Betreff
GGFA AöR: Städtische Überziehungsgarantie für SGB II - Eingliederungsmittel ab Haushaltsjahr 2018
Vorlage
BTM/013/2017
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Stadt Erlangen übernimmt zu Gunsten der GGFA AöR jährlich bis auf weiteres eine Überziehungsgarantie bis zu 100.000 € p.a. für Eingliederungsmaßnahmen, um die möglichst vollständige Ausschöpfung der vom Bund zur Verfügung gestellten SGB II-Eingliederungsmittel sicherzustellen. Falls bei den Eingliederungsaktivitäten der GGFA zur Integration von SGB II - Empfängern in den Arbeitsmarkt höhere Ausgaben anfallen sollten, als an Bundesmitteln hierfür bereitstehen, wird das Beteiligungsmanagement bei Bedarf eine Mittelbereitstellung bis zur genannten Höhe zu gegebener Zeit vorbereiten.

2.    Diese Überziehungsgarantie kann bis zu einer Höhe von 10.000 € alternativ für eine Überziehung des Verwaltungstitels in Anspruch genommen werden.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zu 1.: Überziehungsgarantie für Eingliederungsmittel:
Seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005 ist im Jobcenter Erlangen - wie auch bei allen anderen Jobcentern - in fast jedem Haushaltsjahr festzustellen, dass die vom Bund für Arbeitsmarktintegrationen bereitgestellten Haushaltsmittel nicht komplett ausgeschöpft werden können und jedes Jahr Integrationsmittel des Bundes ungenützt nach Berlin zurückgegeben werden müssen.

 

Die Gründe hierfür sind systemimmanent. Sie liegen vor allem darin, dass zwar im Rahmen der Maßnahmenplanung eine 100%ige Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel geplant werden kann. Im Vorfeld ist aber nicht bekannt, in welchem Umfang die Maßnahmen tatsächlich genutzt werden, wie viele Maßnahmenteilnehmer vorzeitig ausscheiden werden und welcher tatsächliche Mittelbedarf dann am Ende entsteht. Nur dieser wird spitzabgerechnet vom Bund erstattet. Insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen in den letzten Monaten des Jahres bleibt nicht immer ausreichend Zeit zum Gegensteuern.

 

Abhilfe kann dadurch geschaffen werden, dass die für die Eingliederungsleistungen zuständige GGFA zunächst mehr Eingliederungsmaßnahmen plant, als Bundesmittel zur Verfügung stehen. So kann Vorsorge für den Fall getroffen werden, dass nicht alle geplanten Maßnahmen im geplanten Umfang Anspruch genommen werden.

 

Die GGFA erzielt keine anderweitigen Einnahmeüberschüsse, um das durch die Überplanung entstehende Risiko aufzufangen. Sie benötigt daher für den Fall, dass die tatsächliche Maßnahmennutzung von der Prognose abweicht, eine Kostenübernahmegarantie der Stadt.

 

Seit 2013 wird das Mittel der Überziehungsgarantie mit Unterbrechungen eingesetzt, mit folgenden Ergebnissen:

 

Jahr

Gewährung

Inanspruch-nahme

Auslastung des Eingliederungsbudgets

2011

---

---

93,9 %

2012

---

---

88,6 %

2013

90.000 €

78.171 T€

107   %

2014

---

---

96,7 %

2015

---

---

99,8 %1)

2016

90.000 €

---

99,1 %

2017

150.000 €

---

ca. 95    %2)

2018 ff.

100.000 €

(Antrag)

 

 

1)     Sondereffekt wegen des Programmendes Perspektive 50plus

2)     Im Jahr 2017 erhielt das Jobcenter Erlangen unerwartet hohe zusätzliche Mittel aufgrund der überdurchschnittlich gestiegenen Anzahl der Geflüchteten. Da diese Kunden i.d. Regel zunächst in vom BAMF finanzierten Kursen grundlegende Deutschkenntnisse erwerben müssen, bevor eine berufliche Anpassungsqualifzierung erfolgen kann, sind diese Mittel aktuell nicht sinnvoll einsetzbar.

 

Zu 2.: Überziehungsgarantie für Verwaltungstitel:
Die Eingliederungs- und die Verwaltungsmittel sind zwar gegenseitig grundsätzlich saldierfähig. Eine Umschichtung zwischen beiden Töpfen kann aber letztmalig Anfang Dezember vorgenommen werden. Genaue Prognosen für die Kostenentwicklung der Verwaltungsausgaben bis Ende Dezember sind sehr schwierig. Werden die Verwaltungskosten zu hoch geschätzt, gehen Eingliederungsmittel verloren, werden sie zu niedrig geschätzt, führt dies zu Verlusten bei der GGFA. Eine Überziehungsgarantie der Stadt hilft der GGFA, ihr Risiko zu begrenzen, ohne dass dies zu Lasten der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel geht.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eine Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln beim Haushaltsbeschluss ist nicht erforderlich. Ob tatsächlich kommunale Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden müssen, wird sich erst zum jeweiligen Jahresende zeigen.

 

Bei der Überziehungsgarantie handelt es sich nicht um eine EU-beihilferelevante Zuwendung, da sie ausschließlich den hoheitlichen Bereich der GGFA AöR betrifft.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden vorerst nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden