Betreff
Verbreiterung des Geh- und Radweges entlang der Egon-von-Stephanie-Halle;
Anträge aus der Bürgerversammlung Röthelheimpark vom 18.05.2017 und aus der 1. Sitzung des Stadtteilbeirates Ost vom 14.09.2017
Vorlage
613/164/2018
Aktenzeichen
VI / 61
Art
Beschlussvorlage

Die Planung für die Verbreiterung des Fuß- und Radweges entlang der Egon-von-Stephanie-Halle zwischen der Helene-Richter-Straße und Marie-Curie-Straße von 2,00 m auf 2,80 m wird befürwortet. Die notwendigen Finanzmittel für das Jahr 2019 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden. Eine Widmung des Weges muss erfolgen.

Die Anträge aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet „Röthelheimpark“ vom 18.05.2017 und aus der Sitzung des Stadtteilbeirates Ost vom 14.09.2017 sind damit abschließend bearbeitet.


1.   Sachstand
Sowohl in der Bürgerversammlung „Röthelheimpark“ wie auch im Stadteilbeirat Ost wird auf die unzureichende Breitensituation der Wegebeziehung verwiesen und eine Verbreiterung gefordert. Es wird erwähnt, dass gefährliche Situationen zwischen Fußgängern (Zugang zu der „SieKids Kinderlaube“) und Radfahrern beobachtet wurden. Der vorhandene Fuß- und Radweg hat momentan eine Breite von ca. 2,00 m. Er befindet sich gemäß des geltenden Bebauungsplanes auf einem fiskalischen Flurstück der Stadt Erlangen. Eine Widmung ist derzeit nicht vorhanden. 

2.   Planung
Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beträgt das Mindestmaß eines gemeinsamen Geh- und Radweges 2,50 m. Für die Planung ist ein Maß von 2,80 m vorgesehen. Damit ist ein Sicherheitsraum von 30 cm zum vorhandenen Zaun auf der Westseite eingehalten. Der Abstand zu den Notausgängen der Egon-von-Stephanie-Halle und der Hanne-Jung-Kletterhalle beträgt dann noch 1,90 m. Damit ist weiterhin sichergestellt, dass es durch das Öffnen der Türen (im Sommer zur Belüftung) zu keinen Konflikten mit Radfahrern kommt.
Da die Wegebeziehung eine Verkehrsbedeutung hat, muss eine öffentliche Widmung erfolgen. Der verbreiterte Weg muss vermessen werden und das Flurstück gemäß der neuen Wegebreite angepasst werden.

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

30.000,- €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Planungsskizze (Anlage 1)

                        Auszug aus der NS der Bürgerversammlung (Anlage 2)

                        Auszug aus der NS des Stadtteilbeirates (Anlage 3)