Der Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom
30.11.2017 bzgl. baulicher Veränderung der Anschützstraße, ist nicht weiter zu
verfolgen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung ist abschließend bearbeitet.
In der Bürgerversammlung Gesamtstadt wurde u. a. der Antrag gestellt, die Anschützstraße baulich so zu verändern, dass sie zur Spielstraße umgewidmet werden kann (Anlage). Der Antrag wurde mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern angenommen.
Rechtslage:
Nach der Veraltungsvorschrift zu Zeichen 325 StVO kommt ein verkehrsberuhigter Bereich
nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender
Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Die mit Zeichen 325 gekennzeichneten
Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass
die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete
Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze
Straßenbreite erforderlich sein.
Verkehrsberuhigt Bereiche stehen allen Verkehrsteilnehmern,
also auch den Fahrzeugen, auf der gesamten Verkehrsfläche gleichberechtigt zur
Verfügung (Mischverkehr). Für das Verhalten der Verkehrsteilnehmer gelten
abweichend von den allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
besondere Regeln. Insbesondere ist das Nebeneinander von Fußgängern, Radfahrern
und Kraftfahrern im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme geregelt.
Verkehrsberuhigte Bereiche müssen sich schon durch ihren optischen
Eindruck von den vorhandenen Straßen unterscheiden. Entscheidend ist, dass die
Fahrzeugführer schon aus dem äußeren Bild der Verkehrsfläche unmissverständlich
den Eindruck gewinnen, sie befinden sich nicht auf einer „normalen“ Straße,
sondern in einem Bereich mit deutlichem Gewicht auf den nicht verkehrlichen
Nutzungen von Aufenthalt und Spiel.
Einschätzung der Verwaltung und
Polizei:
Die Anschützstraße ist Bestandteil der vorhandenen Tempo
30-Zone. Entlang der Südseite verläuft ein Hochbordgehweg, der in seiner
aktuellen Breite angemessen für den Fußverkehr ist. Die Anschützstraße
vermittelt optisch nicht den Eindruck, dass die
Aufenthaltsfunktion überwiegt bzw. der Bereich für Kinderspiele genutzt
wird. Auch ein Rückbau des Hochbords zur Herstellung eines niveaugleichen
Ausbaus würde diesen optischen Eindruck eher nicht verändern.
Der für das Ausweisen eines Verkehrsberuhigten Bereichs
notwendig Umbau, würde nach gegenwärtiger Rechtslage eine Anwendung der
Straßenausbaubeitragssatzung mit finanzieller Beteiligung der Anlieger
hervorrufen.
Resümee:
Zusammenfassend kommen die Verwaltung und Polizei zum
Ergebnis, dass angesichts des üblichen Charakters der Anschützstraße als
Wohnstraße (Tempo 30-Zone) kein zwingender Handlungsbedarf für die Umwandlung
in einen Verkehrsberuhigten Bereich gesehen wird. Auch liegt kein auffälliges
Unfallgeschehen in der Anschützstraße vor. Zudem wäre ein Umbau unter
eventueller Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer unverhältnismäßig.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung kann daher nicht befürwortet werden.
Anlagen: Auszug aus der Niederschrift der Bürgerversammlung