Das unter Ziff. II erläuterte Standortkonzept für Altkleidercontainer einschließlich des Lageplans (Anlage 1) und der Standortliste (Anlage 2) wird beschlossen.
Standortkonzept
für Altkleidercontainer in der Stadt Erlangen:
Das Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlichen Flächen stellt eine Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus dar, für die eine Erlaubnis nach Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz i.V.m. § 3 Sondernutzungssatzung notwendig ist. Nach § 7 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung soll die Erlaubnis u.a. versagt werden, wenn durch eine Häufung von Sondernutzungen das Stadtbild beeinträchtigt wird.
Derzeit gibt es im Stadtgebiet 123 Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen (siehe Anlagen 1 und 2). Mit diesen Standorten bestehen für die Bürgerinnen und Bürger in zumutbarer Entfernung ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten, zumal den Bürgern außerdem noch weitere Container auf privaten Flächen zur Verfügung stehen. Ein abfallwirtschaftlicher Bedarf für zusätzliche Standorte besteht deshalb nicht. Zusätzliche Sammelcontainer würden zu einer „Übermöblierung“ führen und das Straßen- und Stadtbild erheblich beeinträchtigen.
Bei der Standortauswahl wurde darauf geachtet, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet wird. Durch eine wöchentliche Leerung werden Verunreinigungen und Überfüllungen weitestgehend vermieden.
Mit dem Konzept sollen die Standorte für Altkleidercontainer auf die bisherigen Flächen begrenzt werden. Die Verlegung von einzelnen Standorten, z.B. aus verkehrsrechtlichen Gründen, ist weiterhin auf Verwaltungsebene möglich.
Die Aufstellung weiterer Altkleidercontainer soll nach § 7 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung wegen Häufung von Sondernutzungen und der damit verbundenen Beeinträchtigung des Stadtbildes abgelehnt werden.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Lageplan (Anlage 1)
Standortliste (Anlage 2)