Betreff
Lückenschluss des Regnitzradweges bei Eltersdorf (Bebauungsplan Nr. E 392); Antrag aus Bürgerversammlung Eltersdorf vom 5.10.2017
Vorlage
613/168/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Die zeitnahe Umsetzung des Lückenschlusses des Regnitzradweges bei Eltersdorf auf Basis des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. E 392 ist anzustreben

2.    Der Antrag aus der Bürgerversammlung Eltersdorf vom 5.10.2017 (lfd. Nr. 2) ist damit bearbeitet

  


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für den Lückenschluss des Regnitzradweges im Bereich der Gemarkung Eltersdorf zwischen Schießhausstraße und Regnitzweg liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. E 392 vor (vgl. Anlage 1). In der Bürgerversammlung Eltersdorf vom 5.10.2017 wurde beantragt, dass die Verwaltung den Bau des Radweges weiterverfolgt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die bauliche Umsetzung der Maßnahme liegt ein Entwurf vor, der notwendige Grunderwerb ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Um eine Grundlage für den Bau des Radweges zu schaffen, ist beabsichtigt, den Grunderwerb in 2018 durchzuführen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm als Merkposten eingestellt, somit nach gegenwärtigem Stand nach dem Jahr 2021.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die notwendigen Maßnahmen für die bauliche Umsetzung des Radwegelückenschlusses werden seitens der Verwaltung durchgeführt, so dass eine zeitnahe bauliche Umsetzung möglich ist.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. E 392: Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf

Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift der Bürgerversammlung Eltersdorf vom 5.10.2017