Hier: Veränderte Zuständigkeit bei der Hilfe zur Pflege
1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
2. Der Fraktionsantrag der SPD – Fraktion vom 23.01.2018
(Nr. 014/2018) ist damit bearbeitet.
3. Die Verwaltung sichert eine laufende Berichterstattung
zu.
Die grundsätzlichen Informationen zum Thema „Veränderte Zuständigkeit bei der Hilfe zur Pflege“ liegen bereits als MzK (502/019/2018) vor.
Ergänzend zur MzK werden die
Fragen aus dem Antrag Nr. 014/2018 wie folgt beantwortet:
- Änderungen für Leistungsbezieher
Die
Anträge auf Hilfe zur Pflege und Eingliederunghilfe und auch die damit
verbundenen Anträge auf Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII
(Grundsicherung im Alter und bei voller Ewerbsunfähigkeit und Hilfe zum
Lebensunterhalt) werden durch die Veränderung der Zuständigkeiten spätestens
zum 01.12.2018 komplett durch den Bezirk Mittelfranken in Ansbach
bearbeitet.
Die
vom örtlichen Träger der Sozialhilfe – Stadt Erlangen – bisher erbrachten
Leistungen werden mittels Bescheid eingestellt und die Bürger/innen wegen der
weiteren Hilfegewährung an den Bezirk Mittelfranken verwiesen. Antragstellung,
Beratung und Leistungsgewährung erfolgt sodann vollumfänglich durch die
Sozialhilfeverwaltung des Bezirks.
Nach
heutigem Kenntnisstand bestehen keine Planungen des Bezirks Mittelfranken
Sprechstunden vor Ort einzurichten.
- Vorstellungen zur Kooperationsvereinbarung
Das Sozialamt wird bei der Konzeption des Entwurfes der Kooperationsvereinbarung im Städtetag Bayerns mitarbeiten und hat sich zur ersten Sitzung der Arbeitsgruppe im März bereits angemeldet; ein Entwurf (Muster der Kooperationsvereinbarung) wurde beim Städtetag angefordert.
Konkrete Vorstellungen über Inhalte der Kooperationsvereinbarungen bestehen derzeit noch nicht. Allerdings wird eine möglichst wohnortnahe Beratung der betroffenen Menschen und ein effektives Ineinandergreifen der Angebote der Pflegeberatung und der Leistungen der Hilfe zur Pflege angestrebt werden.
Der Antragstellung aus einer Hand – allerdings beim überörtlichen Träger - wurde bereits durch die Abgabe der gesamten Zuständigkeiten mit den lebensunterhaltssichernden Leistungen an den Bezirk Rechnung getragen.
- Änderungen Altenhilfeplanung
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind Änderungen für die Altenhilfeplanung nicht absehbar. Der Bezirk Mittelfranken hat zu einer Besprechung am 08.02.2018 eingeladen, die u.a. die Altenhilfe- und Pflegeplanung zum Thema hat. Das Sozialamt wird daran teilnehmen und in der nächsten Sitzung des SGA darüber berichten.
- Informationen zu den zahlenmäßigen Entwicklungen
Zum Stichtag 31.12.2017 haben 41 pflegebedürftige Bürger und Bürgerinnen ambulante Hilfe zur Pflege erhalten.
Im Haushalt 2017 waren für die Hilfe zur Pflege 660.000,00 € eingestellt, 481.599,75 € wurden im Kalenderjahr 2017 für die Hilfe zur Pflege verausgabt.
Die Anzahl der Pflegebedürftigen, die Hilfe zur Pflege bezogen bzw. beantragt haben, hat sich im Laufe des Kalenderjahres 2017 wie folgt entwickelt:
|
31.12.2016 |
31.12.2107 |
Empfänger/innen Hilfe zur Pflege |
85 |
41 |
Höhe der Ausgaben |
563.784,00 € |
481.599,75 € |
Leistungsempfänger, die
Ersatzleistungen für Hilfe zur Pflege bezogen haben |
./. |
24 |
Neuanträge Hilfe zur Pflege |
./. |
10 |
Folgende Zahlen wurden an den Bezirk Mittelfranken gemeldet:
Anzahl der Fälle „Kapitel 3 und 4
SGB XII“ 27
Fälle
(bereits zum 01.03.2018 an den Bezirk abgegeben)
Anzahl der Fälle „Hilfe zur Pflege laufend“ 47 Fälle
Eine laufende ausführliche Berichterstattung zu diesem Thema durch die Verwaltung wird zugesagt.
Anlagen: 1. Antrag SPD – Fraktion vom 23.01.2018 (Nr. 014/2018)