Betreff
Vollzug der Wasserschutzgebietsverordnung der Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth i.V. mit der Entwässerungssatzung, Dichtheitsnachweis von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der weiteren Schutzzone III
Vorlage
63/194/2017
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Stadtteil Alterlangen liegt mit 1576 Anwesen im Bereich des Wasserschutzgebietes in der weiteren Schutzzone III des Wasserwerkes West.

§ 3 Abs. 3.6 und 5.2 der Wasserschutzgebietsverordnung vom 30.11.1983 i.d.F. vom 30.03.2015 legt fest, dass in der Schutzzone III die Durchleitung von gesammeltem Abwasser verboten ist, sofern nicht die Dichtheit der Kanäle vor Inbetriebnahme durch Druckprobe nachgewiesen und wiederkehrend alle 5 Jahre durch geeignete Verfahren überprüft wird. Für bestehende Kanäle, die vor dem 01.01.1989 fertiggestellt wurden, ist die Dichtheit der Kanäle durch Druckprobe erstmalig innerhalb von 6 Monaten nach Aufforderung durch die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Stadt Erlangen oder Landratsamt Erlangen-Höchstadt) und anschließend ohne Aufforderung wiederkehrend alle 5 Jahre nachzuweisen.

Eine Erinnerung an den Dichtheitsnachweis der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen wird vom Bauaufsichtsamt, Sachbereich Entwässerung, als freiwillige Leistung der Stadt Erlangen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der letzten Prüfung an die Grundstückseigentümer versandt. Die Einhaltung des 5-jährigen (in Ausnahmefällen 10-jährigen) Dichtheitsnachweises wird überwacht.

Im August 2016 wurde die nachzuweisende Dichtheit aufgrund von eingetretenem Rückstau in die privaten Kellerräume während eines Starkregenereignisses auf eine Prüfhöhe bis mindestens zur tatsächlichen Rückstauebene angepasst.

Seither wurden in der weiteren Wasserschutzgebietszone III bei verschiedenen Anwesen unzureichend geschützte Grundstücksentwässerungsanlagen mit den erforderlichen Rückstausicherungen nachgerüstet und Drainageanschlüsse abgetrennt.

Die aktuell geforderten Dichtheitsprüfungen entsprechen somit den aktuellen Regeln der Technik gemäß Entwässerungssatzung sowie einer gesicherten Nutzung der Abwasseranlage, auch bei den zukünftig zu erwartenden Starkregenereignissen.

 

Die Verwaltung bietet allen Betroffenen zu dem Thema gerne eine individuelle, persönliche Beratung an.