Betreff
Erhöhung der Platzgelder für Schausteller der Erlanger Bergkirchweih
Vorlage
II/223/2017
Aktenzeichen
II/23-3
Art
Beschlussvorlage

Auf Vorschlag der Verwaltung wird ab 01.12.2017

Alternative A – keine Erhöhung der Platzgelder für Schausteller der Erlanger Bergkirchweih,
Alternative B – eine Erhöhung der Platzgelder für Schausteller pauschal um 5 %, der Imbisse und Spirituosen im Bereich I um 30 %, Bereich II um 20 % und Bereich III um 15 %, 
Alternative C - eine Erhöhung der Platzgelder für Schausteller pauschal um 10 %, der Imbisse und Spirituosen im Bereich I um 30 %, Bereich II um 20 % und Bereich III um 15 %,

beschlossen.

 


Mit Beschluss des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 21.09.2005 wurde die noch heute geltende Platzgeldtabelle beschlossen. Die Festlegung sieht die Berechnung der Platzgelder nach Geschäftsart und Standort (Bereich) vor.
Vom Revisionsamt wurde eine Überprüfung der Platzgelder für die Schausteller im Prüfungsbericht vom 17. September 2015 gefordert.

Die direkt zuordenbaren Kosten der Erlanger Bergkirchweih werden bisher von den Wirten und Schaustellern getragen. Die Beteiligung der Schausteller über das Platzgeld ist in der Platzgeldtabelle von 2005 festgelegt. Das Teilnahmeentgelt ist wiederum von allen Wirten, egal ob städtische oder private Flächen bewirtschaftet werden, zu entrichten. Wirte die städtische Kellerflächen nutzen, müssen zusätzlich ein Platzüberlassungsentgelt bezahlen.
Nicht abgerechnet werden die Personalkosten der städtischen Mitarbeiter aus dem Bereich Märkte, Kirchweihen sowie die Investitionskosten in das Gelände (aktuell z.B. die Erneuerung der Geländer).

In den letzten Jahren sind die Kosten zur Durchführung der Erlanger Bergkirchweih stark angestiegen. Seit dem Beschluss vom 21.09.2005 erfolgte keine Anpassung der Platzgelder für Schausteller mehr.

Die von den Wirten zu tragenden Kosten werden im Gegensatz zu den Schaustellern jährlich angepasst. Die Aufteilung erfolgt in Platzüberlassungsentgelt und Teilnahmeentgelt. Das Teilnahmeentgelt wird nach Quadratmetern berechnet. Grundlage für das Platzüberlassungsentgelt ist die für die Dauer der Erlanger Bergkirchweih gepachtete städtische Fläche. Bis 2012 wurde das Platzgeld nach Sitzplätzen berechnet. Seit 2013 erfolgt dies nach Quadratmetern und ist deshalb bis einschließlich 2012 nicht direkt vergleichbar.
Aus nachfolgenden Beispielen zur Entwicklung der Kosten bei den Wirten ist zu erkennen, dass von 2006 bis 2017 sowohl beim Platzgeld als auch Teilnahmeentgelt erhebliche Erhöhungen erfolgten.


Jahr

Platzüberlassungsentgelt pro qm

Teilnahmeentgelt pro qm

2006

10,35 €

Nicht vergleichbar

2013

15,59 €

5,02 €

2015

16,86 €

6,21 €

2017

23,91 €

6,86 €

 

Die direkt zurechenbaren Gesamtkosten für die Bergkirchweih 2006 beliefen sich auf insgesamt
215.072,25 €. Im Jahr 2015 betrugen die Kosten 371.874,97 €. Dies bedeutet in zehn Jahren eine Kostensteigerung um fast 73 %.

Die Berechnung des Platzgeldes zum einen nach Standort und zum anderen nach Geschäftsart hat sich als sinnvoll bewährt und sollte so auch beibehalten werden. Nachdem bei den Schaustellern seit 2005, somit  seit über zehn Jahren, keine Anpassung mehr erfolgte, scheint eine pauschale Erhöhung von mindestens 5 % oder 10 % zumutbar.
Bei Imbissen und Spirituosen könnte eine Erhöhung je nach Standort zwischen 15 und 30 % erfolgen. Diese Erhöhung scheint angesichts der zu erzielenden Umsätze im Bereich Speisen und alkoholische Getränke gerechtfertigt.
Die in der Anlage aufgezeigten Erhöhungen der Platzgelder, sind kaufmännisch auf volle Euro ab- bzw. aufgerundet.
Als Entlastung für die Schausteller würde mit einer Erhöhung auch die Fälligkeit des Platzgeldes verändert. Ab 2018 teilt sich die Fälligkeit des Platzgeldes dann in 50 % bis spätestens einen Monat vor Beginn und 50 % bis spätestens Mittwoch während der Erlanger Bergkirchweih auf. Bisher muss das Platzgeld zu 100% vor Beginn der Kirchweih eingezahlt sein.

Konkrete Auswirkung der Platzgelderhöhung können den Berechnungsbeispielen entnommen werden.

Geschäft

Bereich

Bisher

Erhöhung 5 %

Erhöhung 10 %

Kinderkarussell 12 m

I

2.148 €

2.256 €

2.364 €

 

II

1.848 €

1.944 €

2.028 €

 

III

1.596 €

1.680 €

1.752 €

Fahrgeschäft 22 m

I

10.120 €

10.626 €

11.132 €

 

II

8.646 €

9.086 €

9.504 €

 

III

7.392 €

7.766 €

8.140 €

Süßwaren mit Eis 8 m

I

1.112 €

1.168 €

1.224 €

 

II

   960 €

1.008 €

1.056 €

 

III

   832 €

   872 €

   912 €

Geschicklichkeitsspiel 5 m

I

805 €

845 €

885 €

 

II

695 €

730 €

765 €

 

III

600 €

630 €

660 €

 

Geschäft

Bereich

Bisher

Erhöhung

Betrag

Imbiss 6 m

I

1.338 €

30 %

1.740 €

 

II

1.152 €

20 %

1.380 €

 

III

   990 €

15 %

1.140 €

Spirituosen/Bar 10 m

I

2.520 €

30 %

3.280 €

 

II

2.160 €

20 %

2.590 €

 

III

1.860 €

15 %

2.140 €


Im Platzgeld der Schausteller sind folgende Kosten, teilweise anteilig, enthalten:

Stellplatz des Geschäftes, Wasseranschluss und Wasserverbrauch, Bustransfer der Schausteller, Miete der Notstromaggregate, Toiletten, Reinigung des Bergkirchweihgeländes, Abfallentsorgung, Wertstoffhof, Ordnungs- und Kontrolldienst, Bewachung Festgelände, Bewachung Wohnwagenparkplatz Baiersdorfer Straße, Stromanschluss Wohnwagenparkplatz Baiersdorfer Straße, Abstellplatz Hartmannplatz, Feuerwache und Rettungsdienste.

 

Zur Information (nicht Bestandteil des Beschlusses):
Zusätzlich zu den Platzgeldern sind von den Schaustellern noch Kosten für Stromanschluss 168,00 € zzgl. Verbrauch an die Erlanger Stadtwerke AG sowie für das Parken von Wohn- und Packwägen am Festgelände oder an der Baiersdorfer Straße in Höhe von 50,00 € pro Achse, an die Stadt Erlangen zu entrichten. Das Parken am Festplatz Hartmannstraße ist kostenfrei.

 

Eine erneute Überprüfung der Höhe der Platzgelder für die Schausteller der Erlanger Bergkirchweih soll  in vier Jahren erfolgen.

 

Künftig wären die direkt zuordenbaren Kosten der Bergkirchweih aufgeteilt so zu tragen:

  • durch die Schausteller über die (neuen) Platzgelder,
  • ein weiterer Teil durch die Wirte mittels Teilnahmeentgelt und Platzüberlassungsentgelt
  • sowie – NEU! – ein weiterer Teil durch den Veranstalter/Stadt Erlangen (siehe hierzu separate Beschlussvorlage Nr. II/224/2017).

 

Während das Platzgeld der Schausteller für ein paar Jahre festgeschrieben wäre, ändern sich dagegen jährlich die Entgelte für die Wirte.

 

Fazit:

Die Varianten sind ein Vorschlag; sie sind eine Überlegung der Verwaltung (und beruhen selbstredend nicht auf Ausschreibungsergebnissen). Diese Überlegung ist geleitet von:

-       Jeder der Beteiligten Stadt-Wirte-Schausteller muss einen Beitrag leisten.

-       Die Belastungsverteilung erfolgt nicht nach dem Prinzip „jeder zahlt den gleichen Betrag“, sondern soll sich an der jeweiligen Leistungsfähigkeit orientieren. Die Beurteilung dieser Leistungsfähigkeit ist natürlich eine subjektive Einschätzung.

Für den Fall, dass die Variante B beschlossen wird, würden sich die Platzgelder von rd. 161 T€ auf 177 T€ erhöhen, also eine Erhöhung um 16 T€. Unter der weiteren Annahme, dass die Stadt in 2018 eine Kostenbeteiligung von 50 T€ und in 2019 um 80 T€ beschließt (siehe separate Vorlage), würden die Entgelte für die Wirte von 2017 auf 2019 um rd. 80 T€ ansteigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Tabelle Alternative B
Tabelle Alternative C