Erlanger Vereine, Verbände, Einrichtungen und Kirchen erhalten anlässlich des 25jährigen Bestehens und bei weiteren Jubiläen im Abstand von 25 Jahren eine Jubiläumszuwendung. Die Zuwendung beträgt 10,00 Euro pro Jahr des Bestehens, höchstens jedoch 1.000,00 Euro.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das langjährige Engagement von Vereinen, Verbänden, Einrichtungen und Kirchen wird zusätzlich zu möglichen anderen jährlichen oder einmaligen Zuschüssen anerkannt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Stadtrat beschließt die entsprechenden Zuschüsse. Analog werden die Sportförderrichtlinien geändert, um eine Gleichbehandlung aller Erlanger Vereine, Verbände, Einrichtungen und Kirchen zu gewährleisten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Zuwendung wird auf einer Jubiläumsveranstaltung durch eine städtische Vertreterin oder einen städtischen Vertreter überreicht und im Anschluss auf das Konto des Vereins überwiesen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
Ca.
2.000 € |
bei
Sachkonto: 530101 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt, Mehrausgaben können aus der Budgetrücklage des
Amtes gedeckt werden.
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden