Betreff
Gesamtkonzept für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Vorlage
511/055/2017
Aktenzeichen
IV/51/SW009
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Jugendhilfeausschuss stellt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an Schulen für die unten aufgezeigten Schulen fest.

2.    Der Stadtrat befürwortet die aufgezeigte Vorgehensweise der Umsetzung.

3.    Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

 


Sachbericht:

      Im gemeinsamen Bildungs- und Jugendhilfeausschuss am 20.07.2017 wurde ein Sachstandsbericht Jugendsozialarbeit an Schulen eingebracht. In dieser Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, zumindest eine weitere Schule zeitnah mit einer solchen Stelle auszustatten. Der Bedarf für diese weitere Jugendsozialarbeiterstelle wurde im Jugendhilfeausschuss am 10.10.2017 für die Michael-Poeschke-Grundschule festgestellt.

      Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, ein Gesamtkonzept für die JaS zu erarbeiten und Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

      Aktueller Ausbaustand der Jugendsozialarbeit an Schulen in Erlangen Jugendsozialarbeit an Schulen beim Stadtjugendamt Erlangen.

      Schule, Umfang

Schule-Schulart

Stunden

Sonstiges

 

Eichendorff-Mittelschule

 

30

28,5

 

 

Hermann-Hedenus- Mittelschule-West

Hermann-Hedenus- Mittelschule-Nord

 

39

39

 

 

Ernst-Penzoldt- Mittelschule

 

39

 

 

Ernst-Penzoldt- Mittelschule-Übergangsklassen ganztags

 

39

ESF-Förderung

 

Berufsschule

 

39

 

 

Werner von Siemens-Realschule

 

39

 

 

Grundschule an der Brucker Lache

 

39

 

 

Max und Justine Elsner Schule

 

30

 

 

Hermann-Hedenus-Grundschule

 

33

 

 

Mönauschule

 

30

 

 

Friedrich-Rückert-Grundschule

 

39

 

 

Pestalozzischule

 

39

 

 

Sonderpädagogisches Förderzentrum, Mittelschulalter

 

39

 

 

Michael-Poeschke-Grundschule

 

19,5

Ab September 2018

 

 

      Folgende Grundschulen haben starkes Interesse bzw. wurde teils hoher Bedarf an einer Jas-Fachkraft rückgemeldet: (in Klammer die Schülerzahl im Schuljahr 2017/18)

      GS Tennenlohe (182), GS Frauenaurach (174), Adelbert-Stifter-Schule (498), GS Büchenbach-Dorf (198) und Förderzentrum-Liegnitzerstraße (190)

      Interessenbekundungen aus den Bereichen Realschule, Wirtschaftsschule und Gymnasien:

Marie-Therese- (734) , Ohm- (1179) und  Emmy-Noether-Gymnasium (729); Realschule am Europakanal (893)

 

      Die Berufsschule (2832) und die Pestalozzi-Grundschule (268), beide mit  einer Ganztagskraft JaS ausgestattet, meldeten aufgrund eines erhöhten Bedarfs an ihren Schulen schriftlich zusätzlichen Bedarf an einer weiteren Fachkraft an.

 

Nach den aktuellen Förderrichtlinien sind Stellen in Mittelschulen, Grundschulen, Förderschulen und in begründeten Fällen Realschulen vom Grunde her förderfähig. Nicht förderfähig sind Wirtschaftsschulen und Gymnasien.

Eine Erhöhung der staatl. Förderung wäre ebenso wie die Aufnahme der bisher nicht förderfähigen Schularten dringend angezeigt.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Soweit die Schulen den Ausbau mit Jugendsozialarbeit an Schulen wünschen und ein entsprechender Bedarf durch den Jugendhilfeausschuss festgestellt wird und dieser förderfähig ist, werden diese Schulen mit JaS ausgestattet. Der Umfang der jeweiligen Stelle richtet sich u.a. an der Schülerzahl, dem Sozialindex in diesem Bereich und individuellen Merkmalen der betreffenden Schule.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt eine Priorisierungsliste für die Schulen vor, die bisher noch über keinen Jugendsozialarbeiter/in verfügen.

      Bei den Grundschulen sieht die Verwaltung folgende Dringlichkeit in der folgenden Reihenfolge: GS Büchenbach-Dorf, Förderschule Grundschulbereich. die Priorisierung wird noch mit dem Staatl. Schulamt abgestimmt.

 

      Alle geförderten JaS-Stellen sind bei Amt 51/ Abt. Soziale Dienste angesiedelt und sind dort ein wichtiger Teil der Präventions- und Bildungskette in der Abteilung Soziale Dienste und somit im Jugendamt. Für die förderungsfähigen Stellen soll, so der Vorschlag der Verwaltung, diese Umsetzung beibehalten werden. Für die Gymnasien ist Amt 51 in der Klärungs- und Austauschphase mit anderen Städten in Bayern. Hier wird u.a. die Finanzierung und die Frage einer Übertragung der Aufgabe an einen freien Träger geprüft.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung erstellt einen Zeitplan für die Umsetzung des Gesamtprogramms, der dann sukzessive in den kommenden Jahren abgearbeitet wird. Es wird vorgeschlagen, jedes Jahr, vorbehaltlich der Entscheidungen zum Stellenplan, zwei Schulen mit Jugendsozialarbeit auszustatten, beginnend mit dem Schuljahr 2018/19.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Eine Ganztagesstelle für eine JaS-Fachkraft kostet nach den Personaldurchschnittskosten, Eingruppierung S 12,  58.200,00 €, nach Abzug der Förderung (16.400,00) entstehen  jährliche  Gesamtkosten für die Stadt in Höhe 41.800,00 €. Die Förderung reduziert sich im Verhältnis der Wochenarbeitsstunden.

      Die Verwaltung beantragt bei allen neuen Stellen, soweit förderrechtlich möglich, die entsprechende Förderung beim Freistaat.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Vorlage Juli 2017