Betreff
Änderung der Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat
Vorlage
13-2/216/2018
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Beschlussvorlage

Die Änderung der Geschäftsordnung vom 25.09.2014, zuletzt geändert am 17.03.2016, wird
entsprechend der Anlage 1 (Entwurf vom 06.02.2018) beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Gemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung (Art. 45 GO). Bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung anlässlich der Einführung von Mandatos wird die Gelegenheit genutzt, weitere kleinere Änderungen zu beschließen.

1.    Die Entscheidungen über Widersprüche städtischer Mitarbeiter in Wohnungsfürsorgemittelangelegenheiten sind sowohl in § 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat (GeschO) wie auch in Anlage 1 zur GeschO genannt. Es wird mit einer Änderung Klarheit geschaffen.

2.    In § 4 Nr. 10 GeschO (neu) wird von der Rechtsabteilung gesprochen. Hier erfolgt eine Berichtigung.

3.    Mit § 8 Abs. 3 GeschO wird die Personalreferentin oder der Personalreferent als ständige Vertretung des Oberbürgermeisters für personalvertretungsrechtliche Angelegenheit benannt. Der Oberbürgermeister ist als Dienstvorgesetzter (Art. 43 Abs. 3 GO) für personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten zuständig. Eine Delegation von Aufgaben des Oberbürgermeisters erfolgt grundsätzlich nicht durch die Geschäftsordnung des Stadtrates. Eine Bevollmächtigung der Leitung des Personalreferates mit der ständigen Vertretung erfolgt daher nicht durch die Geschäftsordnung für den Stadtrat, sondern wird durch den Oberbürgermeister selbst verfügt.

4.    Durch die Einführung von „Mandatos“ ist es erforderlich, § 27 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat anzupassen, sodass es möglich ist, die teilnehmenden Stadtratsmitglieder elektronisch zu den Sitzungen einzuladen. Mit der Beschlussfassung erfolgt auch die Umsetzung des Wegfalls der gedruckten Sitzungsunterlagen für die teilnehmenden Stadtratsmitglieder ab 01.03.2018.

5.    Anlage 1 wird zur Klarstellung und aus rechtlichen Gründen geändert.


 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

1.    § 4 Nummer 9 wird gestrichen, die Widersprüche städtischer Mitarbeiter in Wohnungsfürsorgemittelangelegenheiten sind nach Anlage 1 zur Geschäftsordnung auf die für Amt 23 zuständige Referatsleitung delegiert.

2.    Die Wörter „die Rechtsabteilung“ werden durch die Wörter „das Rechtsamt“ ersetzt.

3.    § 8 Abs. 3 wird gestrichen. Der Oberbürgermeister bevollmächtigt die Leitung des Personalreferats mit der ständigen Vertretung in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten.

4.    § 27 der GeschO wird entsprechend geändert. Es wird vorgeschlagen, dass teilnehmende Stadtratsmitglieder zu den Sitzungen elektronisch eingeladen werden. Dazu erhalten sie eine E-Mail auf ihre städtische E-Mailadresse mit dem Hinweis, dass die Sitzungsunterlagen bereitstehen und im Ratsinformationssystem abgerufen werden können. Stadtratsmitglieder, die einer elektronischen Ladung nicht zugestimmt haben, werden wie bisher schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen.

5.    Bei der Delegation von Zuständigkeiten in Anlage 1 zur GeschO wird mehrfach durch einen Verweis klargestellt, dass die Delegation auch für Beamte auf Widerruf und Beschäftigte im Ausbildungsverhältnis (Anwärter und Auszubildende) gilt.
Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf wurde wie die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe und auf Lebenszeit nun ebenfalls auf Personalreferat und Personal- und Organisationsamt delegiert.
Für die Versagung von Aussagegenehmigungen ist die Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde zuständig. Die Delegation dieser Zuständigkeit entfällt daher.
Bei Abmahnungen handelt es sich um ein eine Personalangelegenheit, die nur bei Beschäftigten zum Tragen kommt, bei der Delegation auf den Stadtrat können daher die Worte „A 15 bzw.“ entfallen. Umgekehrt erfolgt die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nur gegenüber eines Beamten, daher können hier bei der Delegation auf den Stadtrat die Worte „bzw. EG15“ entfallen. Die Spalte „Haupt-, Finanz- und Personalausschuss“ wird nicht benötigt und kann daher entfallen.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Geschäftsordnung wird entsprechend angepasst.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen
                            (Entwurf vom 06.02.2018)

                        2. Darstellung der Änderungen der Geschäftsordnung für den
                            Stadtrat Erlangen (Entwurf vom 06.02.2018) ohne Anlage 1

3. Darstellung der Änderungen in Anlage 1 der Geschäftsordnung
                für den Stadtrat Erlangen (Entwurf vom 06.02.2018)