Betreff
Streetwork in Büchenbach-Nord
hier: SPD-Fraktionsantrag Nr. 123/2017 vom 16.10.2017
Vorlage
51/152/2017
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 123/2017 vom 16.10.2017 ist abschließend bearbeitet.


Die SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 16.10.2017 dass die Verwaltung prüft, ob eine Einrichtung von Streetwork bereits vor der Aufnahme in das Programm Soziale Stadt möglich und förderunschädlich ist. Dabei soll das Streetwork durch einen externen Träger erfolgen.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.11.2017 wurde der Fraktionsantrag insofern erweitert, als die Aufgabe Streetwork auch durch eine Stelle außerhalb des Stellenplans durch das Jugendamt wahrgenommen werden kann (z.B. zbV-Stelle).

Für beiden Lösungen (freie Träger und städtische Lösung) wird eine Kooperation mit den bisherigen Streetworkerinnen und eine Vernetzung mit den bisherigen Angeboten erfolgen.

Der Haushaltsansatz (Budget) soll dafür verwendet werden, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.

 

Der Auftrag wurde zwischenzeitlich so umgesetzt, als seit 15.12.2017 eine halbe Stelle in städt. Trägerschaft unter den o.g. Modalitäten besetzt ist.

 

Streetwork ist im Rahmen des Projektes Soziale Stadt grundsätzlich nicht förderfähig.

 

 

 


Anlagen: SPD-Fraktionsantrag Nr. 123/2017 vom 16.10.2017