Betreff
SPD-Fraktionsantrag Nr. 014/2018;
Hier: Veränderte Zuständigkeit bei der Hilfe zur Pflege
Vorlage
502/020/2018
Aktenzeichen
502/MG009 T.2998
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.    Der Fraktionsantrag der SPD – Fraktion vom 23.01.2018 (Nr. 014/2018) ist damit bearbeitet.

3.    Die Verwaltung sichert eine laufende Berichterstattung zu.

 


Die grundsätzlichen Informationen zum Thema „Veränderte Zuständigkeit bei der Hilfe zur Pflege“ liegen bereits als MzK (502/019/2018) vor.

Ergänzend zur MzK werden die Fragen aus dem Antrag Nr. 014/2018 wie folgt beantwortet:

 

  • Änderungen für Leistungsbezieher

Die Anträge auf Hilfe zur Pflege und Eingliederunghilfe und auch die damit verbundenen Anträge auf Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Ewerbsunfähigkeit und Hilfe zum Lebensunterhalt) werden durch die Veränderung der Zuständigkeiten spätestens zum 01.12.2018 komplett durch den Bezirk Mittelfranken in Ansbach bearbeitet.

Die vom örtlichen Träger der Sozialhilfe – Stadt Erlangen – bisher erbrachten Leistungen werden mittels Bescheid eingestellt und die Bürger/innen wegen der weiteren Hilfegewährung an den Bezirk Mittelfranken verwiesen. Antragstellung, Beratung und Leistungsgewährung erfolgt sodann vollumfänglich durch die Sozialhilfeverwaltung des Bezirks.

Nach heutigem Kenntnisstand bestehen keine Planungen des Bezirks Mittelfranken Sprechstunden vor Ort einzurichten.

 

  • Vorstellungen zur Kooperationsvereinbarung

Das Sozialamt wird bei der Konzeption des Entwurfes der Kooperationsvereinbarung im Städtetag Bayerns mitarbeiten und hat sich zur ersten Sitzung der Arbeitsgruppe im März bereits angemeldet; ein Entwurf (Muster der Kooperationsvereinbarung) wurde beim Städtetag angefordert.

Konkrete Vorstellungen über Inhalte der Kooperationsvereinbarungen bestehen derzeit noch nicht. Allerdings wird eine möglichst wohnortnahe Beratung der betroffenen Menschen und ein effektives Ineinandergreifen der Angebote der Pflegeberatung und der Leistungen der Hilfe zur Pflege angestrebt werden.   

Der Antragstellung aus einer Hand – allerdings beim überörtlichen Träger - wurde bereits durch die Abgabe der gesamten Zuständigkeiten mit den lebensunterhaltssichernden Leistungen an den Bezirk Rechnung getragen.

 

  • Änderungen Altenhilfeplanung

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind Änderungen für die Altenhilfeplanung nicht absehbar. Der Bezirk Mittelfranken hat zu einer Besprechung am 08.02.2018 eingeladen, die u.a. die Altenhilfe- und Pflegeplanung zum Thema hat. Das Sozialamt wird daran teilnehmen und in der nächsten Sitzung des SGA darüber berichten.

 

  • Informationen zu den zahlenmäßigen Entwicklungen

 

Zum Stichtag 31.12.2017 haben 41 pflegebedürftige Bürger und Bürgerinnen ambulante Hilfe zur Pflege erhalten.

Im Haushalt 2017 waren für die Hilfe zur Pflege 660.000,00 € eingestellt, 481.599,75 € wurden im Kalenderjahr 2017 für die Hilfe zur Pflege verausgabt.

Die Anzahl der Pflegebedürftigen, die Hilfe zur Pflege bezogen bzw. beantragt haben, hat sich im Laufe des Kalenderjahres 2017 wie folgt entwickelt:

 

 

31.12.2016

31.12.2107

Empfänger/innen Hilfe zur Pflege

85

41

Höhe der Ausgaben

563.784,00 €

481.599,75 €

Leistungsempfänger, die Ersatzleistungen für Hilfe zur Pflege bezogen haben

./.

24

Neuanträge Hilfe zur Pflege

./.

10

 

Folgende Zahlen wurden an den Bezirk Mittelfranken gemeldet:

 

Anzahl der Fälle „Kapitel 3 und 4 SGB XII“                                                27 Fälle
(bereits zum 01.03.2018 an den Bezirk abgegeben)

 

Anzahl der Fälle „Hilfe zur Pflege laufend“                                                 47 Fälle

 

Eine laufende ausführliche Berichterstattung zu diesem Thema durch die Verwaltung wird zugesagt.

 


Anlagen:        1. Antrag SPD – Fraktion vom 23.01.2018 (Nr. 014/2018)