Betreff
Antrag des Jugendparlaments auf Durchführung eines Autofreien Sonntags in Erlangen
Vorlage
614/072/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Durchführung eines autofreien Sonntags in Erlangen ist gegenwärtig nicht weiter zu verfolgen.

Der Antrag des Jugendparlaments ist damit abschließend bearbeitet.


In der Sitzung des Jugendparlamentes am 16.6.2016 wurde mehrheitlich beantragt, einen Autofreien Tag in Erlangen durchzuführen. Auf Grund der Neuwahl des Jugendparlamentes im Oktober 2016 wurde der Antrag vom 16.6.2016 nicht mehr behandelt. Mit Schreiben vom 27.11.2017 stellt das Jugendparlament folgenden Antrag (vgl. Anlage):


"Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit in Erlangen - z. B. im Bereich der Altstadt - ein autofreier Sonntag durchgeführt werden kann. Bei der Durchführung kann sich die Verwaltung am Beispiel Hannover orientieren, dort wurde ein autofreier Sonntag bereits mit Erfolg durchgeführt, 90.000 Menschen lockte er in die Stadt. Dem Jugendparlament ist sehr wohl bewusst, dass hinsichtlich dieser Zahl Hannover mit Erlangen aufgrund der Größe nicht vergleichbar ist, jedoch könnte auch in Erlangen ein autofreier Sonntag durchaus attraktiv sein."

Begründet wird der Antrag, dass mit einem autofreien Sonntag zum einen der Umweltgedanke zum anderen auch das gemeinsame Miteinander (leben) durch Spiele, Feste und sonstige Aktivitäten gefördert werden kann.

Der Antrag des Jugendparlaments wird vom Oberbürgermeister in den UVPA zur Beschlussfassung eingebracht.

Rechtslage

Um einen autofreien Sonntag durchführen zu können, müsste ein abgegrenzter Bereich (evtl. Innenstadt) für den Kraftfahrzeugverkehr per Beschilderung gesperrt werden. Nach § 45 Abs. 1 StVO können Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Eine Sperrung wäre nur unter Maßgabe der o. g. Vorschrift möglich. Nur das "Freihalten" - z. B. der Innenstadt - vom Kraftfahrzeugverkehr wird von § 45 StVO nicht gedeckt. Auch ist keine andere Rechtsgrundlage für eine Sperrung erkennbar.

Im Zuge einer Veranstaltung mit Aktivitäten im Straßenraum wäre eine Sperrung bestimmter Bereiche für den Kraftfahrzeugverkehr rechtlich umsetzbar.

 

Autofreie Aktionstage allgemein

Internetrecherchen haben ergeben, dass in Europa schon seit vielen Jahren autofreie Aktionstage von verschiedenen Organisationen (z. B. Umweltverbänden, Kirchen, Verkehrsclubs, Vereine usw.) initiiert und unterstützt werden. Auch in Deutschland wurden in verschiedenen Städten bereits autofreien Tage durchgeführt. In der Regel werden solche autofreien Tage im Rahmen von groß angelegten Veranstaltungen mit Infoständen, Musikgruppen, Tanzgruppen sowie Themenmeilen usw. durchgeführt. Teilweise werden auch Fahrradsternfahrten - meist in die Innenstädte -organisiert.

Wie vom Jugendparlament dargestellt, wurde zum Beispiel in Hannover im Mai 2016 bereits der "8. Autofreie Sonntag" ausgerichtet. Mit neun Themenmeilen, mehr als 240 Akteurinnen und Akteuren sowie sechs Bühnen mit 32 Bands und Tanzgruppen ging das große Fest von 11 bis 18 Uhr an den Start. Das Programm reichte von Infotainment zu den Themen Klima- und Umweltschutz, erneuerbare Energien und zukunftsweisende Mobilitätskonzepte bis hin zu einer Vielzahl an kreativen Ideen für nachhaltige Lebensstile. Nach Auskunft der Stadtverwaltung Hannover wird die Veranstaltung "Autofreier Sonntag" von der Stadt Hannover in Eigenregie organisiert. Hierzu wurden zwei Planstellen bewilligt, die sich ausschließlich um die Organisation dieser Veranstaltung kümmern und bei der dortigen Umweltbehörde angesiedelt sind.


Autofreie Tage in Erlangen

Informativ ist darauf hinzuweisen, dass in Erlangen schon seit Jahren Veranstaltungen organisiert und durchgeführt werden, die Sperrungen bestimmter Bereiche für den Kfz.-Verkehr erforderlich machen und in "autofreien Zonen" stattfinden. Während der Veranstaltungen "Erlanger Frühling" bzw. "Erlanger Herbst" wird zum Beispiel die Nürnberger Straße nördlich Sedanstraße für den Kfz.-Verkehr gesperrt. Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung "Sternennacht" wird die Hauptstraße ab Martin-Luther-Platz Richtung Süden gesperrt und ist während dieser Zeit autofrei.

Im Zuge der Ämterbeteiligung wurden die Ämter Umweltamt, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Bürgermeister- und Presseamt, Schulverwaltungsamt, Sportamt, sowie das Wirtschaftsreferat, der Erlanger Tourismus und Marketing Verein e. V. sowie die Polizei um ihre Einschätzung zur beantragten Veranstaltung gebeten. Die Reaktionen der Stellen waren insbesondere bzgl. des Umweltschutzgedankens auch im Zusammenhang mit einer evtl. Änderung des Verkehrsverhaltens in der Regel positiv. Kapazitäten für die Organisation und Durchführung der sehr zeitintensiven Aufgabe sind leider nicht vorhanden.

Resümee

Zusammenfassend kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass die Organisation und Durchführung eines autofreien Sonntags unter den gegeben Umständen gegenwärtig nicht weiter verfolgt werden kann.

 


Anlagen:        Antrag des Jugendparlaments