Betreff
Bebauungsplan Nr. 345 der Stadt Erlangen- Hans-Geiger-Straße - mit integriertem Grünordnungsplan;
hier: Satzungsgutachten / Satzungbeschluss
Vorlage
611/209/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung wird unverändert in der Fassung vom 24.10.2017 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anlass und Ziel der Planung

 

Mit dem Beschluss vom 22.07.2014 hat der UVPA die Verwaltung beauftragt, die nächsten Planungsschritte zur städtebaulichen Nachverdichtung im Bereich technischer und sozialer Infrastruktur durchzuführen. Es sind Konzepte zur Nachverdichtung insbesondere für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu entwickeln und die entsprechenden Planungsverfahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einzuleiten.

 

Das Areal zwischen Nürnberger Straße und Paul-Gossen-Straße ist eine locker bebaute Zeilensiedlung mit ausgedehnten Freiräumen aus den 1950er und 1960er Jahren. Somit ist in diesem Quartier ein Potential zur maßvollen Nachverdichtung, wie es die Beschlüsse fordern, gegeben. Um ein verträgliches Konzept zu entwickeln hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb für die Quartiersentwicklung durch die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin stattgefunden, dessen 1. Preis laut Empfehlung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirats sowie Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses vom 26.01.2016 die Grundlage für die weitere Planung darstellt.

 

Auf der Grundlage wurde ein städtebaulicher Rahmenplan ausgearbeitet, der die Basis für den Bebauungsplan bildet und im Zuge des Bebauungsplanverfahrens an die planerischen sowie natur- und artenschutzfachlichen Anforderungen weiter angepasst wurde. Der neu geschaffene Wohnraum wird sich zwischen ca. 675 und 750 Wohneinheiten bewegen, von denen 25% EOFgefördert sein werden.

 

Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung soll der bestehende Baulinienplan Nr. 72 durch einen qualifizierten Bebauungsplan tlw. überplant werden. Gleichzeitig wird der Forderung aus dem BauGB nach Innenentwicklung und Bodenschutz durch die Planung genüge getan.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Verfahrensstand

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 26.10.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 345 in der Fassung vom 24.10.2017 für teilweise planreif im Sinne des § 33 BauGB erklärt, da die vorgebrachten Stellungnahmen in diesen Teilen nur Änderungen redaktioneller Art zur

Folge haben. In den Bereichen WA 2, WA 3 (2) und WA 4 wurde der Entwurf derart geändert bzw. ergänzt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wurde.

 

Der betroffenen Öffentlichkeit und die betroffenen fachlichen Dienststellen sind mit Schreiben vom 27.10.2017 die Änderungen zur Kenntnis zugesandt worden. Es bestand die Möglichkeit bis einschließlich 13.11.2017 eine Stellungnahme abzugeben. Es wurde von der Betroffenenöffentlichkeit insgesamt eine Stellungnahmen abgegeben (Anlage 2).

 

Da sich hieraus keine Änderungen ergeben, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 24.10.2017 unverändert als Satzung beschlossen werden.

 

Prüfung der Stellungnahmen

Die im Rahmen der Betroffenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen haben keine Änderungen zur Folge.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Lageplan mit Geltungsbereich

2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis