hier: Satzungsgutachten / Satzungbeschluss
1. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung wird unverändert in der Fassung vom 24.10.2017 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anlass und Ziel der Planung
Mit dem Beschluss vom 22.07.2014 hat der UVPA die Verwaltung beauftragt,
die nächsten Planungsschritte zur städtebaulichen Nachverdichtung im Bereich
technischer und sozialer Infrastruktur durchzuführen. Es sind Konzepte zur
Nachverdichtung insbesondere für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu
entwickeln und die entsprechenden Planungsverfahren unter Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger einzuleiten.
Das Areal zwischen Nürnberger Straße und Paul-Gossen-Straße ist eine
locker bebaute Zeilensiedlung mit ausgedehnten Freiräumen aus den 1950er und
1960er Jahren. Somit ist in diesem Quartier ein Potential zur maßvollen
Nachverdichtung, wie es die Beschlüsse fordern, gegeben. Um ein verträgliches
Konzept zu entwickeln hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebaulicher
und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb für die
Quartiersentwicklung durch die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin
stattgefunden, dessen 1. Preis laut Empfehlung des Umwelt-, Verkehrs- und
Planungsbeirats sowie Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses
vom 26.01.2016 die Grundlage für die weitere Planung darstellt.
Auf der Grundlage wurde ein städtebaulicher Rahmenplan ausgearbeitet, der
die Basis für den Bebauungsplan bildet und im Zuge des Bebauungsplanverfahrens
an die planerischen sowie natur- und artenschutzfachlichen Anforderungen weiter
angepasst wurde. Der neu geschaffene Wohnraum wird sich zwischen ca. 675 und
750 Wohneinheiten bewegen, von denen 25% EOFgefördert sein werden.
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung soll der bestehende
Baulinienplan Nr. 72 durch einen qualifizierten Bebauungsplan tlw. überplant
werden. Gleichzeitig wird der Forderung aus dem BauGB nach Innenentwicklung und
Bodenschutz durch die Planung genüge getan.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 26.10.2017
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 345 in der Fassung vom 24.10.2017 für
teilweise planreif im Sinne des § 33 BauGB erklärt, da die vorgebrachten
Stellungnahmen in diesen Teilen nur Änderungen redaktioneller Art zur
Folge haben. In den Bereichen WA 2, WA 3 (2) und WA
4 wurde der Entwurf derart geändert bzw. ergänzt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung
betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange beschränkt wurde.
Der betroffenen Öffentlichkeit und die betroffenen fachlichen Dienststellen sind mit Schreiben vom 27.10.2017 die Änderungen zur Kenntnis zugesandt worden. Es bestand die Möglichkeit bis einschließlich 13.11.2017 eine Stellungnahme abzugeben. Es wurde von der Betroffenenöffentlichkeit insgesamt eine Stellungnahmen abgegeben (Anlage 2).
Da sich hieraus keine Änderungen ergeben, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 24.10.2017 unverändert als Satzung beschlossen werden.
Prüfung der Stellungnahmen
Die im Rahmen der Betroffenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen haben keine Änderungen zur Folge.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Lageplan mit Geltungsbereich
2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis