Programmanmeldung für das Jahr 2018
Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt 2018 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes (August 2017). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
1.
Ergebnis/Wirkungen
Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Maßnahmen im durch Stadtratsbeschluss vom 29.06.2017 festgelegten „Soziale Stadt Gebiet“ Erlangen Südost können seit 2015 im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, „Soziale Stadt“ gefördert werden. Städtebauförderungsmittel können gemäß § 164a Abs. 2 BauGB u. a. für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und für die Durchführung von Baumaßnahmen gewährt werden.
Rückblick auf die
Fördersituation im laufenden Programmjahr 2017:
Die Regierung von Mittelfranken
hat im Programm „Soziale Stadt“ im laufenden Jahr 2017 keine Mittel bewilligt,
da seitens der Stadt Erlangen keine Maßnahmen beantragt und durchgeführt
wurden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Was soll getan
werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Jahresanmeldung 2018
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2018 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.
Für die Programmjahre 2018 bis 2021 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 7.854 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (FAG; GVFG, KAG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (3.142T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (4.712 T€).
Änderungen bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2018 zum Haushalt, werden der Regierung von Mittelfranken weitergeleitet.
Hinweis:
Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die
als Gesamtkonzept umgesetzt werden.
Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine
Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur
Prüfung bei der Reg. v. Mfr. eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so
umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten.
Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten
durchgeführt werden.
Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B.
wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt.
Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten
Zuschüsse zur Folge.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Bedarfsmitteilung
Anlage 2: Geltungsbereich