Betreff
ESTW AG: Gründung/Beteiligung an der Frankenmetering Verwaltungs-GmbH und der Frankenmetering GmbH & Co. KG
Vorlage
BTM/014/2017/1
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Unter dem Vorbehalt, dass seitens der Rechtsaufsichtsbehörde keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Frankenmetering-Gründung erhoben werden, stimmt der Stadtrat der Übernahme von Geschäftsanteilen durch die ESTW AG an folgenden neu zu gründenden Gesellschaften zu:

 

1.    Geschäftsanteil in Höhe von nominal 3.000 € an der „Frankenmetering Verwaltungs-GmbH“ (aktueller Arbeitstitel).

2.    Kommanditanteil (mit identischer Haftsumme) in Höhe von nominal 9.000 € an der „Frankenmetering GmbH & Co. KG“ (aktueller Arbeitstitel).

 

In den im nicht-öffentlichen Teil unter Vorlagen Nr. BTM/017/2017 zur Kenntnis gegebenen Gesellschaftsverträgen dürfen im Zuge der Unterzeichnung und/oder der Berücksichtigung rechtsaufsichtlicher Feststellungen und/oder Anpassungen im Gesellschafterkreis ggf. notwendige Änderungen vorgenommen werden, soweit die Grundlagen der vorliegenden Entwürfe beibehalten werden.

 


Die Gründung einer Metering-Gesellschaft und die Beteiligung der ESTW AG hieran wurden bereits am 12.Oktober 2017 in der AR-Sitzung vorberaten und befürwortet.

Auslösend für die Gründungsbestrebungen sind das (Artikel)Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das dortige Messstellenbetriebsgesetz – MsbG – vom September 2016, nach dem die Betreiber von Energieversorgungsnetzen ab 2017 verpflichtet sind, zunächst die Messung des Stromverbrauchs von Endkundinnen und Endkunden mit mehr als 6.000 kWh/a und Messungen von kleinen Erzeugungsanlagen auf ein intelligentes Messsystem (sogenannte Smart Meter) umzurüsten. Diese wesentliche Schnittstelle zu den Kundinnen und Kunden soll nicht neuen Wettbewerbern überlassen werden.

Die ESTW AG strebt deshalb zusammen mit weiteren mittel- und oberfränkischen Stadtwerken eine Kooperation an, um so die Position der örtlichen Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung zu stärken und die mit dem Smart-Meter-Roll-out verbundenen Aufgaben gemeinsam deutlich effizienter zu erbringen, als dies ein Stadtwerk allein leisten könnte.

Die Rechtsform der GmbH & Co. KG wurde gewählt, da sie neben der (wie natürlich auch bei der GmbH) beschränkten Haftung deutlich flexibler für Veränderungen ihres Gesellschafterkreises ist. Anders als bei einer GmbH können KG-Beitritte (und -Austritte) frei von notariellen Beurkundungszwängen erfolgen. Zukünftig eintretende Stadtwerke oder Gemeindewerke werden sich ausschließlich als Kommanditisten an der KG beteiligen. Die Gesellschafterstruktur der Komplementär-GmbH bleibt unverändert.

Die Beteiligung der ESTW sowohl an der KG als auch ihrer Komplementär-GmbH wird nach aktuellem Stand bei 11,54 % liegen. Die Gesellschaftsgründung bzw. ihre Beteiligung hieran ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen (Art. 96 Abs. 1 Nr. 2 GO). Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge liegen der Regierung von Mittelfranken bereits zur Prüfung vor.

 

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: