1. Der Jugendhilfeausschuss stellt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an Schulen für die unten aufgezeigten Schulen fest.
2. Der Stadtrat befürwortet die aufgezeigte Vorgehensweise der Umsetzung.
3. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
Sachbericht:
Im
gemeinsamen Bildungs- und Jugendhilfeausschuss am 20.07.2017 wurde ein
Sachstandsbericht Jugendsozialarbeit an Schulen eingebracht. In dieser Sitzung
wurde die Verwaltung beauftragt, zumindest eine weitere Schule zeitnah mit
einer solchen Stelle auszustatten. Der Bedarf für diese weitere
Jugendsozialarbeiterstelle wurde im Jugendhilfeausschuss am 10.10.2017 für die
Michael-Poeschke-Grundschule festgestellt.
Weiter
wurde die Verwaltung beauftragt, ein Gesamtkonzept für die JaS zu erarbeiten
und Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Aktueller
Ausbaustand der Jugendsozialarbeit an Schulen in Erlangen Jugendsozialarbeit an
Schulen beim Stadtjugendamt Erlangen.
Schule,
Umfang
Schule-Schulart |
Stunden |
Sonstiges |
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Eichendorff-Mittelschule |
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30 28,5 |
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Hermann-Hedenus- Mittelschule-West Hermann-Hedenus-
Mittelschule-Nord |
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39 39 |
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|
Ernst-Penzoldt- Mittelschule |
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39 |
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Ernst-Penzoldt-
Mittelschule-Übergangsklassen ganztags |
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39 |
ESF-Förderung |
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Berufsschule |
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39 |
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Werner von Siemens-Realschule |
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39 |
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Grundschule an der Brucker
Lache |
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39 |
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Max und Justine Elsner Schule |
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30 |
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Hermann-Hedenus-Grundschule |
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33 |
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Mönauschule |
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30 |
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Friedrich-Rückert-Grundschule |
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39 |
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Pestalozzischule |
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39 |
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Sonderpädagogisches
Förderzentrum, Mittelschulalter |
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39 |
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Michael-Poeschke-Grundschule |
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19,5 |
Ab September 2018 |
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Folgende
Grundschulen haben starkes Interesse bzw. wurde teils hoher Bedarf an einer
Jas-Fachkraft rückgemeldet: (in Klammer die Schülerzahl im Schuljahr
2017/18)
GS
Tennenlohe (182), GS Frauenaurach (174), Adelbert-Stifter-Schule (498), GS
Büchenbach-Dorf (198) und Förderzentrum-Liegnitzerstraße (190)
Interessenbekundungen
aus den Bereichen Realschule, Wirtschaftsschule und Gymnasien:
Marie-Therese-
(734) , Ohm- (1179) und Emmy-Noether-Gymnasium (729); Realschule am
Europakanal (893)
Die
Berufsschule (2832) und die Pestalozzi-Grundschule (268), beide mit einer Ganztagskraft JaS ausgestattet,
meldeten aufgrund eines erhöhten Bedarfs an ihren Schulen schriftlich
zusätzlichen Bedarf an einer weiteren Fachkraft an.
Nach den aktuellen Förderrichtlinien sind
Stellen in Mittelschulen, Grundschulen, Förderschulen und in begründeten Fällen
Realschulen vom Grunde her förderfähig. Nicht förderfähig sind
Wirtschaftsschulen und Gymnasien.
Eine Erhöhung der staatl. Förderung wäre
ebenso wie die Aufnahme der bisher nicht förderfähigen Schularten dringend
angezeigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Soweit die Schulen den Ausbau mit Jugendsozialarbeit an Schulen wünschen
und ein entsprechender Bedarf durch den Jugendhilfeausschuss festgestellt wird
und dieser förderfähig ist, werden diese Schulen mit JaS ausgestattet. Der
Umfang der jeweiligen Stelle richtet sich u.a. an der Schülerzahl, dem Sozialindex
in diesem Bereich und individuellen Merkmalen der betreffenden Schule.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt eine
Priorisierungsliste für die Schulen vor, die bisher noch über keinen
Jugendsozialarbeiter/in verfügen.
Bei den Grundschulen sieht die Verwaltung folgende Dringlichkeit in der
folgenden Reihenfolge: GS Büchenbach-Dorf, Förderschule Grundschulbereich. die
Priorisierung wird noch mit dem Staatl. Schulamt abgestimmt.
Alle geförderten JaS-Stellen sind bei Amt 51/ Abt. Soziale Dienste angesiedelt und sind dort ein wichtiger Teil der Präventions- und Bildungskette in der Abteilung Soziale Dienste und somit im Jugendamt. Für die förderungsfähigen Stellen soll, so der Vorschlag der Verwaltung, diese Umsetzung beibehalten werden. Für die Gymnasien ist Amt 51 in der Klärungs- und Austauschphase mit anderen Städten in Bayern. Hier wird u.a. die Finanzierung und die Frage einer Übertragung der Aufgabe an einen freien Träger geprüft.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verwaltung erstellt einen Zeitplan für die Umsetzung des
Gesamtprogramms, der dann sukzessive in den kommenden Jahren abgearbeitet wird.
Es wird vorgeschlagen, jedes Jahr, vorbehaltlich der Entscheidungen zum
Stellenplan, zwei Schulen mit Jugendsozialarbeit auszustatten, beginnend mit
dem Schuljahr 2018/19.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Eine Ganztagesstelle für eine JaS-Fachkraft kostet nach den
Personaldurchschnittskosten, Eingruppierung S 12, 58.200,00 €, nach Abzug der Förderung
(16.400,00) entstehen jährliche Gesamtkosten für die Stadt in Höhe 41.800,00
€. Die Förderung reduziert sich im Verhältnis der Wochenarbeitsstunden.
Die Verwaltung beantragt bei allen neuen Stellen, soweit förderrechtlich möglich, die entsprechende Förderung beim Freistaat.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Vorlage Juli 2017