Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erlangen und Entlastung des Oberbürgermeisters
Vorlage
14/183/2018
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

 

1.      Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Erlangen zum 31.12.2014 wird in der im Prüfungsbericht vom 08.01.2018 abgedruckten Fassung festgestellt.

 

2.      Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

Hinweis:
Der Revisionsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2018 dem Stadtrat empfohlen, den
Jahresabschluss 2014 der Stadt Erlangen festzustellen und dem Oberbürgermeister
Entlastung zu erteilen.

 

Hierzu erfolgen Ausführungen des Vorsitzenden des Revisionsausschusses.


Der Stadtrat hat am 28.04.2005 beschlossen, anstelle des bisherigen kameralen Haushaltswesens den kaufmännischen Buchungsstil – Doppik – bei der Stadt Erlangen zum 01.01.2009 einzuführen. Der Jahresabschluss 2014 ist daher der sechste doppische Jahresabschluss.

 

Der Jahresabschluss 2014 wurde dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 24.05.2017 durch die Stadtkämmerei zur Kenntnis gebracht und offiziell dem Revisionsamt zur Prüfung übergeben. Mit der Vorlage des Prüfungsberichts vom 08.01.2018 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 nahm das Revisionsamt seine Aufgaben nach Art. 103 Abs. 3 der Gemeindeordnung wahr.

 

Der Prüfungsbericht dient dem Stadtrat als Grundlage zur Beurteilung, ob der Jahresabschluss 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festgestellt und dem Oberbürgermeister
Entlastung erteilt werden kann.

 

Mit der Feststellung wird das örtliche Prüfungsverfahren und damit die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2014 förmlich abgeschlossen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft Einverständnis besteht, die Ergebnisse gebilligt werden und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet wird.


Anlage:

Gelber gebundener Prüfungsbericht „Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt
Erlangen“ des Revisionsamtes (Nr. 09/2017) vom 08.01.2018 (siehe separate Verteilung).