Betreff
Umbau und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Cluster Reinigerstraße
(Reinigerstraße-West und Albert-Rupp-Straße)
Vorlage
66/217/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Entwurfsplanung zum Umbau der Straßenbeleuchtung in Cluster Reinigerstraße wird zuge-stimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die bauliche Umsetzung vorzubereiten und entsprechend den in der Begründung genannten Terminen zu realisieren.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen überaltern zunehmend. Rund 40% der Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen haben die betriebsübliche Nutzungsdauer über-schritten. Dem daraus resultierenden Substanzverlust von Leuchten, Tragsystemen, Schalt-stellen und Straßenbeleuchtungserdkabel ist durch kontinuierliche Erneuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Folgen der Überalterung sind z.B. unnötig hoher Energieverbrauch so-wie ein kontinuierlich steigender Wartungs- und Instandsetzungsaufwand zur Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Für die Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen wurden im Rahmen der IP. Nr. 545.604 „Sonderprogramm Erneuerung überalterter Beleuch-tungsanlagen“ entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt.

Die in den beiliegenden Planunterlagen dargestellten Beleuchtungsanlagen wurden auf Grund des sehr hohen Alters und des schlechten Zustandes der Gesamtanlage als vordringlich zu er-neuernd eingestuft.

Die vorhandenen Betonmaste, Leuchten und die bestehenden Kabelanlagen sind teileweise
älter als 50 Jahre und liegen deutlich über der betriebsüblichen Nutzungsdauer.

Darüber hinaus entspricht die Straßenbeleuchtung in diesem Bereich hinsichtlich der einzuhal-tenden Beleuchtungskenngrößen (z.B. Helligkeit, Gleichmäßigkeit) nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist in den o.g. Straßenab-schnitten eine neue und den aktuellen und künftigen Anforderungen genügende Straßenbeleuchtungsanlage herzustellen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Beleuchtungsanlage in dem vorgenannten Straßengebiet wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung neu konzeptioniert. Dies hat zu Folge, dass die vorhandene und überalterte Anlage vollständig abgebrochen und durch eine neue Beleuchtungsanlage mit zum Teil neuen Maststandorten ersetzt wird.

Grundsätzlich ist der Einsatz von energieeffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht vor-gesehen.

In der Reinigerstraße West erfolgt die Montage der Leuchten in einer Lichtpunkthöhe von 8m an Stahlrohrmasten mit 1m Ausleger. Insgesamt sind in diesem Straßenabschnitt 3 Leuchtstellen neu zu errichten und 1 Leuchtstelle ist nur mit einer neuen Leuchte zu bestücken.

In der Albert-Rupp-Straße erfolgt auf Aluminiummasten in einer Lichtpunkthöhe von 7,5m. In dem gesamten Straßenzug sind 7 Leuchtstellen neu zu errichten und mit LED Leuchten zu bestücken.

Teilweise werden auch die störanfälligen überalterten Straßenbeleuchtungskabel erneuert und die vorhandenen Stromkreise optimiert. Insgesamt sind ca. 200m Straßenbeleuchtungskabel in dem gesamten Bereich neu zu verlegen.

Die geschätzten Investitionskosten für die gesamte Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 65.000,- €.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Entsprechend der beschlossenen Ausführungsplanung wird die bauliche Umsetzung im Früh-jahr 2018 vorbereitet. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (keine Ausfallzeiten) ist eine aufwendige Terminplanung und Projektorganisation erforderlich.

Für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung sind gemäß Ausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen Ausbaubeiträge zu erheben.

Rechtzeitig vor Baubeginn werden die betroffenen Anlieger über die Ausführung der Baumaß-nahme informiert.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 65.000,- €

bei IPNr.: 545.604

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

ca. 45.500,- €

bei IPNr.: 545.604EP

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 545.604

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

 

                                                                                               13.11.2017, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift


Anlagen:        Übersichtslageplan