Betreff
Förderung von Waisen aus den Erträgen des Killingerschen Stiftungsvermögens im Jahr 2017
Vorlage
510/033/2018
Aktenzeichen
IV/510-1/BJ001
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 11.06.2015 festgelegt, dass die Förderung von Waisen und Halbwaisen aus den Erträgen des Killingerschen Stiftungsvermögens direkt durch die Jugendamtsverwaltung erfolgt. Der Ausschuss wird darüber informiert, wie hoch die Summe ist, die im Vorjahr ausgeschüttet wurde.

 

Im Jahr 2017 wurden 14 Kinder und junge Volljährige mit einer Auszahlungssumme von
3.584,29 € unterstützt. Der eigentliche Planansatz von 7.400,00 € konnte nicht ausgeschüttet werden, da die das Stiftungskapital verwaltende Kämmerei diesen (durch das anhaltend niedrige Zinsniveau sowieso schon verhältnismäßig niedrigen) Betrag um Zuführungen zur Rücklage für den Inflationsausgleich des Kapitalgrundstocks und um Kosten für die Pflege des Killingerschen Familiengrabes kürzen musste.