1. Der Stadtrat ermächtigt den Vertreter der Stadt Erlangen, in der ordentlichen Hauptversammlung der Erlangen AG Technologie Scouting & Marketing am 19.12.2017 zu folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1.1 Vortrag des Jahresfehlbetrags 2016 in Höhe von 4.247,47 € zusammen mit Verlustvortrag in Höhe von 33.775,62 € aus dem Wirtschaftsjahr 2015 auf neue Rechnung.
1.2 Zulässigkeit der schriftlichen Stimmabgabe bei der Entlastung und Wiederbestellung des Aufsichtsrates.
1.3 Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.
1.4 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016.
1.5 Wahl
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steinacker Müller Dehner als
Abschlussprüfer
für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 einschließlich der Prüfung nach § 53
HGrG.
1.6 Wahl der Herren Dr. Florian Janik, Heinz Brenner, Prof. Dr. Joachim Hornegger zu Aufsichtsräten.
2. Der Stadtrat ermächtigt den Vertreter der Stadt Erlangen, in der außerordentlichen Hauptversammlung der Erlangen AG Technologie Scouting & Marketing am 19.12.2017 oder später zu folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
2.1 Liquidation der Erlangen AG Technologie Scouting & Marketing zum 31.12.2017 oder später.
2.2 Bestellung der Vorstände Herr Matthias Hiegl und Herr Konrad Beugel zu Liquidatoren.
3. Der Stadtrat
ermächtigt den Vertreter der Stadt Erlangen, im Rahmen der Liquidation
erforderliche Änderungen der Beschlusstexte, weitere Beschlussfassungen und
sonstige Rechtshandlungen vorzunehmen.
Die vom Vertreter in der Hauptversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der Zustimmung/Beteiligung des Stadtrates. Die vorliegende Beschlussvorlage beinhaltet die zustimmungspflichtigen Teile zur Vorbereitung der Hauptversammlung.
Zu 1.1, 1.3 – 1.4 Beschluss zur Ergebnisverwendung und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Bilanz des Geschäftsjahres 2016 schließt mit einer Summe von 16.644,31 € (Anlage 1) ab. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.247,47 € (Anlage 2) aus. Der Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat vor, den von ihm aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung am 19.12.2017 zu billigen. Damit ist der Jahresabschluss gem. § 172 AktG festgestellt. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2016 in Höhe von 4.247,47 € zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2015 in Höhe von 33.775,62 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steinacker Müller Dehner hat auftragsgemäß die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2016 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 nach
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten Grundsätze einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG
durchgeführt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Lagebericht des Vorstandes wird nachfolgend wiedergegeben:
Grundlagen des
Unternehmens: Im Jahr 2005 wurde die
Erlangen AG von der Siemens AG, der Stadt Erlangen und der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg gegründet, um die Technologie- und Vertriebskompetenz der
Region zu bündeln und den Standort Erlangen als attraktiven Technologie- und
Wissenschaftsstandort nachhaltig zu positionieren.
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen: Im Zuge der Exzellenz-Cluster Initiative änderten sich die
Rahmenbedingungen für die Erlangen AG, so dass es zunehmend schwieriger wurde,
geeignete Projekte zu finden. Seit dem Geschäftsjahr 2014 konnten keine
Aufträge mehr für die Erlangen AG akquiriert werden. Aufgrund dessen konnte die
Gesellschaft keine Erlöse tätigen.
Geschäftsverlauf: Am 08.12.2016 hat der
Stadtrat der Stadt Erlangen beschlossen, die Aktien der Erlangen AG aufzukaufen
und den Unternehmensmantel einer neuen Verwendung zuzuführen.
Ertragslage: Das Geschäftsjahr 2016
wurde mit einem Verlust abgeschlossen, da die Gesellschaft keine Umsätze zur
Deckung der Fix- und Sachkosten generieren konnte. Der Verlust aus dem Jahr
2016 wird mit dem restlichen Verlustvortrag vergangener Jahre fortgeschrieben.
Sämtliche Betriebskosten wurden auf ein Mindestmaß reduziert mit dem Ziel, den
Verzehr des Stammkapitals zu beschränken.
Chancenbericht: Die Gesellschaft ruht
gegenwärtig. Es werden keine Chancen gesehen.
Risikobericht: Die Hauptaktionärin strebt an, alle Aktien aufzukaufen und den
Gesellschaftsmantel der Erlangen AG einer neuen Verwendung zuzuführen.
Alternativ wird die Liquidierung diskutiert.
Prognosebericht:
Der Gesellschaftsmantel der Erlangen AG soll
einer neuen Verwendung zugeführt.
Zu 1.2 Stimmabgabe in der Hauptversammlung
Als Aktionärsvertreter vertritt
Herr Oberbürgermeister Dr. Janik die Stadt in der Hauptversammlung. Bei der
Entlastung des Aufsichtsrates ist eine Abstimmung des Oberbürgermeisters nicht
möglich, da er sich nicht selbst entlasten kann. In Abstimmung mit dem Rechtsamt, dem Revisionsamt und dem
Beteiligungsmanagement wird vorgeschlagen, dass die Stimmabgabe schriftlich
durch einen gesetzlichen Vertreter des Oberbürgermeisters erfolgt. Genauso kann
für die erneute Wahl von Herrn Oberbürgermeister Dr. Janik zum Aufsichtsrat
vorgegangen werden.
Der Stadtrat genehmigt, dass die Stimmabgabe für die Entlastung und die Neubestellung des Aufsichtsrates in der Hauptversammlung in schriftlicher Form durch Frau Bürgermeisterin Lender-Cassens erfolgt.
Zu 1.5 Wahl des Abschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2017
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steinacker Müller Dehner prüft bereits seit 2012 die Jahresabschlüsse der eAG und damit seit fünf Jahren in Folge. Zweckmäßigerweise sollte für die Prüfung des letzten Geschäftsjahres auf den eigentlich anstehenden Prüferwechsel verzichtet werden. Der Jahresabschluss 2017 dient gleichzeitig als Liquidationseröffnungsbilanz.
Zu 1.6 Wahl der Aufsichtsräte
Die bisherigen Aufsichtsräte wurden in der Hauptversammlung am 05.07.2012 gewählt. Gemäß Satzung endet ihre Amtsperiode mit der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr ihrer Bestellung nicht mitrechnet.
Es wird vorgeschlagen, die bisherigen Aufsichtsräte wiederzuwählen.
Zu 2. Liquidationsbeschluss und Bestellung der Liquidatoren
In der Stadtratssitzung vom 08.12.2016 wurde beschlossen, alle Aktien der eAG aufzukaufen, um den Gesellschaftsmantel einer neuen Verwendung zuzuführen. Dieser Plan ließ sich leider nicht umsetzen. Als kostengünstigste Lösung zur Beendigung der Gesellschaft bietet sich nun die Liquidation an. Mit dem Restvermögen von rd. 12 T€ zum 31.12.2016 kann die Liquidation evtl. gerade noch finanziert werden.
Durch den Liquidationstermin 31.12.2017 kann der Jahresabschluss 2017 für die Liquidationseröffnungsbilanz verwendet und damit die Aufstellung eines weiteren Abschlusses vermieden werden.
Zu Liquidatoren werden die bisherigen Vorstände bestimmt.
Der Liquidationsbeschluss muss
notariell beurkundet werden. Aktuell ist noch nicht abgeklärt, ob der Notar zu
der bereits terminierten Hauptversammlung am 19.12.2017 kommen kann oder ein
gesonderter Termin angesetzt werden muss.
Anlagen:
Anlage 1 Bilanz zum
31.12.2016
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016