hier: Schuhstraße 39
Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu dem vorgeschlagenen Baudenkmal Schuhstraße 39 wird hergestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Gebäude Schuhstraße 39 ist als Baudenkmal gemäß Art. 2 DSchG in der Denkmalliste zu ergänzen.
Vorgeschlagene Listenergänzung:
Ort |
Straße, Hausnr. |
Beschreibung/Langtext |
Erlangen |
Schuhstraße 39 |
Schuhstraße 39. Mietswohnhaus, viergeschossiger, L-förmiger Eckbau mit
Satteldächern, gerundetem Eckerker mit Welscher Haube und Hausteingliederung,
Erdgeschoss rustiziert, Obergeschosse in freisichtigem Ziegelsteinmauerwerk,
von Georg Krämer, 1908/09. |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat mit Schreiben vom 14.02.2018 über den Nachtrag des Gebäudes Schuhstraße 39 in die Denkmalliste informiert.
Das Schreiben vom 14.02.2018 soll nach Art. 2 DSchG der Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde dienen. Die Stadt bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Bei dem Objekt Schuhstraße 39
handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 DSchG. Die Erhaltung liegt im
Interesse der Allgemeinheit. Gegen die Aufnahme in die Denkmalliste bestehen
seitens der Verwaltung keine Einwände. Das Benehmen nach Art. 2 DSchG wird
hergestellt.
Anlagen: Schreiben BLfD vom 14.02.2018
Foto
Lageplan