Das Sonderpädagogische Förderzentrum erhält den Namen in „Otfried-Preußler-Schule“.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Sonderpädagogische Förderzentrum Erlangen erhält den amtlichen Schulnamen:
Otfried-Preußler-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Erlangen.
Die Schulfamilie trägt sich
schon seit längerem mit dem Wunsch, der Schule einen neutralen, positiv
besetzen Namen zu verleihen mit dem sich alle Mitglieder der Schulfamilie
identifizieren können. Die Gesamtlehrerkonferenz sowie das Schulforum haben
sich einstimmig für den neuen Schulnamen entschieden.
„Otfried Preußler - Schriftsteller und Pädagoge
Otfried Preußler hat als
praktischer Pädagoge begonnen und zwar als Volksschullehrer, der er bis 1970
geblieben ist. Als Schulmeister, wie er sich selbst voller Stolz bezeichnet,
hat er sein bevorzugtes Publikum kennengelernt, die Kinder. Auch als
Schriftsteller ist er praktischer Pädagoge geblieben; obzwar er die
Kinderliteratur nicht als verlängerten Arm der Schule missverstanden sehen
möchte, gehen von seinen Büchern elementare pädagogische Impulse aus, vor allem
in den Bereichen der sprachlichen und emotionalen Bildung, hauptsächlich jedoch
im Hinblick auf die Entwicklung und Pflege der kindlichen Phantasie. Seine
Angebote als Geschichtenerzähler sind Spielwiesen für die Phantasie.
Bezeichnend für die pädagogische Qualität seiner Bücher ist, dass mit ihrer Hilfe gerade im heilpädagogischen Bereich nachweisbare Erfolge erzielt werden konnten, etwa bei sprech- und hörgeschädigten Kindern, bei verhaltensgestörten Mädchen und Buben und bei der Betreuung von Legasthenikern. In zahlreichen Reden, Aufsätzen und Interviews hat sich Otfried Preußler auch theoretisch zu Wort gemeldet, als Anwalt der Kinder und als pädagogischer Mahner.1“
1 http://www.preussler.de/wirken/otfried-preußler-schulen/
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach Art. 29 Abs. 1 Satz 3 BayEUG ist für eine Namensänderung von Schulen die Zustimmung des Sachaufwandsträgers erforderlich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Schule beantragte mit
Schreiben vom 08.01.2018 bei der Regierung von Mittelfranken die Änderung ihrer
Schulbezeichnung und mit Schreiben vom 09.01.2018 die nötige Zustimmung des
Sachaufwandsträgers.
Die Lehrerkonferenz sowie das Schulforum haben der neuen Namensgebung bereits
zugestimmt. Durch die Regierung von Mittelfranken ist eine Rechtsverordnung zum
kommenden Schuljahr 2018/2019 zu erlassen, mit der die neue Schulbezeichnung
wirksam wird.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Schreiben der Schule vom 09.01.2018