Anträge aus der Bürgerversammlung Röthelheimpark vom 18.05.2017 und aus der 1. Sitzung des Stadtteilbeirates Ost vom 14.09.2017
Die Planung für die Verbreiterung des Fuß- und Radweges entlang der Egon-von-Stephanie-Halle zwischen der Helene-Richter-Straße und Marie-Curie-Straße von 2,00 m auf 2,80 m wird befürwortet. Die notwendigen Finanzmittel für das Jahr 2019 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden. Eine Widmung des Weges muss erfolgen.
Die Anträge aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet „Röthelheimpark“ vom 18.05.2017 und aus der Sitzung des Stadtteilbeirates Ost vom 14.09.2017 sind damit abschließend bearbeitet.
1. Sachstand
Sowohl in der Bürgerversammlung „Röthelheimpark“ wie auch im Stadteilbeirat Ost
wird auf die unzureichende Breitensituation der Wegebeziehung verwiesen und
eine Verbreiterung gefordert. Es wird erwähnt, dass gefährliche Situationen
zwischen Fußgängern (Zugang zu der „SieKids Kinderlaube“) und Radfahrern
beobachtet wurden. Der vorhandene Fuß- und Radweg hat momentan eine Breite von
ca. 2,00 m. Er befindet sich gemäß des geltenden Bebauungsplanes auf einem
fiskalischen Flurstück der Stadt Erlangen. Eine Widmung ist derzeit nicht
vorhanden.
2. Planung
Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beträgt das
Mindestmaß eines gemeinsamen Geh- und Radweges 2,50 m. Für die Planung ist ein
Maß von 2,80 m vorgesehen. Damit ist ein Sicherheitsraum von 30 cm zum
vorhandenen Zaun auf der Westseite eingehalten. Der Abstand zu den Notausgängen
der Egon-von-Stephanie-Halle und der Hanne-Jung-Kletterhalle beträgt dann noch
1,90 m. Damit ist weiterhin sichergestellt, dass es durch das Öffnen der Türen
(im Sommer zur Belüftung) zu keinen Konflikten mit Radfahrern kommt.
Da die Wegebeziehung eine Verkehrsbedeutung hat, muss eine öffentliche Widmung
erfolgen. Der verbreiterte Weg muss vermessen werden und das Flurstück gemäß
der neuen Wegebreite angepasst werden.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
30.000,-
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Planungsskizze (Anlage 1)
Auszug aus der NS der Bürgerversammlung (Anlage 2)
Auszug aus der NS des Stadtteilbeirates (Anlage 3)