Betreff
Änderung der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Starßenreinigung
Vorlage
EB77/025/2018
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (Entwurf vom 02.02.2018, Anlage 1) wird beschlossen.


Nach § 9 (Wirtschaftsführung, Rechnungslegung) Abs. 3 der bisherigen Betriebssatzung EB 77 ist die Vorlage des geprüften Jahresabschlusses und dessen Feststellung durch den Stadtrat innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres vorgesehen. Da der Jahresabschluss EB 77 meist erst in der Oktobersitzung des Revisionsausschusses behandelt wird, kann für gewöhnlich auch die Beschlussfassung im Stadtrat nicht innerhalb dieser Frist erfolgen. Dies wurde durch den BKPV in der überörtlichen Prüfung der Haushaltsjahre 2008 bis 2012 beanstandet.

In Art. 103 Abs. 4 GO ist geregelt, dass die örtlichen Prüfungen der Jahresabschlüsse innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen sind. Im Rahmen einer Betriebssatzung eine kürzere Frist festzusetzen ist zwar grundsätzlich möglich, erscheint aber unter den gegebenen Bedingungen nicht sinnvoll.

Mit der Änderungssatzung dieser Beschlussvorlage wird § 9 Abs. 3 der Betriebssatzung EB 77 an die entsprechende Formulierung der Mustersatzung des VKU (Verband kommunaler Unternehmen) angeglichen. Damit gilt für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses EB 77 zukünftig die in der Gemeindeordnung festgesetzte Frist von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres.

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

1. Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

2. Synoptische Darstellung der vorgeschlagenen Änderungen