Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt betreffend Umwidmung der Steinheilstraße als Spielstraße (Verkehrsberuhigten Bereich)
Vorlage
614/074/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Steinheilstraße ist im Zuge des Arbeitsprogramms des Tiefbauamtes für das Jahr 2019 als Verkehrsberuhigter Bereich umzuwandeln.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung vom 30.11.2017 ist abschließend bearbeitet.


In der Bürgerversammlung Gesamtstadt wurde u. a. der Antrag gestellt, die Steinheilstraße zu einer Spielstraße umzuwidmen (vgl. Anlage). Der Antrag wurde mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern angenommen. Nachdem der Antrag in der Bürgerversammlung Gesamtstadt gestellt wurde und an dieser nur wenige Bürgerinnen und Bürger aus der Steinheilstraße teilnahmen, wurden alle in der Steinheilstraße gemeldeten Anwohner befragt und um Abgabe eines Votums für bzw. gegen die Umwandlung der Steinheilstraße in einen Verkehrsberuhigten Bereich gebeten.


Insgesamt wurden 123 Bürgerinnen und Bürger, die mit Erst- bzw. Zweitwohnsitz in der Steinheilstraße gemeldet sind, angeschrieben. Insgesamt äußerten sich 70 Personen (ca. 57 %) zur Fragestellung. 47 Personen (67 % der abgegebenen Stimmen) sprachen sich für die Umwandlung aus, 23 Personen (33 %) stimmten gegen die Änderung in einen Verkehrsberuhigten Bereich. 



Rechtslage:
Nach der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 325 StVO  kommt ein verkehrsberuhigter Bereich nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Die mit Zeichen 325 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

Verkehrsberuhigte Bereiche stehen allen Verkehrsteilnehmern, also auch den Fahrzeugen, auf der gesamten Verkehrsfläche gleichberechtigt zur Verfügung (Mischverkehr). Für das Verhalten der Verkehrsteilnehmer gelten abweichend von den allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung besondere Regeln. Insbesondere ist das Nebeneinander von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrern im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme geregelt.

Verkehrsberuhigte Bereiche müssen sich schon durch ihren optischen Eindruck von den vorhandenen Straßen unterscheiden. Entscheidend ist, dass die Fahrzeugführer schon aus dem äußeren Bild der Verkehrsfläche unmissverständlich den Eindruck gewinnen, sie befinden sich nicht auf einer „normalen“ Straße, sondern in einem Bereich mit deutlichem Gewicht auf den nicht verkehrlichen Nutzungen von Aufenthalt und Spiel.


Einschätzung der Verwaltung und Polizei:


Die Steinheilstraße ist höhengleich ausgebaut und weist eine Breite von insgesamt ca. 8,50 m auf. Entlang der Ostseite verläuft mit einer weißen Pflasterrinne abgetrennte Seitenstreifen, der als Gehweg (VZ 239 StVO) beschildert und mit Fußgängersymbolen markiert ist. Der Gehweg weist eine Breite von etwa 2,20 m auf. Für den fließenden und ruhenden Verkehr steht folglich ein Fahrbahnteil von etwa 6,30 m zur Verfügung. Das Verkehrsaufkommen ist in der Steinheilstraße wie auch in anderen Straßen des Wohnquartiers als gering einzustufen. Durchgangsverkehr findet in der Regel nicht statt. Die Steinheilstraße ist gegenwärtig Bestandteil der vorhandenen Tempo 30-Zone und vermittelt auf Grund der fehlenden Gehwege optisch einen anderen Eindruck als die umliegenden Straßen.

 

Resümee:

Zusammenfassend kommen die Verwaltung und Polizei zum Ergebnis, dass auf Grund des niveaugleichen Ausbaus die Steinheilstraße durch ihre Gestaltung den Eindruck vermittelt kann, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Allerdings sind noch im Bereich der Einfahrten in die Steinheilstraße Anpassungen in Form von Aufpflasterungen, Markierungen und Beschilderung erforderlich (vgl. Anlage 2). Zudem sind Markierungen zur Regelung des Parkverkehrs aufzutragen. Nach Mitteilung des Tiefbauamtes ist die Umsetzung der Maßnahmen auf Grund der anstehenden und laufenden Aufgaben erst im Rahmen des Arbeitsprogramms 2019 möglich.

 

 


Anlagen:        Auszug aus der Niederschrift der Bürgerversammlung Gesamtstadt (Anlage 1)
                        Plan VB Steinheilstrasse (Anlage 2)