Betreff
Sanierung Heinrich-Lades-Halle, Bauabschnitte 4.2 und 4.3 - 2018 Änderung der beschlossenen Entwurfsplanung nach DA-Bau 9.1 (2)
Vorlage
242/247/2018
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die vorliegende Änderung zur beschlossenen Entwurfsplanung für die Sanierung der Heinrich-Lades-Halle, Bauabschnitte 4.2 und 4.3 im Jahr 2018 wird gemäß DA-Bau 9.1 (2) als erweiterte Entwurfsplanung beschlossen und der Ausführungsplanung zugrunde gelegt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Sanierung der Heinrich-Lades-Halle wird, entsprechend dem am 30.04.2015 vom Stadtrat beschossenen Bedarfsnachweis nach DA-Bau 5.3 (Vorlage 242/056/2015), fortgeführt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Erläuterungsbericht zur Sanierung Heinrich-Lades-Halle BA4.2 und 4.3 in 2018

 

Die Bauabschnitte 4.2 und 4.3 der Sanierung der Heinrich-Lades-Halle wurden am 27.07.2017 im Stadtrat beschlossen (Summe der Kostenberechnung 6.950.000 € netto).

 

Fassade Großer Saal:

Im Zuge der brandschutztechnischen Sanierung des Großen Saals wird es notwendig, die brennbare und 4 cm starke Innendämmung der Stahlbetonaußenwände des Großen Saals, aufgrund einer zu hohen Brandlast hinter der hölzernen Akustikverkleidung, zu entfernen. Eine Erneuerung aus nicht brennbarer Innendämmung scheidet aufgrund der räumlichen Verhältnisse aus.

Ein temporärer Verzicht auf eine Dämmung der Außenwände bis zu einer umfassenden Sanierung der kompletten Außenhülle der Heinrich-Lades-Halle würde zahlreiche Probleme aufwerfen. Neben deutlich höheren Energiekosten würde vor allem auch bauphysikalisch die Gefahr von Kondenswasser- und Schimmelbildung aufgrund der Unterschreitung des Taupunkts im Innenbereich des Großen Saals bestehen. Diese kann zu Schäden an den neu installierten technischen Anlagen aber auch zu gesundheitlichen Risiken für Mitarbeiter und Besucher der Halle führen.

Daher soll an den Außenfassaden des Großen Saals, ein Wärmedämmverbundsystems (WDVS) mit einer 20 cm dicken mineralischen Außendämmung aufgebracht werden.

Dabei wird die Vorgabe der Einergieeinsparverordnung (EnEV) mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von U-Wert 0.17 [W/m²K] deutlich unterschritten (Vorgabe EnEV: U-Wert 0.24 [W/m²K]).

Vorbereitend dazu ist eine umfassende Betonsanierung der starken Schäden an den Stahlbeton-Außenwandflächen notwendig.

Die Maßnahmen stellen im Rahmen der Gesamtsanierung der Heinrich-Lades-Halle keinen zusätzlichen Aufwand dar, da diese im Rahmen eines nächsten Bauabschnitts (Fassadensanierung) mit vorgesehen waren.

 

Treppengeländer und Brüstungssicherungen:

Die Umwehrungen in der Heinrich-Lades-Halle, also Treppengeländer, die Brüstungs-sicherungen auf der Empore des Großen Foyers und die Brüstungssicherung der Empore im Großen Saal, entsprechen nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Die notwendige Absicherungshöhe von 1,10 m wird an keiner Stelle erreicht, teils um bis zu 30cm unterschritten.

Zudem müssen laut VStättV Geländer in Versammlungsstätten den zu erwartenden Druck einer Personengruppe (Bemessungsgrundlage 2kN/m) standhalten. Der Nachweis, dass die bestehenden Geländer die Forderung erfüllen kann (speziell bei einer ggf. beabsichtigten Geländererhöhung) nicht geführt werden.  

Es ist daher vorgesehen, alle Treppengeländer, Brüstungssicherungen und Handläufe entsprechend den aktuell gültigen Richtlinien und Empfehlungen zu erneuern.

Die Ausführung soll stimmig zur Architektur der Halle sein und eine angemessene Wertigkeit und Transparenz aufweisen. Die Brüstungselemente an der Empore Großer Saal mit Sichtbezug zur Bühne werden vollständig als Glaselemente ausgeführt, um Sichtbeeinträchtigungen durch Querstreben zu vermeiden.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erweiterung der bisherigen Leistungen um die noch notwendigen Maßnahmen. Bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung durch Ausschreibung und Vergabe der Leistungen nach VOB/A bzw. VOB/A-EU und VOB/B bzw. VOB/B-EU; Ausführung der Bauleistungen nach VOB/C.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

        Kosten:

 

Nach vorliegenden Kostenberechnungen ergeben sich nachfolgend aufgelistete Gesamtkosten (nach DIN 276, 2008)

Kosten-gruppe

Bezeichnung

Gesamtbetrag netto

300

Bauwerk - Baukonstruktionen

566.115,00 €

400

Bauwerk – Technische Ausrüstung

43.000,00 €

700

Baunebenkosten

125.650,00 €

 

Gesamtkosten

734.765,00 €

 

Zur Aufrundung

350,00 €

 

Gesamtkosten gerundet:

735.000,00 €

 

Die Kostenberechnung erfolgt ohne Umsatzsteuer, da Maßnahmen an der Halle vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10 % ermittelt werden.

        Finanzierung:

Investitionskosten:

735.000  €/netto

bei IPNr.: 573.405

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                  sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.405, durch Einsparungen bei den bisherigen
Vergaben

                                    

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:   
Anlage 1 WDVS Großer Saal

Anlage 2 Übersicht Geländer Erdgeschoss

Anlage 3 Übersicht Geländer Obergeschoss