Der Oberbürgermeister der Stadt Erlangen wird ermächtigt eine Zweckvereinbarung (vgl. Anlage 1 der Beschlussvorlage, Stand 24.10.2017) und die dazu notwendige Verwaltungsvereinbarung (vgl. Anlage 2 der Beschlussvorlage, Stand 24.10.2017) einschließlich der Anlage zur Verwaltungsvereinbarung (vgl. Anlage 3 der Beschlussvorlage, Stand 24.10.2017) zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kommunalstatistik mit der Stadt Schwabach abzuschließen.
1. Ausgangslage
Die Stadt Erlangen verfügt über ein eigenes Sachgebiet für Statistik und Stadtforschung. Bereits im August 2012 schloss die Stadt Erlangen eine interkommunale Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Schwabach ab. Als eines der Projekte der Kooperation ist dabei die Bürgerumfrage 2012 „Leben in Schwabach“ hervorgegangen. Diese Umfrage wurde nahezu zeitgleich in beiden Städten unter Berücksichtigung der jeweiligen städtespezifischen Unterschiede im Fragebogen unter Federführung von 13-4 vorbereitet und ausgewertet. Die Zusammenarbeit wurde im Ergebnis beiderseitig als sehr konstruktiv beurteilt. Durch die bestehende Infrastruktur und die ähnlich ausgerichtete Konzeption der Befragung konnte eine effiziente Kooperation entwickelt werden. Nun soll eine Verstetigung der Zusammenarbeit der Städte Erlangen und Schwabach im Bereich der Kommunalstatistik erfolgen. Eine Kooperation in ähnlicher Form besteht seit dem 01.05.2005 zwischen den Städten Nürnberg und Fürth.
2. Mögliches weiteres Vorgehen
Im 1. Schritt sind die rechtlichen
Voraussetzungen für die geplante interkommunale Zusammenarbeit durch den
Abschluss einer gegenseitigen Zweckvereinbarung zu schaffen. Die Stadt
Schwabach hat der Zweckvereinbarung mit dem Beschluss vom 28.10.2017 zugestimmt.
Die geplante Zweckvereinbarung wurde in Abstimmung mit den beiden Rechtsämtern
Erlangen und Schwabach im Entwurf erstellt und liegt dieser Beschlussvorlage
als Anlage bei.
Da durch die geplante Kooperation ggf. Rechte
„Dritter“(z.B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Bürgers)
berührt werden, unterliegt die Zweckvereinbarung grundsätzlich der
Genehmigungspflicht durch die Regierung von Mittelfranken. Nach bereits
erfolgter Vor-Prüfung des Entwurfs der Zweckvereinbarung durch die Regierung wurde
von dort eine Genehmigung bereits mündlich in Aussicht gestellt.
Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat und
Abschluss der Zweckvereinbarung werden in der Projektgruppe, bestehend aus
Vertretern von 13-4 und der Stadt Schwabach, die notwendigen fachlichen
Voraussetzungen zur Erstellung eines sog. „Statistischen Jahrbuchs“ festgelegt.
Die dort festgelegten Statistikbereiche (vgl. Anlage 3) bilden gleichzeitig die
Grundlage für die im 2. Schritt geplanten „ad-hoc“ und detaillierten
Teilbereichsauswertungen.
3. Kosten
Die Kosten trägt die Stadt Schwabach. Der erwartete Umfang
gestaltet sich wie folgt:
Personal- und Sachkosten:
Zur Projektumsetzung wird nach Berechnung des Statistikamtes
Erlangen im 1. Dienstleistungsjahr eine VZ‑Kraft in EG 11 für vier
Werkmonate benötigt. Dadurch entstehen Personalkosten i. H. v. derzeit 22.862
Euro. Als Sach- und Lizenzkosten für die Statistiksoftware (HHSTAT, SIKURS)
fallen im 1. Jahr ca. 2.800 Euro an.
Insgesamt werden somit 1. Dienstleistungsjahr ca. 25.662 Euro
Sach- und Personalkosten fällig.
Ab dem 2. Dienstleistungsjahr werden dauerhaft noch zwei
Werkmonate eines VZ-Beschäftigten in EG 11, somit ca. 11.431 Euro an
Personalkosten sowie Sach- und Lizenzkosten i. H. v. ca. 1.700. Euro zzgl. noch
geringere Kosten der Datenlieferung des Statistischen Bundes- und der
Landesämter prognostiziert.
Insgesamt werden demnach ab dem 2. Dienstleistungsjahr ca.
14.000 Euro an Sach- und Personalkosten fällig.
Des Weiteren wurde vereinbart, ab dem 3. Dienstleistungsjahr
sämtliche Dienstleistungen nach tatsächlichem Aufwand spitz abgerechnet in
Rechnung zu stellen (vgl. § 3 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung).
Anlagen: 1. Zweckvereinbarung
2. Verwaltungsvereinbarung
3. Anlage zur Verwaltungsvereinbarung