1. Die Stadt Erlangen übernimmt zu Gunsten der GGFA AöR jährlich bis auf weiteres eine Überziehungsgarantie bis zu 100.000 € p.a. für Eingliederungsmaßnahmen, um die möglichst vollständige Ausschöpfung der vom Bund zur Verfügung gestellten SGB II-Eingliederungsmittel sicherzustellen. Falls bei den Eingliederungsaktivitäten der GGFA zur Integration von SGB II - Empfängern in den Arbeitsmarkt höhere Ausgaben anfallen sollten, als an Bundesmitteln hierfür bereitstehen, wird das Beteiligungsmanagement bei Bedarf eine Mittelbereitstellung bis zur genannten Höhe zu gegebener Zeit vorbereiten.
2. Diese Überziehungsgarantie kann bis zu einer Höhe von 10.000 € alternativ für eine Überziehung des Verwaltungstitels in Anspruch genommen werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zu 1.: Überziehungsgarantie
für Eingliederungsmittel:
Seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005 ist im Jobcenter Erlangen - wie
auch bei allen anderen Jobcentern - in fast jedem Haushaltsjahr festzustellen,
dass die vom Bund für Arbeitsmarktintegrationen bereitgestellten
Haushaltsmittel nicht komplett ausgeschöpft werden können und jedes Jahr
Integrationsmittel des Bundes ungenützt nach Berlin zurückgegeben werden
müssen.
Die Gründe hierfür sind systemimmanent. Sie liegen vor allem darin, dass zwar im Rahmen der Maßnahmenplanung eine 100%ige Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel geplant werden kann. Im Vorfeld ist aber nicht bekannt, in welchem Umfang die Maßnahmen tatsächlich genutzt werden, wie viele Maßnahmenteilnehmer vorzeitig ausscheiden werden und welcher tatsächliche Mittelbedarf dann am Ende entsteht. Nur dieser wird spitzabgerechnet vom Bund erstattet. Insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen in den letzten Monaten des Jahres bleibt nicht immer ausreichend Zeit zum Gegensteuern.
Abhilfe kann dadurch geschaffen werden, dass die für die Eingliederungsleistungen zuständige GGFA zunächst mehr Eingliederungsmaßnahmen plant, als Bundesmittel zur Verfügung stehen. So kann Vorsorge für den Fall getroffen werden, dass nicht alle geplanten Maßnahmen im geplanten Umfang Anspruch genommen werden.
Die GGFA erzielt keine anderweitigen Einnahmeüberschüsse, um das durch die Überplanung entstehende Risiko aufzufangen. Sie benötigt daher für den Fall, dass die tatsächliche Maßnahmennutzung von der Prognose abweicht, eine Kostenübernahmegarantie der Stadt.
Seit 2013 wird das Mittel der Überziehungsgarantie mit Unterbrechungen eingesetzt, mit folgenden Ergebnissen:
Jahr |
Gewährung |
Inanspruch-nahme |
Auslastung des
Eingliederungsbudgets |
2011 |
--- |
--- |
93,9
% |
2012 |
--- |
--- |
88,6
% |
2013 |
90.000
€ |
78.171
T€ |
107 % |
2014 |
--- |
--- |
96,7
% |
2015 |
--- |
--- |
99,8 %1) |
2016 |
90.000
€ |
--- |
99,1
% |
2017 |
150.000
€ |
--- |
ca. 95 %2) |
2018 ff. |
100.000 € (Antrag) |
|
|
1) Sondereffekt wegen des Programmendes
Perspektive 50plus
2) Im Jahr 2017
erhielt das Jobcenter Erlangen unerwartet hohe zusätzliche Mittel aufgrund der
überdurchschnittlich gestiegenen Anzahl der Geflüchteten. Da diese Kunden i.d.
Regel zunächst in vom BAMF finanzierten Kursen grundlegende Deutschkenntnisse
erwerben müssen, bevor eine berufliche Anpassungsqualifzierung erfolgen kann,
sind diese Mittel aktuell nicht sinnvoll einsetzbar.
Zu 2.: Überziehungsgarantie für
Verwaltungstitel:
Die Eingliederungs- und die Verwaltungsmittel sind zwar gegenseitig
grundsätzlich saldierfähig. Eine Umschichtung zwischen beiden Töpfen kann aber
letztmalig Anfang Dezember vorgenommen werden. Genaue Prognosen für die
Kostenentwicklung der Verwaltungsausgaben bis Ende Dezember sind sehr
schwierig. Werden die Verwaltungskosten zu hoch geschätzt, gehen
Eingliederungsmittel verloren, werden sie zu niedrig geschätzt, führt dies zu
Verlusten bei der GGFA. Eine Überziehungsgarantie der Stadt hilft der GGFA, ihr
Risiko zu begrenzen, ohne dass dies zu Lasten der zur Verfügung stehenden
Eingliederungsmittel geht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Eine Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln beim Haushaltsbeschluss ist nicht erforderlich. Ob tatsächlich kommunale Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden müssen, wird sich erst zum jeweiligen Jahresende zeigen.
Bei der Überziehungsgarantie handelt es sich nicht um eine EU-beihilferelevante Zuwendung, da sie ausschließlich den hoheitlichen Bereich der GGFA AöR betrifft.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden vorerst nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden