Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlängerungsvereinbarung zur Nebenentgeltvereinbarung 2018 – 2020 abzuschließen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die
derzeit geltende Nebenentgeltvereinbarung läuft zum Jahresende 2017 aus.
Nachdem die entsprechende Abstimmungsvereinbarung mit der Duales System
Deutschland GmbH (DSD) für den Zeitraum 2018 bis 2020 bereits abgeschlossen
wurde (vgl. Beschluss des Stadtrates vom 28.09.2017), ist auch die
Nebenentgeltvereinbarung entsprechend zu verlängern.
Dabei ist inhaltlich im Wesentlichen keine Änderung vorgesehen, insbesondere
die Höhe der Nebenentgelte bleibt unverändert. Letzteres ist deshalb gelungen,
weil die Anzahl der Wertstoffcontainerstandorte der gestiegenen Einwohnerzahl
angepasst werden konnte.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Abschluss der vorliegenden Verlängerungsvereinbarung für die Jahre 2018 bis 2020.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: