Betreff
Qualitative Unterstützung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Erlangen;
Bearbeitung des Fraktionsantrags der ödp Nr. 095/2014 vom 02.07.2014 - freie Träger in der Kinderbetreuung partnerschaftlich unterstützen
Vorlage
512/050/2018
Aktenzeichen
IV/512-3/WT016
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Stadt Erlangen gewährt freien Trägern von Erlanger Kindertageseinrichtungen ab dem 01.09.2018 Zuschüsse zur qualitativen Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch:

1.         Bezuschussung von SPS-Vorpraktikanten

2.         Bezuschussung von Weiterbildungsmaßnahmen

3.         Teilnahme am städt. Fortbildungsprogramm ohne Erhebung von Kostenbeiträgen

 

  1. Die notwendigen Finanzmittel, in Höhe von jährlich 440.000 €, sind in die entsprechenden Haushaltsberatungen einzubringen. Der Betrag für 2018 i.H.v. höchstens 150.000 € ist dem Budget zu entnehmen.

 

  1. Die beigefügte Richtlinie zur qualitativen Unterstützung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Erlangen wird beschlossen.

 

  1. Der ödp-Fraktionsantrag Nr. 095/2014 vom 02.07.2014 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Verbesserung der Unterstützung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet von Erlangen durch die Mitfinanzierung von Praktikantenstellen in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft, kostenfreie Teilnahme am kommunalen Fortbildungsangebot für Mitarbeiter/-innen in Kindertageseinrichtungen und Bezuschussung von Weiterbildungsmaßnahmen, die explizit an der qualitativen Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen ausgerichtet sind.

 

 

 

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

       (Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Mit dem ödp-Franktionsantrag vom 02.07.2014 wurde beantragt:

-       Bezuschussung von „Leitungsassistenzen“ bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger. Gefordert wurde die Gleichbehandlung freier Träger, da im Stellenplan 2015 vier Stellen für Leitungsassistenzen (drei Stellen für städt. Krippen, Kindergärten und Horte, eine Stelle für Spiel- und Lernstuben) geschaffen wurden.

-       In einem weiteren Punkt wurde im Fraktionsantrag die Weiterreichung der Bundesmittel an die freien Träger gefordert. Der Bund unterstützt seit rund zehn Jahren Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren, indem er zur Betriebskostenförderung zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung stellt. In Erlangen betragen die Einnahmen über die Bundesmittel rund eine Mio. € jährlich. Eine Weiterleitung an die Träger von Einrichtungen ist nach der Richtlinie nicht vorgesehen, auch wenn einige Gemeinden so verfahren. Die Vergleichskommunen leiten die Bundesmittel ebenfalls nicht weiter.

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 15.10.2015 (512/018/2015) wurde die Verwaltung beauftragt, unter Einbindung der Planungsgruppe Kindertageseinrichtungen ein Konzept zur zielgerichteten Unterstützung der qualitativen Arbeit in Kindertageseinrichtungen freier Träger zu erarbeiten.

Einige große Erlanger Trägervertreter sind im April 2016 in einem Schreiben mit konkreten Vorschlägen zur zusätzlichen, finanziellen Unterstützung an das Stadtjugendamt herangetreten. Die freien Träger fordern:

1.       Qualitative Weiterentwicklung durch die Bezuschussung von Vorpraktikantenstellen und durch die Bezuschussung von Weiterbildungen/Fortbildungen

2.       Einsatz von Hauswirtschaftskräften zur Entlastung des pädagogischen Personals

3.       Leitungsassistenzen zur Entlastung im Verwaltungsbereich

4.       Gewichtungsfaktor 4,5 plus x für integrative Einrichtungen

5.       Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des Betreuungsjahres in Kindergärten und Häusern für Kinder für Kinder, die im laufenden Kindertagesstättenjahr drei Jahre alt werden.

        Beteiligungskonzept:

In mehreren Gesprächen, auch innerhalb der Planungsgruppe, wurden die Ideen und Vorschläge der freien Träger sowie die der Verwaltung erörtert.

Zudem tauschte sich die Verwaltung in der neu eingerichteten Trägerkonferenz am 17.07.2017 mit allen Erlanger Trägervertretern über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten aus.

In den Gesprächen wurde deutlich, wie dringend die freien Träger zur Sicherung und Steigerung der Qualität der Arbeit eine zusätzliche, laufende finanzielle Unterstützung benötigen.

Ergebnis des Diskussions-/Beteiligungsprozesses:

In der Trägerkonferenz am 17.07.2017 haben die Erlanger Kita-Träger nach Erläuterung und Diskussion eine Priorisierung der Fördermodelle Nr. 1 (Vorpraktikanten, Weiterbildungen, Fortbildungen), Nr. 2 (Hauswirtschaftskräfte) und Nr. 3 (Leitungsassistenzen) – in dieser Reihenfolge – vorgenommen. 

Für den Vorschlag „Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 plus x“ und den Vorschlag „Gewährung des Gewichtungsfaktors 2,0 bis zum Ende des Betreuungsjahres in Kindergärten und in Häusern für Kindern“ ergab sich kein einheitliches Bild.

Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 plus x:

Der Gewichtungsfaktor 4,5 plus x kann gemäß Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG nur für integrative Einrichtungen gewährt werden. Eine integrative Kindertageseinrichtung nach BayKiBiG kann ab einer Belegung von mindestens drei Kindern die behindert oder von Behinderung bedroht sind anerkannt werden.

Der Träger einer Einrichtung kann für den behindertenspezifischen Mehraufwand zusätzliches Personal einstellen. Nach BayKiBiG können die Kosten staatlich refinanziert werden, wenn die Kommune mitfinanziert. Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach der Anzahl der behinderten Kinder und deren Buchungszeiten. Für die Berechnung wird das Arbeitgeberbrutto der Zusatzkraft zu Grunde gelegt.

Zum Datenstand November 2017 fielen 11 von aktuell 98 Kindertageseinrichtungen der freien Träger unter das Kriterium einer „integrativen Einrichtung“ und hätten damit die Möglichkeit gehabt, die zusätzliche Förderung des „Gewichtungsfaktors 4,5 plus x“ zu erhalten.

Die Träger dieser Einrichtungen hätten rechnerisch eine zusätzliche Förderung für insgesamt 19 Zusatzkräfte in Anspruch nehmen können, was mit zusätzlichen kommunalen Betriebskostenzuschüssen in Höhe von rund 415.000,00 € einhergehen würde.

Für die freien Träger wäre dies sicherlich eine deutliche Verbesserung, um allen Kindern in integrativen Einrichtungen eine personalintensivere Förderung und Betreuung (Verbesserung der Anstellungsschlüssel) zu ermöglichen. Im Diskussionsprozess wurde dieser Punkt hinsichtlich des Inklusionsgedankens von allen Beteiligten unterstützt. Im Rahmen der Priorisierung wurde er trotzdem nach hinten angestellt, da nur ca. 10 % der Einrichtung diese Art der finanziellen Unterstützung erhalten würden.

Gewährung des Gewichtungsfaktors 2,0 bis zum Ende des Betreuungsjahres in Kindergärten und Häusern für Kinder für Kinder, die im laufenden Kindertagesstättenjahr drei Jahre alt werden:

Kinder unter drei Jahren können in Kindergärten aufgenommen werden, wenn dies im Rahmen der individuellen Betriebserlaubnisse möglich ist. Die Auswirkungen einer Aufnahme von unter Dreijährigen in Regelkindergärten hinsichtlich Fachlichkeit, Bedarfsplanung, Investitionsbedarf und die negativen Auswirkungen auf reine Krippengruppen sind derzeit nicht abschätzbar. Erfahrungen in anderen Kommunen bestätigen die Schwierigkeit der Steuerung und verweisen auf die Verstärkung des Mangels an Kindergartenplätzen. Von Seiten der Verwaltung kann insbesondere aufgrund des akuten Platzmangels für Kindergartenkinder eine Aufnahme von unter Dreijährigen im Kindergarten nicht befürwortet werden.

Vergleich mit anderen Kommunen:

Die Bezuschussung freier Träger in Vergleichskommunen wird überall anders gehandhabt. In Nürnberg gibt es verschiedene zusätzliche Fördermöglichkeiten, aber kein Gesamtkonzept für die Bezuschussung. Ein Hauptaugenmerk bei der Bezuschussung liegt in Nürnberg auf dem Bereich des Personals (bessere Anstellungsschlüssel, Leitungsfreistellungen, Fachberatung, Pädagogische Qualitätsbegleitung, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, u.a.). Die Stadt Rosenheim hat eine Zuschussrichtlinie für die Gewährung freiwilliger Zuschüsse an freie Träger von Kindertageseinrichtungen entwickelt. Hier erfolgt die Bezuschussung aufgrund einer Förderformel und prozentualen Pauschalsätzen. In Ingolstadt wird das freiwillige Zuschusswesen aktuell umgestellt. Von einer Defizitförderung wird es zukünftig eine Förderung auf Antragsbasis geben, die eine Gleichstellung an die städtischen Einrichtungen ermöglicht. Bei 66 Einrichtung wird davon ausgegangen jährlich ca. 1 Mio. € an freiwilligen Zuschüssen zu gewähren.

Einschätzung des Fachamtes:

Die erfolgreiche Fachkraftakquise sieht die Verwaltung als eine der größten Herausforderungen in den nächsten Jahren. Der von der Jugendhilfeplanung ausgewiesene Ausbaubedarf für die kommenden Jahre stößt bei den freien Trägern trotz des vorhandenen Interesses an einer Mitwirkung bei der Bedarfsdeckung aufgrund des Fachkräftemangels auf große Sorge. Um die Attraktivität der Erlanger Kindertageseinrichtungen zu steigern, gilt es, frühzeitig Praktikantinnen und Praktikanten in die Erlanger Einrichtungen einzubinden. Praktikumsplätze sind für die Träger bisher mit hohem finanziellem Aufwand verbunden, weil die Vorpraktikanten nicht im Anstellungsschlüssel berücksichtigt werden. Zuschüsse der Stadt Erlangen für Praktikanten könnten deshalb ein guter Ansatzpunkt für die Bindung von Fachkräften an die Kindertageseinrichtungen in Erlangen sein. Berufliche Weiterbildung z. B. Zusatzqualifikationen für Leitungstätigkeit werden immer wichtiger. Qualitativ gute Weiterbildungsangebote sind relativ kostspielig und für das Personal meist nicht zu finanzieren. Da in den städt. Kindertageseinrichtungen die Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen finanziert werden, sollten diese auch bei den freien Trägern bezuschusst werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)       

        In einem ersten Schritt wird vorgeschlagen:

        Qualitative Unterstützung der Kindertageseinrichtungen freier Träger durch:

  1. Zuschüsse zur Finanzierung von Vorpraktikantenstellen bei Vorhalten eines Praktikumsplatzes für die ersten zwei Jahre der Erzieherausbildung, soweit der Praktikumsplatz besetzt ist auszureichen. Eine pauschale Ausreichung ist nicht angedacht.

2.       Zuschuss für die Weiterbildung einer Ergänzungskraft zu einer staatlich anerkannten Fachkraft in Kindertageseinrichtungen

3.       Zuschuss bei Maßnahmen zur Leitungsqualifizierung mit dem Fokus „Management großer Kindertageseinrichtungen“

4.       Kostenfreie Teilnahme am internen Fortbildungsprogramms der Abteilung Kindertageseinrichtungen für freie Träger

        Umsetzung:

        Anteilsförderung in Höhe von 80% der

·         Vergütung für Vorpraktikanten (SPS-Praktikanten),

·         Weiterbildungskosten zur Fachkraft für Kindertageseinrichtungen,

·         Qualifizierungsmaßnahmen für Leitungskräfte

·         sowie die Öffnung des internen Fortbildungsprogramms der Abteilung für Kindertageseinrichtung mit durchschnittlich zwei Plätzen pro Fortbildung für freie Träger.

·         Bei angenommenen 60 Praktikumsplätzen, 15 Weiterbildungen zur Fachkraft für Kindertageseinrichtung und zwei Leitungsqualifizierungen ergäbe sich eine Gesamtsumme von jährlich rund 438.000 Euro.

·         Die Umsetzung der Förderung wird in der beigefügten Richtlinie geregelt.

 

        Ausblick für einen Ausbau in den Folgejahren:

Zur Umsetzung weiterer Vorhaben wird die Verwaltung zu gegebener Zeit Vorschläge erarbeiten und vorlegen.

 

                                              

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

        Zuschuss in Höhe von             440.000 € jährlich

         

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Entwurf der Richtlinie zur qualitativen Unterstützung der freien Träger von                      Kindertageseinrichtungen in Erlangen