Die Steinheilstraße ist im Zuge des Arbeitsprogramms des
Tiefbauamtes für das Jahr 2019 als Verkehrsberuhigter Bereich umzuwandeln.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung vom 30.11.2017 ist abschließend
bearbeitet.
In der Bürgerversammlung Gesamtstadt wurde u. a. der Antrag gestellt, die Steinheilstraße zu einer Spielstraße umzuwidmen (vgl. Anlage). Der Antrag wurde mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern angenommen. Nachdem der Antrag in der Bürgerversammlung Gesamtstadt gestellt wurde und an dieser nur wenige Bürgerinnen und Bürger aus der Steinheilstraße teilnahmen, wurden alle in der Steinheilstraße gemeldeten Anwohner befragt und um Abgabe eines Votums für bzw. gegen die Umwandlung der Steinheilstraße in einen Verkehrsberuhigten Bereich gebeten.
Insgesamt wurden 123 Bürgerinnen und Bürger, die mit Erst- bzw. Zweitwohnsitz
in der Steinheilstraße gemeldet sind, angeschrieben. Insgesamt äußerten sich 70
Personen (ca. 57 %) zur Fragestellung. 47 Personen (67 % der abgegebenen
Stimmen) sprachen sich für die Umwandlung aus, 23 Personen (33 %) stimmten
gegen die Änderung in einen Verkehrsberuhigten Bereich.
Rechtslage:
Nach der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 325 StVO kommt ein verkehrsberuhigter Bereich
nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender
Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Die mit Zeichen 325
gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck
vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine
untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für
die ganze Straßenbreite erforderlich sein.
Verkehrsberuhigte Bereiche stehen allen Verkehrsteilnehmern,
also auch den Fahrzeugen, auf der gesamten Verkehrsfläche gleichberechtigt zur
Verfügung (Mischverkehr). Für das Verhalten der Verkehrsteilnehmer gelten
abweichend von den allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
besondere Regeln. Insbesondere ist das Nebeneinander von Fußgängern, Radfahrern
und Kraftfahrern im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme geregelt.
Verkehrsberuhigte Bereiche müssen sich schon durch ihren
optischen Eindruck von den vorhandenen Straßen unterscheiden. Entscheidend ist,
dass die Fahrzeugführer schon aus dem äußeren Bild der Verkehrsfläche
unmissverständlich den Eindruck gewinnen, sie befinden sich nicht auf einer
„normalen“ Straße, sondern in einem Bereich mit deutlichem Gewicht auf den
nicht verkehrlichen Nutzungen von Aufenthalt und Spiel.
Einschätzung der
Verwaltung und Polizei:
Resümee:
Zusammenfassend kommen die Verwaltung und Polizei zum Ergebnis, dass auf Grund des niveaugleichen Ausbaus die Steinheilstraße durch ihre Gestaltung den Eindruck vermittelt kann, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Allerdings sind noch im Bereich der Einfahrten in die Steinheilstraße Anpassungen in Form von Aufpflasterungen, Markierungen und Beschilderung erforderlich (vgl. Anlage 2). Zudem sind Markierungen zur Regelung des Parkverkehrs aufzutragen. Nach Mitteilung des Tiefbauamtes ist die Umsetzung der Maßnahmen auf Grund der anstehenden und laufenden Aufgaben erst im Rahmen des Arbeitsprogramms 2019 möglich.
Anlagen: Auszug aus der Niederschrift der
Bürgerversammlung Gesamtstadt (Anlage 1)
Plan VB
Steinheilstrasse (Anlage 2)