Die vorliegende Änderung zur beschlossenen Entwurfsplanung für die Sanierung der Heinrich-Lades-Halle, Bauabschnitte 4.2 und 4.3 im Jahr 2018 wird gemäß DA-Bau 9.1 (2) als erweiterte Entwurfsplanung beschlossen und der Ausführungsplanung zugrunde gelegt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Sanierung der Heinrich-Lades-Halle wird, entsprechend dem am 30.04.2015 vom Stadtrat beschossenen Bedarfsnachweis nach DA-Bau 5.3 (Vorlage 242/056/2015), fortgeführt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Erläuterungsbericht
zur Sanierung Heinrich-Lades-Halle BA4.2 und 4.3 in 2018
Die Bauabschnitte 4.2
und 4.3 der Sanierung der Heinrich-Lades-Halle wurden am 27.07.2017 im Stadtrat
beschlossen (Summe der Kostenberechnung 6.950.000 € netto).
Fassade Großer Saal:
Im Zuge der
brandschutztechnischen Sanierung des Großen Saals wird es notwendig, die
brennbare und 4 cm starke Innendämmung der Stahlbetonaußenwände des Großen
Saals, aufgrund einer zu hohen Brandlast hinter der hölzernen
Akustikverkleidung, zu entfernen. Eine Erneuerung aus nicht brennbarer
Innendämmung scheidet aufgrund der räumlichen Verhältnisse aus.
Ein temporärer
Verzicht auf eine Dämmung der Außenwände bis zu einer umfassenden Sanierung der
kompletten Außenhülle der Heinrich-Lades-Halle würde zahlreiche Probleme
aufwerfen. Neben deutlich höheren Energiekosten würde vor allem auch
bauphysikalisch die Gefahr von Kondenswasser- und Schimmelbildung aufgrund der
Unterschreitung des Taupunkts im Innenbereich des Großen Saals bestehen. Diese
kann zu Schäden an den neu installierten technischen Anlagen aber auch zu
gesundheitlichen Risiken für Mitarbeiter und Besucher der Halle führen.
Daher soll an den
Außenfassaden des Großen Saals, ein Wärmedämmverbundsystems (WDVS) mit einer 20
cm dicken mineralischen Außendämmung aufgebracht werden.
Dabei wird die
Vorgabe der Einergieeinsparverordnung (EnEV) mit einem
Wärmedurchgangskoeffizienten von U-Wert 0.17 [W/m²K] deutlich unterschritten
(Vorgabe EnEV: U-Wert 0.24 [W/m²K]).
Vorbereitend dazu ist
eine umfassende Betonsanierung der starken Schäden an den
Stahlbeton-Außenwandflächen notwendig.
Die Maßnahmen stellen
im Rahmen der Gesamtsanierung der Heinrich-Lades-Halle keinen zusätzlichen
Aufwand dar, da diese im Rahmen eines nächsten Bauabschnitts
(Fassadensanierung) mit vorgesehen waren.
Treppengeländer und Brüstungssicherungen:
Die Umwehrungen in
der Heinrich-Lades-Halle, also Treppengeländer, die Brüstungs-sicherungen auf
der Empore des Großen Foyers und die Brüstungssicherung der Empore im Großen
Saal, entsprechen nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung
(VStättV). Die notwendige Absicherungshöhe von 1,10 m wird an keiner Stelle erreicht,
teils um bis zu 30cm unterschritten.
Zudem müssen laut
VStättV Geländer in Versammlungsstätten den zu erwartenden Druck einer
Personengruppe (Bemessungsgrundlage 2kN/m) standhalten. Der Nachweis, dass die
bestehenden Geländer die Forderung erfüllen kann (speziell bei einer ggf.
beabsichtigten Geländererhöhung) nicht geführt werden.
Es ist daher
vorgesehen, alle Treppengeländer, Brüstungssicherungen und Handläufe
entsprechend den aktuell gültigen Richtlinien und Empfehlungen zu erneuern.
Die Ausführung soll
stimmig zur Architektur der Halle sein und eine
angemessene Wertigkeit und Transparenz aufweisen. Die Brüstungselemente an der
Empore Großer Saal mit Sichtbezug zur Bühne werden vollständig als Glaselemente
ausgeführt, um Sichtbeeinträchtigungen durch Querstreben zu vermeiden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Erweiterung der bisherigen Leistungen um die noch notwendigen Maßnahmen. Bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung durch Ausschreibung und Vergabe der Leistungen nach VOB/A bzw. VOB/A-EU und VOB/B bzw. VOB/B-EU; Ausführung der Bauleistungen nach VOB/C.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Kosten:
Nach vorliegenden Kostenberechnungen ergeben sich
nachfolgend aufgelistete Gesamtkosten (nach DIN 276, 2008)
Kosten-gruppe |
Bezeichnung |
Gesamtbetrag netto |
300 |
Bauwerk
- Baukonstruktionen |
566.115,00 € |
400 |
Bauwerk
– Technische Ausrüstung |
43.000,00 € |
700 |
Baunebenkosten
|
125.650,00 € |
|
Gesamtkosten |
734.765,00 € |
|
Zur
Aufrundung |
350,00 € |
|
Gesamtkosten gerundet: |
735.000,00 € |
Die Kostenberechnung erfolgt ohne Umsatzsteuer, da Maßnahmen an der Halle vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10 % ermittelt werden.
Finanzierung:
Investitionskosten: |
735.000 €/netto |
bei
IPNr.: 573.405 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
573.405, durch Einsparungen bei den bisherigen
Vergaben
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 WDVS Großer Saal
Anlage 2 Übersicht Geländer Erdgeschoss
Anlage 3 Übersicht Geländer Obergeschoss