Betreff
Zweckvereinbarung mit der Stadt Schwabach im Bereich Kommunalstatistik
Vorlage
13/215/2017
Aktenzeichen
OBM/13-4
Art
Beschlussvorlage

Der Oberbürgermeister der Stadt Erlangen wird ermächtigt eine Zweckvereinbarung (vgl. Anlage 1 der Beschlussvorlage, Stand 24.10.2017) und die dazu notwendige Verwaltungsvereinbarung (vgl. Anlage 2 der Beschlussvorlage, Stand 24.10.2017) einschließlich der Anlage zur Verwaltungsvereinbarung (vgl. Anlage 3 der Beschlussvorlage, Stand 24.10.2017) zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kommunalstatistik mit der Stadt Schwabach abzuschließen.

 


1.   Ausgangslage

Die Stadt Erlangen verfügt über ein eigenes Sachgebiet für Statistik und Stadtforschung. Bereits im August 2012 schloss die Stadt Erlangen eine interkommunale Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Schwabach ab. Als eines der Projekte der Kooperation ist dabei die Bürgerumfrage 2012 „Leben in Schwabach“ hervorgegangen. Diese Umfrage wurde nahezu zeitgleich in beiden Städten unter Berücksichtigung der jeweiligen städtespezifischen Unterschiede im Fragebogen unter Federführung von 13-4 vorbereitet und ausgewertet. Die Zusammenarbeit wurde im Ergebnis beiderseitig als sehr konstruktiv beurteilt. Durch die bestehende Infrastruktur und die ähnlich ausgerichtete Konzeption der Befragung konnte eine effiziente Kooperation entwickelt werden. Nun soll eine Verstetigung der Zusammenarbeit der Städte Erlangen und Schwabach im Bereich der Kommunalstatistik erfolgen. Eine Kooperation in ähnlicher Form besteht seit dem 01.05.2005 zwischen den Städten Nürnberg und Fürth.

 

 

2.   Mögliches weiteres Vorgehen

Im 1. Schritt sind die rechtlichen Voraussetzungen für die geplante interkommunale Zusammenarbeit durch den Abschluss einer gegenseitigen Zweckvereinbarung zu schaffen. Die Stadt Schwabach hat der Zweckvereinbarung mit dem Beschluss vom 28.10.2017 zugestimmt. Die geplante Zweckvereinbarung wurde in Abstimmung mit den beiden Rechtsämtern Erlangen und Schwabach im Entwurf erstellt und liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

Da durch die geplante Kooperation ggf. Rechte „Dritter“(z.B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Bürgers) berührt werden, unterliegt die Zweckvereinbarung grundsätzlich der Genehmigungspflicht durch die Regierung von Mittelfranken. Nach bereits erfolgter Vor-Prüfung des Entwurfs der Zweckvereinbarung durch die Regierung wurde von dort eine Genehmigung bereits mündlich in Aussicht gestellt.

 

Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat und Abschluss der Zweckvereinbarung werden in der Projektgruppe, bestehend aus Vertretern von 13-4 und der Stadt Schwabach, die notwendigen fachlichen Voraussetzungen zur Erstellung eines sog. „Statistischen Jahrbuchs“ festgelegt. Die dort festgelegten Statistikbereiche (vgl. Anlage 3) bilden gleichzeitig die Grundlage für die im 2. Schritt geplanten „ad-hoc“ und detaillierten Teilbereichsauswertungen.

 

 

 

3.   Kosten

Die Kosten trägt die Stadt Schwabach. Der erwartete Umfang gestaltet sich wie folgt:

 

Personal- und Sachkosten:

 

Zur Projektumsetzung wird nach Berechnung des Statistikamtes Erlangen im 1. Dienstleistungsjahr eine VZ‑Kraft in EG 11 für vier Werkmonate benötigt. Dadurch entstehen Personalkosten i. H. v. derzeit 22.862 Euro. Als Sach- und Lizenzkosten für die Statistiksoftware (HHSTAT, SIKURS) fallen im 1. Jahr ca. 2.800 Euro an.

 

Insgesamt werden somit 1. Dienstleistungsjahr ca. 25.662 Euro Sach- und Personalkosten fällig.

 

Ab dem 2. Dienstleistungsjahr werden dauerhaft noch zwei Werkmonate eines VZ-Beschäftigten in EG 11, somit ca. 11.431 Euro an Personalkosten sowie Sach- und Lizenzkosten i. H. v. ca. 1.700. Euro zzgl. noch geringere Kosten der Datenlieferung des Statistischen Bundes- und der Landesämter prognostiziert.

 

Insgesamt werden demnach ab dem 2. Dienstleistungsjahr ca. 14.000 Euro an Sach- und Personalkosten fällig.

 

Des Weiteren wurde vereinbart, ab dem 3. Dienstleistungsjahr sämtliche Dienstleistungen nach tatsächlichem Aufwand spitz abgerechnet in Rechnung zu stellen (vgl. § 3 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung).

 


Anlagen:        1.         Zweckvereinbarung

                        2.         Verwaltungsvereinbarung

                        3.         Anlage zur Verwaltungsvereinbarung