Betreff
Förderung der Erlanger Betreuungsvereine: Zuschussrichtlinien
Vorlage
510/031/2017
Aktenzeichen
IV/510-1/BJ001
Art
Beschlussvorlage

1. Die Erlanger Betreuungsvereine werden ab 2018 gemäß den Vorgaben der Zuschuss-
    richtlinie für die Förderung der Erlanger Betreuungsvereine der Stadt Erlangen (ZFBtv) ge-
    fördert.
2: Die Höchstzuschusssumme für alle Erlanger Betreuungsvereine beträgt ab dem Jahr 2018
    30.000,00 €.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Neben den Betreuungsgerichten und den Betreuungsbehörden (Betreuungsstellen) stellen die Betreuungsvereine eine tragende Säule im System der rechtlichen Betreuung dar. Über das Führen von Betreuungen hinaus werden ihnen vom Gesetzgeber wichtige Aufgaben zugewiesen. Den Betreuungsvereinen obliegt damit die wichtige Funktion, das ehrenamtliche Engagement in der Betreuung zu stärken, indem sie ehrenamtliche Betreuer*innen gewinnen, einführen, fortbilden, unterstützen und beraten. Auch im Bereich der Vorsorge und Betreuungsvermeidung übernehmen sie eine wichtige Rolle, indem sie über vorsorgende Möglichkeiten informieren und beraten sowie Bevollmächtigte beraten, begleiten und unterstützen. Die Betreuungsvereine bieten zudem berufliche Betreuungsleistungen an, insbesondere in Verfahren mit sozial, medizinisch und rechtlich komplexem Hintergrund. Betreuungsvereine verknüpfen somit professionelle und ehrenamtliche Betreuung.

 

Dies ist auch die ausdrückliche Auffassung des Deutschen Städtetages und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS)., so dass allen Beteiligten an einer auskömmlichen Finanzierung der Arbeit der Betreuungsvereine gelegen sein muss.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bereits zwei Jahre nach in Kraft treten des neuen Betreuungsrechts, welches das nicht mehr zeitgemäße (entmündigende) Vormundschafts- und Gebrechlichkeitspflegschaftsrecht für Volljährige ablöste, beschloss die Stadt Erlangen 1994 eine Regelung zur finanziellen Förderung der Betreuungsvereine. Allerdings stieß dieses Fördermodell zu Beginn der 2000er Jahre an seine finanziellen Grenzen, da es mit den immer weiter steigenden Verfahrenszahlen korrespondierte und keine Begrenzung nach oben kannte.

Am 12.02.2004 beschloss der Jugendhilfeausschuss zur Förderung der von den Vereinen erbrachten Querschnittsarbeit ein neues Verteilungssystem, das zwar wieder auf Fallzahlen der geführten Betreuungen basierte, aber eine Höchstzuschusssumme von 24.000,00 € für alle Erlanger Betreuungsvereine festschrieb.

 

 

 

Das Verteilverfahren hat sich bewährt und wurde bis zum vergangenen Jahr zur Zufriedenheit aller Beteiligter praktiziert. Dabei blieb der Ansatz für diese freiwillige Leistung im Jugendamtsbudget mit 24.000,00 € konstant.

Im Rahmen einer allgemeinen Prüfung des Sachgebiets 510-1 des Stadtjugendamtes (zu dem die Betreuungsstelle organisatorisch gehört) wurde diese Förderpraxis vom städtischen Revisionsamt aufgegriffen. In seinem am 09.07.2014 vom Revisionsausschuss beschlossenen Bericht wurde dem Stadtjugendamt aufgegeben, „die gegenwärtige Praxis der Zuschussgewährung an die Betreuungsvereine mit einer Verteilung der Zuschüsse nach der Anzahl der Betreuten zu überdenken und auf Basis der Allgemeinen Richtlinien über die Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Erlangen an Dritte (Zuschussrichtlinien) neu auszurichten“.

 

Nachdem die in der vergangenen Zeit vermehrt an den Bundes- und Landesgesetzgeber vom Deutschen Städtetag, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) aber auch Berufsbetreuerverbänden herangetragenen Wünsche auf eine Verbesserung der Finanzausstattung u.a. der Betreuungsvereine durch verbindliche gesetzliche Regelungen unerfüllt blieben, hat die Betreuungsstelle im vergangenen Jahr den Rat des Revisionsamtes aufgegriffen und (ohne sich auf landes- oder bundespolitische Förderregelungen stützen zu können) ein eigenständiges, stadtrechtskompatibles Regelwerk entwickelt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Förderung der Erlanger Betreuungsvereine legt den Fokus auf die Querschnittsarbeit. Dies bedeutet, dass der Zeitaufwand, den die Mitarbeiter*innen der Betreuungsvereine in die Arbeit mit ehrenamtlichen Betreuern (bzw. Bevollmächtigten) investieren finanziell gewürdigt werden soll. Daneben wird aber auch die Bereitschaft zur Übernahme besonders schwieriger Betreuungsverfahren anerkannt. Die Zuschussberechnung soll auf Basis einer fein austarierten Mischung aus tatsächlich erbrachter Arbeitszeit und Aufwendungserstattung in besonders gelagerten Fällen erfolgen. Dabei ist das im jeweiligen Vorjahr nachweislich Geleistete die Basis für die Zuschussgewährung des laufenden Kalenderjahres.

 

Die neuen Zuschussrichtlinien zur Förderung der Betreuungsvereine (ZFBtv) sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage und sollen rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten. Sie wurden inhaltlich sowohl mit dem Rechts- als auch dem Revisionsamt abgestimmt. Derzeit betreffen sie die drei Betreuungsvereine ARWO, Betreuungsnetz und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF).

 

Der Ansatz blieb 14 Jahre lang unverändert  bei 24.000,00 €  jährlich. Ab dem Jahr 2018 soll die Höchstzuschusssumme um 6.000,00 € auf insgesamt 30.000,00 € erhöht werden, um die   allgemeine Steigerung der Personal- und Sachkosten sowie die gesteigerten Anforderungan an die Qualität auszugleichen.

Im Hinblick auf die vielfältigen Querschnittsaktivitäten der Betreuungsvereine (beispielsweise aktuell die Vorbereitung des am 10.03.2018 stattfindenden 4. Erlanger Betreuungstages), erscheint diese Erhöhung aber auch angemessen.

 


Anlagen:        Zuschussrichtlinien der Stadt Erlangen zur Förderung der Betreuungsvereine                   (ZFBtv)