hier: Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet östlich der Frauenauracher Straße, nördlich des Flst. Nr. 458 - Gemarkung Frauenaurach -, westlich des Industriegleises und südlich der Flst. Nrn. 1056/6 und 1032 - Gemarkung Büchenbach - (s. Anlage) ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel
der Planung
Bislang wird das Plangebiet als Betriebsgelände der Siemens AG genutzt. Der Standort befindet sich jedoch im Umbruch. Der vorhandene Gebäudebestand genügt teilweise nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen an die Nutzungsstandards, an die Nachhaltigkeit und an die Gestaltqualität.
Infolge standortspezifischer Überlegungen plant das Unternehmen Siemens, das Gelände einer städtebaulichen und nutzungsspezifischen Neuordnung zuzuführen. In diesem Zuge soll der bislang betriebsintern genutzte Standort für eine gewerbliche Nutzung Dritter geöffnet werden. Auf dem Gelände sollen sich Unternehmen der Industrie und des Handwerks sowie auch Büro- und Dienstleistungsunternehmen ansiedeln können. In diesem Sinne sollen die bestehenden siemensinternen Nutzungen aufgegeben werden und der Gebäudealtbestand gewerblichen Neubauten weichen. Auf diese Weise wird den Leitlinien zur Gewerbeentwicklung (Beschluss im Stadtrat am 26.10.2017) im Hinblick auf die Sicherung von Bestandsgebieten und die Innenentwicklung gewerblicher Flächen Rechnung getragen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. F 465 - Gewerbegebiet Frauenauracher Straße Ost - mit integriertem Grünordnungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Umstrukturierung des Standorts geschaffen werden.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke
Flst.-Nrn. 450 und 455 – Gemarkung Frauenaurach. Die Größe des Planbereichs
beträgt ca. 6,3 ha.
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit
integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche
mit dem Zusatz „Durchgrünung von Bauflächen“ dargestellt. Der Bebauungsplan steht
der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht
erforderlich.
Für das Plangebiet liegt bisher kein
rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind u.a. zu
berücksichtigen:
·
Nutzung
Hinsichtlich der geplanten gewerblichen Nutzungen sind
das städtebauliche Einzelhandelskonzept (SEHK) und das
Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Erlangen zu berücksichtigen.
·
Leitlinien zur Gewerbeentwicklung
Bei der Neuordnung des Gebiets sind die Leitlinien zur
Gewerbeentwicklung (Beschluss StR am 26.10.2017), die u.a. Vorgaben zu
baulichen Dichten, Gestaltungsaspekten und zur Ein- und Durchgrünung
beinhalten, zu beachten.
·
Schallimmissionsschutz
Beeinträchtigende Schallimmissionen, die insbesondere
von Verkehrswegen (Straßenverkehr) sowie Gewerbeflächen auf das Plangebiet
einwirken und vom Plangebiet ausgehen, sind zu berücksichtigen. Wesentlich sind
hierbei die Auswirkungen des Gewerbelärms auf die östlich des Main-Donau-Kanals
befindliche Wohnbebauung der Ortslage Schallershof.
·
Natur und Landschaft
Innerhalb des Plangebiets liegt eine
Biotopfläche mit Schutz nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. Art. 23
Bayerisches Naturschutzgesetz. Am Südöstlichen Gebietsrand grenzt eine
Waldfläche, die Bestandteil eines Landschaftsschutzgebiets ist, an. Der spezielle
Artenschutz und der im Gebiet vorhandene Baumbestand sind zu berücksichtigen.
·
Sonstige Rahmenbedingungen
Im Norden wird das Plangebiet von einer 20-kV-Leitung
der Bayernwerk AG überspannt.
e) Städtebauliche
Ziele
Durch die nutzungsspezifische Neuordnung des Plangebiets soll ein vielfältiges Angebot für unterschiedliche gewerbliche Nutzungen geschaffen werden, um den Standort sowohl für Unternehmen der Industrie und des Handwerks als auch für Büro- und Dienstleistungsunternehmen zu entwickeln. Hierfür sollen entlang der erschließenden Stichstraße selbstständig nutzbare und parzellierbare Gewerbegrundstücke entstehen. Die geplante gewerbliche Nutzung soll sich dabei harmonisch in die vorhandene städtebauliche Situation an der Frauenauracher Straße einfügen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. F 465 - Gewerbegebiet Frauenauracher Straße Ost - mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. F 465 für das Gebiet östlich der Frauenauracher Straße, nördlich des Flst. Nr. 458 - Gemarkung Frauenaurach -, westlich des Industriegleises und südlich der Flst. Nrn. 1056/6 und 1032 - Gemarkung Büchenbach - (s. Anlage) nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit
Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur
Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der
Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich