Die Verwaltung wird beauftragt, fünf
Geschwindigkeitsanzeigetafeln (Geschwindigkeitsdisplays) anzuschaffen und die
erforderlichen Haushaltsmittel sowie den zur Betreuung der Displays
erforderlichen Personalbedarf für den Haushalt 2019 anzumelden.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 30.11.2017 ist
abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Höhere Sensibilisierung für die
gefahrenen Geschwindigkeiten;
bessere Akzeptanz und Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeiten im
Stadtgebiet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Anschaffung, Betrieb und Wartung
von Geschwindigkeitsdisplays im Stadtgebiet.
Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Finanzressourcen zur
Durchführung der Aufgabe. Die neue Aufgabe ist in den Aufgabengliederungsplan
aufzunehmen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 30.11.2017 wurde u. a. der Antrag gestellt, dass die Stadt Erlangen eine angemessene Zahl an Geschwindigkeitsanzeigetafeln anschafft und diese an sensiblen Orten aufstellt (vgl. Anlage). Im Zuge der Bürgerdiskussion wurde die angemessene Zahl als z. B. 20 Stück konkretisiert. Der Antrag wurde mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern angenommen.
Allgemeines:
Gegenwärtig verfügt die Erlanger
Verkehrswacht über nur noch ein Geschwindigkeitsanzeigegerät. Die Aufstellung
und Betreuung der Geschwindigkeitsanzeige erfolgt durch das städtische
Tiefbauamt. Das Gerät wird nach Vorgabe der Verkehrswacht entsprechend einer
mit der Verkehrsbehörde abgestimmten Liste an verschiedenen Standorten im
Stadtgebiet eingesetzt. Bei den Standorten handelt es sich hauptsächlich um
sensible Bereiche wie Schulen, Kindergärten usw.. Der Standortwechsel erfolgt
gegenwärtig in einem 1- bis 2-wöchigen Turnus.
Einschätzung der Verwaltung und Polizei:
Verwaltung und Polizei sind der
Auffassung, dass der Einsatz von
Geschwindigkeitsdisplays zur Erhöhung der Aufmerksamkeit und besseren
Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeiten beiträgt. Eine Erhöhung der Zahl
der eingesetzten Geräte würde sich positiv auf das Geschwindigkeitsverhalten
auswirken. Allerdings dürfte ein inflationärer Einsatz die Akzeptanz und die
Wirkungen auf das Einhalten der Geschwindigkeiten eher reduzieren. Eine
Erhöhung auf fünf Geräte ist seitens der Verwaltung und Polizei sinnvoll und
hätte noch einen positiven Effekt auf das Geschwindigkeitsverhalten der
Verkehrsteilnehmer.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Betreuung
des Gerätes der Verkehrswacht um freiwillige Leistungen handelt, welche
folgende Arbeiten beinhalten:
Ø Aufbau
des Gerätes mit 1 Fahrzeug + 2 Mann a 1 h/Woche
Ø Laden
der Akkus a 1 h/Woche
Ø Auswertung
a 0,5 h/ Woche
Ø Wartung
à 0,5 h/Woche
In Summe ergibt sich ein
Arbeitsaufwand von 4,0 h / Woche. Über das Monat und Jahr gerechnet ist somit
einschließlich der zusätzlichen und unvermuteten Leistungen ein Arbeitsaufwand
von ca. 220 h/Gerät/Jahr erforderlich. Der Personalbedarf für die Betreuung der
5 Geschwindigkeitstafeln beträgt somit 9 Mannmonate.
Daraus resultierend weist die
Verwaltung darauf hin, dass angesichts der vielzähligen Aufgaben und der
Pflichtaufgabe zur Aufrechterhaltung einer verkehrssicheren
Straßeninfrastruktur die Übernahme dieser zusätzlichen Aufgabe nur durch
zusätzliches Personal möglich ist.
Alternativ wäre auch die Vergabe an Dritte mit daraus bedingter Budgeterhöhung
von ca. 45.000 € zur Aufgabenwahrnehmung möglich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ ca.
15.000 |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalbedarf
1 Facharbeiter |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Auszug aus der Niederschrift