Betreff
Antrag an die Stadtratsgremien vom Stadtteilbeirat Ost vom 14.09.2017; hier: Durchführung einer Bürgerversammlung bezüglich Änderung des Baulinienplans Nr. 36 b in der Buckenhofer Siedlung
Vorlage
611/205/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, um eine etwaige Änderung des Baulinienplanes Nr. 36 b in der Buckenhofer Siedlung zu erörtern.

2. Der Antrag des Oberbürgermeisters (Antrag des Stadtteilbeirates Ost vom 14.09.2017) ist damit bearbeitet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Sitzung des Stadtteilbeirates Ost am 14.09.2017 stellte der Stadtteilbeirat den Antrag, dass im Stadtteil Buckenhofer Siedlung zeitnah eine Bürgerversammlung stattfinden soll, in der besonders die kontrovers diskutierte Änderung des Baulinienplans Nr. 36 b in der Buckenhofer Siedlung behandelt werden soll.

 

Darüber hinaus wurde der Stadtrat gebeten, keinen Beschluss zu einer Änderung des Baulinienplans Nr. 36 b zu fassen, bevor eine Bürgerversammlung in der Buckenhofer Siedlung stattgefunden hat.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Bauvorhaben "Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Christian-Ernst-Str. 37a" wurde im BWA am 03.05.2016 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da das Vorhaben vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt. Der rechtsverbindliche Baulinienplan Nr. 36 b sieht eine Bebauung in zweiter Reihe nicht vor, eine Befreiung kann nicht erteilt werden, da die Grundzüge der Planung betroffen sind.

In der Sitzung des BWA sprach Herr Stadtrat Wenig die Empfehlung aus, im Hinblick auf eine Nachverdichtung in zweiter Reihe eine Änderung des Bebauungsplans in Erwägung zu ziehen. Dieser Beschlussantrag wurde mit 11 gegen 1 Stimme angenommen.

 

Des Weiteren wurde im Rahmen von Bürgersprechstunden im Juni 2016 und Januar 2017 aufgezeigt, dass für eine weitere Bearbeitung des Themas "Zweitreihenbebauung" die Zustimmung der Anlieger aus der Christian-Ernst-Straße eine wesentliche Bedingung sei. Die Verwaltung hat die Bürger um formlose Darlegung eines Meinungsbildes gebeten.

Dieses liegt der Verwaltung für die Nordseite der Christian-Ernst-Straße zwischen Wilhelminenstraße und Leimbergerstraße vor.

In der Sitzung des Stadtteilbeirates Ost hat sich um eine mögliche Zweitreihenbebauung aufgrund dessen eine intensive Diskussion ergeben.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der rechtsverbindliche Baulinienplan und das Thema "Zweitreihenbebauung" soll in einer öffentlichen Infoveranstaltung im Bereich Buckenhofer Siedlung mit der Bürgerschaft erörtert werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: