Betreff
Errichtung einer Zweigstelle der Sing- und Musikschule in Uttenreuth
Vorlage
47/050/2018
Aktenzeichen
IV/47
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen wird beauftragt, eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Uttenreuth über die Durchführung des Musikschulunterrichts in der Grundschule Uttenreuth auszuhandeln. Die Details zur Zusammenarbeit werden in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Beauftragung geschieht vorbehaltlich der Stellenschaffung mit einem Volumen von 8 Stunden für Unterricht und 1 Stunde für die Leitung sowie vorbehaltlich der Genehmigung der Regierung von Mittelfranken im Wege der Zweckvereinbarung gem. Art. 7 KommzVG.


Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Musikschule ermöglicht auch Schülerinnen und Schülern im weiteren Umkreis einen Musikschulunterricht, welcher durch ortsnahe Angebote erreichbar, durch soziale Gebühren bezahlbar und ohne Aufnahmebeschränkungen zugänglich gestaltet werden kann (gemäß KGST-Gutachten Musikschule vom Mai 2012).

 

Die Grundschule Uttenreuth ist eine „Musikalische Grundschule“, in der Musik schon immer einen hohen Stellenwert hat. Sie sucht dauerhaft einen Kooperationspartner, der, wie in den Grundschulen in Erlangen, für eine hohe Qualität, Verlässlichkeit und Kontinuität des Angebots sorgt. Die Gemeinde Uttenreuth kam auf die Stadt Erlangen zu mit der Bitte, Kooperationspartner der Grundschule zu werden.

Die Möglichkeit, musikalische Bildung niedrigschwellig, wohnortnah und in einer vertrauten Umgebung zu erhalten, ist für Kinder und Familien eine besondere Chance. Die Sing- und Musikschule hat daher Interesse daran, dieses System auch anderen Gemeinden/Familien zur Verfügung zu stellen.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Kinder und Familien der Gemeinde Uttenreuth haben die gleiche Chance auf musikalische Bildung wie Erlanger Kinder.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Geplant ist ein Angebot von insgesamt acht Unterrichtseinheiten und einer Unterrichtsstunde für die Leitungstätigkeit der Außenstellenleitung vor Ort. Das Angebot setzt sich zusammen wie folgt:

Musikalische Grundausbildung (zwei Unterrichtseinheiten)

Singklasse – Kinderchor (zwei Unterrichtseinheiten)

Instrumentalunterricht in der Großgruppe (vier Unterrichtseinheiten).

Alle Lehrkräfte sind bei der Sing- und Musikschule angestellt. In Uttenreuth wohnende Lehrkräfte werden, falls möglich, bevorzugt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit dem Schuljahr 2019/2020 soll mit der Außenstelle begonnen werden.

 

4.   Ressourcen

Der Stadt Erlangen entstehen keine Kosten. Es ist jedoch erforderlich, eine Stelle mit einem Kontingent von 9 Stunden einzurichten.
Im Gegensatz zur bestehenden Kooperation mit der Gemeinde Möhrendorf wird die städtische Sing- und Musikschule den Unterricht organisieren, leiten und überwachen, die Unterrichtsverträge mit den Erziehungsberechtigten abschließen und die Entgelte vereinnahmen. Die Gemeinde Uttenreuth erstattet der Stadt Erlangen die vollen Personalkosten abzüglich der Entgelte, die durch die Eltern entrichtet werden, sowie der anteiligen Zuschüsse des Freistaats Bayern. Darüber hinaus stellt sie bzw. die Grundschule Unterrichtsräume und Unterrichtsinstrumente zur Verfügung.
In der Verwaltung der Erlanger Sing- und Musikschule sind ca. 100 Kinder mehr zu verwalten. Die Personalverwaltung Erlangen berechnet die anteiligen Personal- und Verwaltungskosten für die Gemeinde Uttenreuth, die Sing- und Musikschule berechnet die erhaltenen Entgelte und Zuschüsse. Die Gemeinde Uttenreuth zahlt der Stadt Erlangen zusätzlich die entsprechenden Verwaltungskosten.
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

 

 

 

 

 

Personalkosten (brutto):

19.175 €

bei Sachkonto:

Verwaltungskosten

  4.829 €

bei Sachkonto:

Schülerentgelte durchschnittlich

10.838 €

bei Sachkonto:

Staatszuschuss
Weitere Ressourcen (Durchschnitt)

  4.829 €
  8.182 € (durch Gemeinde Uttenreuth zu ersetzen)

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Aufschlüsselung der zugrundeliegenden Kostenberechnung

                        Beschluss Gemeinderat Uttenreuth vom 12.12.2017