Betreff
Neubebauung Berufsschulgelände - Antrag Nr. 6 aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 30.11.2017
Vorlage
242/244/2018
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen im Sachbericht dienen zur Kenntnis.

Der Antrag Nr. 6 aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 30.11.2017 ist damit bearbeitet


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Beantwortung des Antrags Nr. 6 aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 30.11.2017 zu den Themen:

·        Zeit- und Kostenplan Berufsschulzentrum

·        Schaffung einer zeitgemäßen Ausstattung für die Werkstätten des Berufsschulzentrums

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu 1.: Für das Berufsschulzentrum wurde im Zusammenhang mit der Erstellung eines Masterplans auch ein Zeit- und Kostenplan erarbeitet. Das Ergebnis wurde in öffentlicher Sitzung im Stadtrat am 11.05.2016 beschlossen.

 

Termine:
In der Zusammenfassung wurde ein Mindest-Gesamtzeitraum von 10 Jahren bei Beginn in 2016 genannt, wobei im Masterplan für das Berufsschulzentrum neben den Berufsschulen auch die FOS, Techniker- und Wirtschaftsschule enthalten sind. Der aktuelle Zeitplan richtet sich im Wesentlichen an den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln.

 

Kosten:
Für die Gesamtkosten wurde ein Betrag von 93,7 Mio. € genannt. Im Haushalt 2018 ist aus dem Programm des Masterplans derzeit der Neubau des Werkstättentraktes (Fertigstellung ca. 2022) mit Generalsanierung des Gewerblichen Traktes mit Verwaltung und IT-Trakt (Fertigstellung ca. 2026) finanziert.

 

Zu 2.: Im Rahmen des Neubaus des Werkstättentraktes wird die Ausstattung in Abstimmung mit der Schule im Wesentlichen neu beschafft. Lediglich neuwertige, erst unlängst beschaffte Einrichtungsteile werden mit übernommen. Ziel ist eine zeitgemäße Ausstattung für eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Die alten Werkstätten werden bis zum Bezug des Neubaus von der Verwaltung soweit möglich und nötig unterhalten, sowohl was die Bausubstanz als auch die Einrichtung und Ausstattung betrifft.

 


Anlagen:             -