Betreff
Änderung der Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Betriebes für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77)
Vorlage
EB77/026/2018
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die Änderung der Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Betriebes für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) gemäß Anlage 1 wird beschlossen.


Bedingt durch den Wechsel der 1. Werkleitung zum 01.03.2016 wurde in der Sitzung des Werkausschusses EB 77 vom 23.02.2016 die Geschäftsanweisung für die Werkleitung des EB 77 geändert. Da die jetzige 1. Werkleitung ehrenamtliche Bürgermeisterin und keine berufsmäßige Stadträtin ist, sind zwei zusätzliche Änderungen zwingend erforderlich, die mit der Beschlussfassung vom 23.02.2016 nicht vorgenommen wurden. Das Revisionsamt hat dies im Rahmen der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2016 beanstandet.

Mit dem Beschluss dieser Vorlage wird der Fehler in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung EB 77 berichtigt.

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Synoptische Darstellung der vorgeschlagenen Änderungen