Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2018
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit
festgesetzt;
er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von
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412.071.100
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
402.095.300
Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
9.975.800
Euro |
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2. |
im Finanzhaushalt |
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a) |
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
404.515.100
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
382.406.800
Euro |
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und einem Saldo von |
22.108.300
Euro |
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b) |
aus Investitionstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
24.679.400
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
49.809.900
Euro |
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und einem Saldo von |
-25.130.500
Euro |
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c) |
aus Finanzierungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
7.793.000
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
7.793.000
Euro |
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und einem Saldo von |
0
Euro |
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d) |
und einem Saldo des Finanzhaushalts von |
-3.022.200
Euro |
(2) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 des Entwässerungsbetriebes der
Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit
festgesetzt;
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
23.059.200
Euro |
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in den Aufwendungen mit |
23.862.400
Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
35.015.100
Euro |
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(3) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 des Eigenbetriebs für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB
77) wird hiermit festgesetzt:
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
28.210.500
Euro |
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darin: Erlöspauschalen seitens
der Stadt |
10.509.600
Euro |
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in den Aufwendungen mit |
28.103.500
Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
3.690.700
Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 3.893.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 25.549.200 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 1.927.700 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 29.075.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.850.000 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 500 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 80 Mio. Euro festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.843.200 Euro festgesetzt.
3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Florian Janik
Oberbürgermeister
Anlagen: