1.    Die Ergebnisse des Sachberichts werden zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für einen Kreisverkehr auf der Ostseite von Häusling am Knotenpunkt Reitersbergstraße/ Kieselbergstraße/ Haundorfer Straße extern zu vergeben. Die notwendigen Finanzmittel (für die Planung) sind für das Haushaltsjahr 2019 zum Haushalt anzumelden.

3.    Mit den Baulastträgern der Flurbereinigungswege sollen Ertüchtigungsmaßnahmen der Wege abgestimmt werden.

4.    Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 034/2015 vom 02.03.2015 und FWG-Fraktionsantrag Nr. 099/2015 vom 20.06.2015 sind damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit UVPA-Beschluss 613/056/2015/1 vom 15.09.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten für die Herstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung zwischen den Ortsteilen Kosbach, Häusling und Steudach zu erarbeiten und im zuständigen Ortsbeirat zu diskutieren.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Verkehrskonzept

Aufgrund der geringen Kfz-Verkehrsbelastung in der Reitersberg- und Kieselbergstraße sowie der alternative Wegeführungen für den Kfz-Verkehr zwischen Kosbach, Häusling und Steudach (Führung über alte Mönaustraße und Adenauer-Ring zwischen Kosbach und Häusling sowieFührung über Adenauer-Ring und Steudacher Straße zwischen Häusling und Steudach) mit nur geringem Zeitverlust wurde zunächst eine Sperrung der beiden Straßen mit Freigabe für den landwirtschaftlichen und öffentlichen Verkehr vorgeschlagen (vgl. 613/056/2015). In diesem Fall wäre die Errichtung einer Fahrradstraße sowie eines Suggestivstreifens für den Fußgänger auf der Fahrbahn möglich (vgl. Anlage 1). Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes wurde die Verkehrsfunktion der Reitersberg- und Kieselbergstraße zudem abgewertet, so dass diese im Prognosenetz (Prognosejahr 2030) – anders als aktuell – nicht mehr die Funktion einer Hauptverkehrsstraße einnehmen. Der vorgenannte Vorschlag zur Sperrung für den MIV, der vom Ortsbeirat abgelehnt wurde, erscheint demzufolge weiterhin mittelfristig diskussionswürdig.

Planung neuer Geh-/Radweg

Aufgrund der Ablehnung des oben geschilderten Vorschlages durch den Ortsbeirat hat die Verwaltung eine aufwändige Planung für einen eigenständigen Geh- und Radweg erstellt, der eine Verbindung zwischen Kosbach, Häusling und Steudach zwischen Reitersberg- und Kieselbergstraße bilden würde (vgl. Anlage 2).

Die Planungen sehen vor, den Geh- und Radweg im Abstand von 1,75 m richtlinienkonform östlich der Reitersberg- und Kieselbergestraße in einer Breite von 2,5 m zu führen, auch die notwendige Entwässerung der Fahrbahn macht diesen Mindestabstand notwendig. Abschnittsweise befinden sich Sträucher und kleinere Bäume entlang der beiden Straßen. Um einen schonenden Eingriff ohne Rodungen zu ermöglichen soll der Weg in diesen Bereichen hinter den Bäumen verlaufen (Anlage 3). Da die Brücke über den Bimbach nur eine Breite von 5,25 m aufweist, wäre es für eine richtlinienkonforme Lösung notwendig, parallel dazu auf westlicher Seite ein zusätzliches Brückenbauwerk für den Geh-Radweg zu erstellen.

Mit Berücksichtigung des Grunderwerbs sowie der richtlinienkonformen baulichen Herstellung des Weges entstehen Kosten für die Wegeverbindung i. H. v. ca. 700.000 € (Grobkostenschätzung, Stand: Febr. 2017). Ohne eine neue Brücke sind Kosten von rund 450.000 € zu veranschlagen.

Ertüchtigung vorhandener Feld- und Waldwege

In der Diskussion im Ortsbeirat bestand Einigkeit, dass der Bau der vorgeschlagenen separaten Radwegeführung angesichts der hohen Kosten unverhältnismäßig ist, zumal die Finanzierung aufgrund einer derzeit nicht vorhandenen Haushaltsstelle nicht gesichert ist. In der Folge wurde vorgeschlagen, vorhandene Flurbereinigungswege zwischen den Ortsteilen zu ertüchtigen, so dass diese für den Rad- und Fußverkehr nutzbar werden. Die Verbindung zwischen Häusling und Kosbach wurde hierbei als gefährlicher eingeschätzt, so dass diese mit Priorität betrachtet werden soll (vgl. Anlage 5).

Basierend auf diesem Vorschlag hat die Verwaltung zwei mögliche Verbindungen über öffentliche Flurbereinigungswege zwischen Häusling und Kosbach geprüft, für die eine Wegeverbesserung in Frage kommt. Beide Trassen sind nicht geradlinig, ermöglichen aber eine Verbindung zwischen den beiden Ortsteilen abseits der Reitersbergstraße (siehe Anlage 6).
Diese Wege sind derzeit als "öffentliche Feld- und Waldwege" gewidmet und werden hauptsächlich vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Die Baulast (und damit die Unterhaltspflicht) dieser Wege liegt bei den angrenzenden Grundstückseigentümern, d.h. bei den Landwirten – nicht bei der Stadt Erlangen. Seitens der Stadt können bei einer „übergeordneten“ Bedeutung der Wege Materialzuschüsse zur Wegeausbesserung gewährt werden. Hierzu muss eine Abstimmung mit den Baulastträgern vorab erfolgen, ohne deren Zustimmung ein Eingriff nicht möglich ist.

Planung Kreisverkehr

Im vergangenen Jahr mussten die Baken zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Haundorfer Straße wieder entfernt werden. Der Vorschlag des Ortsbeirats, einen Kreisverkehr am östlichen Ortsrand Häuslings als alternative Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung zu erstellen, wurde in den Planungen aufgegriffen (siehe Anlage 4). Zur Umsetzung ist Flächenerwerb der angrenzenden Ackerflächen notwendig. 

Dem Wunsch der Häuslinger Bürger nach einer Querungshilfe über die Haundorfer Straße wird mit der Planung eines Kreisverkehrs nachgegangen. Östlich des zu planenden Kreisverkehrs könnte diese Querungshilfe angeordnet werden und sowohl den Zugang zur Bushaltestelle auf südöstlicher Seite der Haundorfer Straße als auch die Ausleitung des Geh-Radweges aus Richtung Büchenbach erleichtern.


 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach erfolgtem Beschluss soll mit Unterstützung durch den Ortsbeirat Kosbach/ Häusling/ Steudach eine Abstimmung mit den betroffenen Landwirten (Baulastträger) über die Verbesserung der Flurbereinigungswege erfolgen. Die Stadt gewährt anschließenden einmalig einen Materialzuschuss zur Wegeausbesserung.

 

Mit der Bereitstellung von Haushaltsmittel kann die Planung für einen Kreisverkehr am Knotenpunkt Reitersbergstraße/ Kieselbergstraße/ Haundorfer Straße an ein geeignetes Planungsbüro vergeben werden. Somit können die benötigten Flächen ermittelt und die Baukosten geschätzt werden. 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1:    Beispiel für einen fahrbahnparallelen Suggestivstreifen für Fußgänger im Ortsteil Tennenlohe

Anlage 2:    Planung Geh-/Radwegeverbindung zwischen Kosbach, Häusling und Steudach

Anlage 3:    Querschnitte Geh-Radwegeverbindung

Anlage 4:    Planskizze Kreisverkehr am Knotenpunkt Reitersbergstraße / Kieselbergstraße / Haundorfer Straße

Anlage 5:    Niederschrift (Auszug) aus der 3. Sitzung des OBR Kosbach am 10.11.2015

Anlage 6:    Skizze der Wegeverbindungen zwischen Kosbach und Häusling

Anlage 7:    Niederschrift (Auszug) aus der 3. Sitzung des OBR Kosbach am 10.10.2017

Anlage 8:   CSU-Fraktionsantrag 034/2015 - Fahrradweg im Stadtwesten, Radweg von Kosbach über Häusling nach Steudach

Anlage 9:    FWG-Fraktionsantrag 099/2015 - Rad- und Fußweg Kosbach-Häusling-Steudach