Betreff
Zusätzliche Beschilderung in der Kurt-Schumacher-Straße;
Antrag aus der 1. Sitzung des Stadtteilbeirates Ost vom 14.9.2017
Vorlage
614/067/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag des Stadtteilbeirats Ost auf ein zusätzliches Schild vor der Abzweigung zur Allee am Röthelheimpark in Fahrtrichtung Norden, das auf die geänderte Verkehrsführung und die Abbiegemöglichkeit/-notwendigkeit in die Allee am Röthelheimpark hinweist ist nicht weiter zu verfolgen.

Der Antrag des Stadtteilbeirats ist damit abschließend bearbeitet.


In der Sitzung des Stadtteilbeirats Ost am 14.9.2017 wurde einstimmig folgender Antrag (vgl. Anlage 1) gestellt:

"Es wird der einstimmige Antrag gestellt, von Süden kommend ein zusätzliches Schild vor der Abzweigung zur Allee am Röthelheimpark anzubringen, das auf die geänderte Verkehrsführung und die Abbiegemöglichkeit/-notwendigkeit in die Allee am Röthelheimpark hinweist."

Der Antrag des Stadtteilbeirats Ost wird vom Oberbürgermeister in den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss zur Beschlussfassung eingebracht.

Sachlage:

Mit Beschluss des UVPA 18.10.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit an der Lichtsignalanlage Drausnickstraße / Kurt-Schumacher-Straße aus Richtung Süden den Linksabbieger von der Kurt-Schumacher-Straße in die Drausnickstraße probeweise für 1 Jahr zu sperren (Anlage 2). Die Änderung der Beschilderung sowie der Markierungen erfolgte gemäß der Anordnung (Anlage 3) am 29.8.2017.

Notwendigkeit einer zusätzlichen Beschilderung:

Nach § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Im Jour fixe Verkehr am 8.9.2017 wurde die Notwendigkeit einer zusätzlichen Beschilderung mit den städtischen Fachdienststellen und der Polizei erörtert. Übereinstimmend kommt man zum Ergebnis, dass es auf Grund der geänderten wegweisenden Beschilderung (Anlage 3 Blatt 5) nach links in die Allee am Röthelheimpark Richtung Zentrum sowie der gut erkennbaren Beschilderung und der Fahrstreifenpfeilmarkierungen nördlich der Elisabethstraße eines zusätzlichen Schildes nicht bedarf. Zumal handelt es sich derzeit noch um eine Probephase.

 


Anlagen:        Antrag Stadtteilbeirat Ost (Anlage 1)
                        Beschluss UVPA vom 18.10.2016 (Anlage 2)
                        VAO vom 17.1.2017 (Anlage 3)