Betreff
Abrechnung der Bildungs- und Teilhabeleistungen
Vorlage
50/098/2017
Aktenzeichen
V/50/WM021 T.2442
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Zum 01.01.2011 wurden die Leistungen „Bildung und Teilhabe“ eingeführt.       

Diese Leistungen werden eigenverantwortlich von den Kommunen ausgeführt; die Kosten dieser Leistungen werden für die Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II und dem BKGG (Bundeskindergeldgesetz) vom Bund erstattet. Aus verfassungsrechtlichen Gründen erfolgt die Erstattung über die KdU (Kosten der Unterkunft) – Beteiligung: die Erstattungsleistungen werden vom Bund an die Länder und von den Ländern an die Kommunen weiterverteilt.

Der Bund erlässt jährlich eine sog. Bundesbeteiligungsfeststellungsverordnung (BBFestV), in der die erforderliche Erhöhung der KdU-Bundesbeteiligung für jedes Bundesland gesondert und nach landesweiter Spitzabrechnung ausgewiesen wird. Mit dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass jedes Bundesland vom Bund ausreichend Erstattungsmittel erhält und das Land den Kommunen die tatsächlich aufgewendeten Kosten erstatten kann.

Im Jahr 2017 wurden für die BuT-Leistungen in Bayern zunächst 3,6 Prozentpunkte KdU abgerufen (vorläufiger Satz aufgrund der BBFestV 2016).

Die vorgenannte Beteiligungsquote war nach Auswertung der Daten des Jahres 2016 rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres 2017 anzupassen. Diese stieg für Bayern rückwirkend zum 01. Januar 2017 von 3,6 auf 3,7 Prozentpunkte. Im Jahr 2018 werden für BuT in Bayern zunächst weiterhin 3,7 Prozentpunkte abgerufen.

In den vergangenen Jahren wurde genau dieser Prozentsatz an die einzelne Kommune in Bayern weitergegeben; eine Verteilung entsprechend der tatsächlichen Ausgaben der Kommunen erfolgte nicht. Da die BuT – Ausgaben in der Stadt Erlangen immer sehr hoch waren, wurde in vielen Jahren nur ein Teil der Aufwendungen erstattet. Die konkreten Angaben können der beiliegenden Tabelle (Anlage 02) entnommen werden.  

Über diese für die Stadt Erlangen sehr unbefriedigende Erstattung wurde jährlich ausführlich berichtet.

 

Zum 01.01.2018 wurde die Änderung des AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) beschlossen: demnach wird die Bundesbeteiligung an den KdU künftig vom Freistaat Bayern interkommunal umverteilt. Ziel dieser neuen Regelung ist, dass die Umverteilung der Bundesmittel einer Spitzabrechnung sehr nahe kommt.

Diese Umverteilung erfolgt einmal jährlich rückwirkend, bezogen auf das Vorjahr. Erstmals findet die Umverteilung im Jahr 2018 für das Jahr 2017 statt. D.h. konkret, dass Mitte des Kalenderjahres 2018 mit einer nahezu 100%-igen Erstattungen der Ausgaben für das Kalenderjahr 2017 zu rechnen ist.

Die tatsächlichen Aufwendungen der Leistungen Bildung und Teilhabe (getrennt nach Rechtskreisen) können der Anlage 01 entnommen werden. Bis zur abschließenden Feststellung Ende Januar 2018 sind noch geringfügige Abweichungen zu den ermittelten Zahlen möglich.

Die Aufwendungen für die Rechtskreise SGB II und BKGG (Spalten WohnG und Kinderzusch) werden – wie dargestellt - vom Bund erstattet.

Wie aus der Anlage 02 (Entwicklung der BuT-Erstattungen in Erlangen 2011 – 2017) entnommen werden kann, belaufen sich die (vorläufig ermittelten) Aufwendungen für diese beiden Rechtskreise auf 1.309.354,38 €.

Da im laufenden Kalenderjahr 2017 nur ein Betrag i.H.v. 450.818,77 € erstattet wurde,

wird mit einer weiteren Erstattungsleistung in Höhe von ca. 800.000 € kalkuliert.

 

 

Ressourcen

(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Investitionskosten:                                       bei IPNr.:

Sachkosten:                                                  bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):                               bei Sachkonto:

Folgekosten                                                  bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen: 800.000 €   bei Sachkonto: 448001

 

Weitere Ressourcen

           

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden bzw. Einnahmen wurden im Haushaltsentwurf noch nicht berücksichtigt.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:  B+T-Leistungen 2017 – vorläufig -

Anlage 2:  Entwicklung der B+T-Bundeserstattungen in Erlangen 2011 bis 2017 (vorläufig)