Betreff
Namensgebung des Sonderpädagogischen Förderzentrums Erlangen als "Otfried-Preußler-Schule" ab Schuljahr 2018/2019
Vorlage
40/139/2018
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage

Das Sonderpädagogische Förderzentrum erhält den Namen  in „Otfried-Preußler-Schule“.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Sonderpädagogische Förderzentrum Erlangen erhält den amtlichen Schulnamen:

Otfried-Preußler-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Erlangen.

Die Schulfamilie trägt sich schon seit längerem mit dem Wunsch, der Schule einen neutralen, positiv besetzen Namen zu verleihen mit dem sich alle Mitglieder der Schulfamilie identifizieren können. Die Gesamtlehrerkonferenz sowie das Schulforum haben sich einstimmig für den neuen Schulnamen entschieden.

 

„Otfried Preußler - Schriftsteller und Pädagoge

Otfried Preußler hat als praktischer Pädagoge begonnen und zwar als Volksschullehrer, der er bis 1970 geblieben ist. Als Schulmeister, wie er sich selbst voller Stolz bezeichnet, hat er sein bevorzugtes Publikum kennengelernt, die Kinder. Auch als Schriftsteller ist er praktischer Pädagoge geblieben; obzwar er die Kinderliteratur nicht als verlängerten Arm der Schule missverstanden sehen möchte, gehen von seinen Büchern elementare pädagogische Impulse aus, vor allem in den Bereichen der sprachlichen und emotionalen Bildung, hauptsächlich jedoch im Hinblick auf die Entwicklung und Pflege der kindlichen Phantasie. Seine Angebote als Geschichtenerzähler sind Spielwiesen für die Phantasie.  

Bezeichnend für die pädagogische Qualität seiner Bücher ist, dass mit ihrer Hilfe gerade im heilpädagogischen Bereich nachweisbare Erfolge erzielt werden konnten, etwa bei sprech- und hörgeschädigten Kindern, bei verhaltensgestörten Mädchen und Buben und bei der Betreuung von Legasthenikern. In zahlreichen Reden, Aufsätzen und Interviews hat sich Otfried Preußler auch theoretisch zu Wort gemeldet, als Anwalt der Kinder und als pädagogischer Mahner.1“ 

 

1 http://www.preussler.de/wirken/otfried-preußler-schulen/

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Nach Art. 29 Abs. 1 Satz 3 BayEUG ist für eine Namensänderung von Schulen die Zustimmung des Sachaufwandsträgers erforderlich.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Schule beantragte mit Schreiben vom 08.01.2018 bei der Regierung von Mittelfranken die Änderung ihrer Schulbezeichnung und mit Schreiben vom 09.01.2018 die nötige Zustimmung des Sachaufwandsträgers.
Die Lehrerkonferenz sowie das Schulforum haben der neuen Namensgebung bereits zugestimmt. Durch die Regierung von Mittelfranken ist eine Rechtsverordnung zum kommenden Schuljahr 2018/2019 zu erlassen, mit der die neue Schulbezeichnung wirksam wird.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Schreiben der Schule vom 09.01.2018