hier: abschließende Vorplanung Erschließungsstraße
Östlich der Hartmannstraße, etwa auf Höhe der Brüxer Straße, wird gemäß beiliegender Planung (Anlage 2 u. 3) eine neue öffentliche Erschließungsstraße hergestellt.
Mit der vorliegenden Planung (Anlage 2 u.3) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Östlich der Hartmannstraße soll eine 4-fach-Schulsporthalle („Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum“ (BBGZ)), ein Kletter- und Familienzentrum, eine Multifunktionsfläche (u.a als Festplatz) und ein Parkplatz entstehen. Der aktuelle Stand des Masterplans für das gesamte Areal, der die Flächenaufteilung für dieses Gelände vorgibt, liegt zur Information bei (s. Anlage 1).
Für die Erschließung der vorgenannten zukünftigen Nutzungen und für die Genehmigungsfähigkeit der Hochbauten ist die Herstellung einer öffentlichen Erschließungsstraße notwendig. Grundlage der Vorplanung für die Erschließungsstraße ist der vorgenannte derzeitige Stand des Masterplans.
Gegenstand dieser Beschlussfassung ist ausschließlich die öffentliche Erschließungsstraße, die im Lageplan (Anlage 2) farblich dargestellt ist. Die übrigen Flächen und Hochbauten auf dem Areal werden hiermit nicht verbindlich festgelegt, sondern dienen nur der Information.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die vorgenannte
Erschließungsstraße soll gemäß beiliegender Planung (Anlage 2 u. 3) hergestellt
werden.
Um alle gewünschten Nutzungen (z.B. Hochbauten, Zirkus, Parkplätze) auf dem
Gelände unterbringen zu können, wurde die Fläche für die öffentliche
Erschließungsstraße auf das notwendige Minimum reduziert. Die Straße muss
dennoch zahlreiche Leitungen für die Ver- und Entsorgung der Hochbauten und
Freiflächen aufnehmen, u.a. einen Stauraumkanal des EBE. Es ist daher nicht
möglich innerhalb der öffentlichen Erschließungsstraße Baumpflanzungen zu
realisieren.
Im weiteren Planungsverlauf zu den Hochbauten und Freiflächen rund um die
Erschließungsstraße (BBGZ, Parkplatz, usw.) sollte aus Sicht von EB77 geprüft
werden, ob entlang der geplanten Straße auf den angrenzenden Flächen aus
Gründen des Stadt- und Straßenbildes und der Stadtökologie eine begleitende
Baumreihe vorgesehen werden kann.
Es ist vorgesehen, dass Schul-
oder Vereinsbusse von der Hartmannstraße in die Erschließungsstraße einfahren
können, um beispielsweise Kinder zum Schulsport oder Besucher und Sportler zu
Veranstaltungen im BBGZ zu bringen. Anschließend müssen die Busse über den städtischen
Parkplatz wenden und zur Hartmannstraße zurück fahren. Es ist zum jetzigen
Zeitpunkt nicht vorgesehen, Linienbusverkehr über die Erschließungsstraße zu
führen.
In der Straße ist daher ein Bereich vorgesehen, wo Busse auf der Fahrbahn halten, ihre Fahrgäste ein- und aussteigen lassen und ggf. auch Parken können. Die Fahrbahn ist dort ausreichend breit, sodass andere Fahrzeuge am haltenden Bus vorbei fahren können. In diesem Bereich ist außerdem ein hoher Bordstein vorgesehen, damit die Fahrgäste sicher, bequem und ohne Stolpergefahr vom haltenden Bus ein- und aussteigen können. Außerdem wird durch den hohen Bordstein das illegale Befahren und Parken auf dem Gehweg und auf der großzügigen Platzfläche zwischen der 4-fach-Schulsporthalle und der Erschließungsstraße unterbunden. Aufgrund des hohen Parkdrucks dort, insbesondere bei Veranstaltungen oder Freibadsaison, ist ansonsten solch regelwidriges Parkverhalten zu erwarten.
Für Feuerwehr, Müllabfuhr und sonstigen Lieferverkehr besteht über eine weiterführende Mischverkehrsfläche die Möglichkeit des Kletterzentrum (DAV - Deutscher Alpenverein) und das Familienzentrum zu erreichen und an einem Wendeplatz zu wenden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach Beschlussfassung der hier
vorgelegten Vorplanung sollen die Entwurfs- und Ausführungsplanungen für die
Erschließungsstraße und auch für den (Stauraum-) Kanal erarbeitet werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
in Höhe von 300.000 € sind im HH 2018 vorhanden auf IvP-Nr. 541.540
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Masterplan
BBGZ-Areal
Anlage 2 –
Erschließungsstraße Lageplan
Anlage 3 – Erschließungsstraße Querschnitte