Revisionsamt verfügt weder
über ein Weisungsrecht gegenüber den Dienststellen noch hat es das Recht,
überörtliche Prüfungsfeststellungen für zutreffend bzw. unzutreffend oder für
sinnvoll bzw. nicht sinnvoll zu erklären.
Eine Beurteilung, ob die jeweilige Umsetzung als hinreichend anzusehen ist,
wäre Aufgabe der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde und des
BKPV, der sich bei der nächsten überörtlichen Prüfung damit erneut befassen
wird.
Anlage: Übersicht der Stellungnahmen der Fachämter