- Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
- Der Fraktionsantrag der Grünen Liste vom 22.12.2017 (Nr. 173/2017) ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Entsprechend den Ausführungen im Antrag der Grünen Liste vom 22.12.2017 ist es für obdachlose Menschen schwer, die Bedürfnisse des täglichen Lebens wie Waschen und Duschen auszuführen, da für diese Menschen keine geeigneten Sanitäreinrichtungen vorhanden seien..
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung soll Möglichkeiten aufzeigen, wie und wo eine öffentliche Dusche mit Waschmöglichkeit in der Innenstadt errichtet werden kann.
Aus Sicht des Sozialamtes gilt es zunächst zu prüfen, ob tatsächlich ein Bedarf für die Einrichtung einer öffentlichen Dusche mit Waschmöglichkeit besteht oder ob die vorhandenen Angebote ausreichend sind.
Alle Bürger/innen, die sich in Erlangen obdachlos melden, werden in eine Verfügungswohnung oder in das Übernachtungswohnheim eingewiesen, soweit keine private Unterbringungsmöglichkeit gefunden wird; alle diese Wohnungen/ Unterkünfte sind mit Sanitäreinrichtungen ausgestattet.
Für Durchreisende, die „auf der Platte“ leben, betreibt die Stadt Erlangen das Übernachtungswohnheim „Wöhrmühle“. In der Wöhrmühle besteht für diesen Personenkreis an sieben Tagen in der Woche die Möglichkeit zu übernachten und selbstverständlich auch zu duschen.
Des Weiteren betreibt der Obdachlosenhilfeverein Erlangen e.V. in der Wilhelmstraße den sog. „Willi-Treff“. Auch hier besteht für obdachlose Menschen die Möglichkeit zu duschen.
Schließlich gibt es für alle Menschen in Erlangen öffentliche Duschmöglichkeiten: Die Stadt betreibt (bzw. lässt betreiben) zwei Hallenbäder (und im Sommer zwei Freibäder) mit öffentlichen Duschmöglichkeiten. Genau diese Möglichkeiten können auch obdachlose Menschen nutzen. Da diese Personengruppe i.d.R. auch einen Anspruch auf Transferleistungen wie SGB II- oder SGB XII – Leistungen hat, besteht die Möglichkeit mit dem ErlangenPass diese öffentlichen Duschmöglichkeiten zu vergünstigten Eintrittspreisen (Ermäßigung in Höhe von 50 %) zu nutzen.
Aus Sicht des Sozialamtes besteht daher kein Bedarf für die zusätzliche Einrichtung einer öffentlichen Dusche für obdachlose Menschen. Die vorhandenen Angebote sind ausreichend.
3. Prozesse und Strukturen,
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: Antrag der Grünen Liste vom 22.12.2017 (Nr. 173/2017)