Betreff
Neubau einer Erschließungsstraße zur 4-fach-Schulsporthalle, Kletter- und Familienzentrum, Multifunktionsfläche und Parkplatz an der Hartmannstraße;
hier: abschließende Vorplanung Erschließungsstraße
Vorlage
613/163/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Östlich der Hartmannstraße, etwa auf Höhe der Brüxer Straße, wird gemäß beiliegender Planung (Anlage 2 u. 3) eine neue öffentliche Erschließungsstraße hergestellt.

 

Mit der vorliegenden Planung (Anlage 2 u.3) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Östlich der Hartmannstraße soll eine 4-fach-Schulsporthalle („Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum“ (BBGZ)), ein Kletter- und Familienzentrum, eine Multifunktionsfläche (u.a als Festplatz) und ein Parkplatz  entstehen. Der aktuelle Stand des Masterplans für das gesamte Areal, der die Flächenaufteilung für dieses Gelände vorgibt, liegt zur Information bei (s. Anlage 1).

Für die Erschließung der vorgenannten zukünftigen Nutzungen und für die Genehmigungsfähigkeit der Hochbauten ist die Herstellung einer öffentlichen Erschließungsstraße notwendig. Grundlage der Vorplanung für die Erschließungsstraße ist der vorgenannte derzeitige Stand des Masterplans.

 

Gegenstand dieser Beschlussfassung ist ausschließlich die öffentliche Erschließungsstraße, die im Lageplan (Anlage 2) farblich dargestellt ist. Die übrigen Flächen und Hochbauten auf dem Areal werden hiermit nicht verbindlich festgelegt, sondern dienen nur der Information.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die vorgenannte Erschließungsstraße soll gemäß beiliegender Planung (Anlage 2 u. 3) hergestellt werden.
Um alle gewünschten Nutzungen (z.B. Hochbauten, Zirkus, Parkplätze) auf dem Gelände unterbringen zu können, wurde die Fläche für die öffentliche Erschließungsstraße auf das notwendige Minimum reduziert. Die Straße muss dennoch zahlreiche Leitungen für die Ver- und Entsorgung der Hochbauten und Freiflächen aufnehmen, u.a. einen Stauraumkanal des EBE. Es ist daher nicht möglich innerhalb der öffentlichen Erschließungsstraße Baumpflanzungen zu realisieren.
Im weiteren Planungsverlauf zu den Hochbauten und Freiflächen rund um die Erschließungsstraße (BBGZ, Parkplatz, usw.) sollte aus Sicht von EB77 geprüft werden, ob entlang der geplanten Straße auf den angrenzenden Flächen aus Gründen des Stadt- und Straßenbildes und der Stadtökologie eine begleitende Baumreihe vorgesehen werden kann.

 

Es ist vorgesehen, dass Schul- oder Vereinsbusse von der Hartmannstraße in die Erschließungsstraße einfahren können, um beispielsweise Kinder zum Schulsport oder Besucher und Sportler zu Veranstaltungen im BBGZ zu bringen. Anschließend müssen die Busse über den städtischen Parkplatz wenden und zur Hartmannstraße zurück fahren. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen, Linienbusverkehr über die Erschließungsstraße zu führen.

In der Straße ist daher ein Bereich vorgesehen, wo Busse auf der Fahrbahn halten, ihre Fahrgäste ein- und aussteigen lassen und ggf. auch Parken können. Die Fahrbahn ist dort ausreichend breit, sodass andere Fahrzeuge am haltenden Bus vorbei fahren können. In diesem Bereich ist außerdem ein hoher Bordstein vorgesehen, damit die Fahrgäste sicher, bequem und ohne Stolpergefahr vom haltenden Bus ein- und aussteigen können. Außerdem wird durch den hohen Bordstein das illegale Befahren und Parken auf dem Gehweg und auf der großzügigen Platzfläche zwischen der 4-fach-Schulsporthalle und der Erschließungsstraße unterbunden. Aufgrund des hohen Parkdrucks dort, insbesondere bei Veranstaltungen oder Freibadsaison, ist ansonsten solch regelwidriges Parkverhalten zu erwarten.

 

Für Feuerwehr, Müllabfuhr und sonstigen Lieferverkehr besteht über eine weiterführende Mischverkehrsfläche die Möglichkeit des Kletterzentrum (DAV - Deutscher Alpenverein) und das Familienzentrum zu erreichen und an einem Wendeplatz zu wenden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach Beschlussfassung der hier vorgelegten Vorplanung sollen die Entwurfs- und Ausführungsplanungen für die Erschließungsstraße und auch für den (Stauraum-) Kanal erarbeitet werden.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              in Höhe von 300.000 € sind im HH 2018 vorhanden auf IvP-Nr. 541.540

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Masterplan BBGZ-Areal

Anlage 2 – Erschließungsstraße Lageplan

Anlage 3 – Erschließungsstraße Querschnitte