Betreff
Brücke über den Röthelheimgraben - Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 30.11.2017
Vorlage
613/167/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Antrag lfd. Nr. 12 aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 30.11.2017 (siehe Anlage 1) ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Beschlussvorlage 613/040/2015 wurde am 13.10.2015 vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der barrierefreie Neu- bzw. Umbau zweier Fußgängerstege sowie die zeitgleiche Auflassung von drei Fußgängerstegen beschlossen. Die entsprechende Umsetzung erfolgte im Juni/Juli 2017.

Eine Bürgerin hat nun in der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 30.11.17 beantragt, dass der im Bereich des Biergartens Am Röthelheim rückgebaute Fußgängersteg (siehe Anlage 2: BW 6.15) wieder hergestellt wird.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der Straße Am Röthelheim boten vor Beginn der Baumaßnahmen  vier Fußgängerstege die Möglichkeit zur Überquerung des Röthelheimgrabens. Zusätzlich stehen den Fußgängern und Radfahrern mit der Liebigstraße, der Zeppelinstraße, der Österreicher Straße und der Gebbertstraße weitere Querungen zur Verfügung. Die Abstände zwischen den Brücken und Stegen sind bzw. waren mit 50 – 100 Metern recht gering.

Um abschätzen zu können, ob und in welchem Maß die verschiedenen Stege genutzt werden, wurde Mitte März 2015 eine Spitzenstundenzählung in diesem Bereich durchgeführt.

Zwischen Haydnstraße und Grazer Straße wurden an allen Brücken und Stegen die querenden Fußgänger und Radfahrer von 07:00 bis 09:00 Uhr, 12:00 bis 14:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr erfasst.

In Anlage 2 sind die Ergebnisse der Erhebung in Form der jeweiligen Spitzenstunden dargestellt. Dieser Wert zeigt an, wie viele Querungen maximal in einer Stunde die Stege passieren.

Dabei wird deutlich, dass die östlichen drei Fußgängerstege verhältnismäßig wenig genutzt wurden. Der Fußgängersteg im Bereich der Haydnstraße wurde/wird insbesondere zu Schulbeginn und -ende von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt.

Bei den übrigen Nutzern der Stege handelte es sich vor allem um Anwohner, die zu ihrem geparkten Fahrzeug laufen. 

Basierend auf diesen Zählwerten wurde im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss im Oktober 2015 beschlossen, dass im Hinblick auf die durch den Umbau entstehenden Kosten und die verhältnismäßig geringe Nutzung nicht alle bis dahin im Bestand vorhandenen Stege erhalten bleiben sollen. Es wurde festgelegt, dass das Bauwerk BW 6.13 auf Höhe der Haydnstraße als Schulweg bestehen bleiben und barrierefrei saniert werden soll, wohingegen das Bauwerk BW 6.15 aufgrund der Nähe zur Österreicher Straße (ca. 50 Meter) entfallen kann. Die Brücke Österreicher Straße, die 2006 bereits saniert wurde, ist nicht barrierefrei. Deshalb wurde sich darauf geeinigt, dass zwischen der Österreicher Straße und der Gebbertstraße zukünftig eine barrierefreie Querungsmöglichkeit entstehen soll. Auf diese Weise werden die Querungen der bisherigen Fußgängerstege BW 6.17 (Saarstraße) und BW 6.18 (Grazer Straße) auf einen Steg gebündelt und der durch die Auflassung verursachte Umweg wird möglichst gering gehalten.

Durch den Wegfall der Fußgängerstege entsteht somit ein maximaler Umweg von ca. 100 Metern.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Hinblick auf die im Vorfeld festgestellte verhältnismäßig geringe Nutzung und die aus der Auflassung resultierende geringe Umwegigkeit besteht kein Handlungsbedarf.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 - Antrag lfd. Nr. 12 aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 30.11.17

Anlage 2 - Anzahl der Querungen