Förderung der Wiederverwendung
Die Wiederverwendung von funktionsfähigen und reparierbaren Elektrogeräten wird durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit mit Hinweis auf bestehende Möglichkeiten gefördert.
Der Antrag der Erlanger Linken vom 30. September 2017, Nr.
98/2017, ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Wiederverwendung von funktionsfähigen und reparierbaren
Elektrogeräten soll gefördert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In Erlangen besteht bereits jetzt schon z.B. im „Umsonstladen“ der Jugendorganisation-BN in der Hauptstraße die Möglichkeit funktionsfähige Geräte abzugeben. Des Weiteren können alle Bürgerinnen und Bürger im Internet die kostenlose Möglichkeit auf der Seite der Erlanger Verschenk- und Tauschbörse nutzen, funktionsfähige Geräte anzubieten.
Auf die bestehenden Möglichkeiten zur Förderung der Wiederverwendung von
Elektrogeräten („Umsonstladen“, Verschenkbörse, Repair-Cafe, GGfAöR) wird durch
Öffentlichkeitsarbeit verstärkt hingewiesen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zusätzliche Aufgabe im beantragten Umfang mit Koordinierung, Registrierung, Zwischenlagerung und auch korrekter Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten zum Arbeitsprogramm 2018 übersteigt die jetzigen Kapazitäten des vorhandenen Personals bei Weitem.
Im Gewerbebereich wie auch im Privathaushaltebereich ist eine massive Zunahme der gesetzlichen Vorgaben auf landes-, bundes- und EU-rechtlichen Bestimmungen zu verzeichnen. Die zur Verfügung stehenden Stunden-Kontingente sind mit dem aktuellen Arbeitsprogramm/ Pflichtaufgaben voll ausgelastet. Für die Umsetzung des vorliegenden Antrages zur Förderung der Wiederverwendung müsste nach Abwägung der Vorgaben und entstehenden Aufgaben mindestens eine zusätzliche halbe Stelle geschaffen werden. Dazu kämen noch die Kosten für entsprechende Räumlichkeiten zur Zwischenlagerung der angelieferten Geräte, die noch separat angemietet werden müssten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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bei
Sachkonto: |
Folgekosten
jährlich |
€ |
bei
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Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage:
Antrag der Erlanger Linken vom 30. September 2017, Nr. 98/2017