1. Die zeitnahe Umsetzung des Lückenschlusses des Regnitzradweges bei Eltersdorf auf Basis des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. E 392 ist anzustreben
2. Der Antrag aus der Bürgerversammlung Eltersdorf vom 5.10.2017 (lfd. Nr. 2) ist damit bearbeitet
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Für den Lückenschluss des Regnitzradweges im Bereich der Gemarkung Eltersdorf zwischen Schießhausstraße und Regnitzweg liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. E 392 vor (vgl. Anlage 1). In der Bürgerversammlung Eltersdorf vom 5.10.2017 wurde beantragt, dass die Verwaltung den Bau des Radweges weiterverfolgt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Für die bauliche Umsetzung der Maßnahme liegt ein Entwurf vor, der notwendige Grunderwerb ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Um eine Grundlage für den Bau des Radweges zu schaffen, ist beabsichtigt, den Grunderwerb in 2018 durchzuführen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm als Merkposten eingestellt, somit nach gegenwärtigem Stand nach dem Jahr 2021.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die notwendigen Maßnahmen für die bauliche Umsetzung des Radwegelückenschlusses werden seitens der Verwaltung durchgeführt, so dass eine zeitnahe bauliche Umsetzung möglich ist.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. E 392: Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf
Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift der Bürgerversammlung Eltersdorf vom 5.10.2017