Betreff
Antrag zu TOP 27 im StR 26.10.17: Bplan Hans-Geiger-Straße: Auf Einwendungen eingehen/Rederecht für Einwender
Antrag der Erlanger Linke Nr. 149/2017 vom 21.10.2017
Vorlage
611/204/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Die Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Fraktionsantrag Nr. 149/2017 der Erlanger Linke zum Stadtrat am 26.10.17 ist damit
    bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Erlanger Linke hat mit dem Fraktionsantrag Nr. 149 einen Antrag zum TOP 17 (Bebauungsplan Nr. 345 der Stadt Erlangen - Hans-Geiger-Straße - mit integriertem Grünordnungsplan; hier: teilweise Planreife und Betroffenenbeteiligung) im Stadtrat am 26.10.2017 zur Behandlung der eingegangen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentliche Belange gestellt. Schwerpunkt sind die Themen StUB und Versickerung/Entwässerung.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurden von der Verwaltung geprüft.

 

Stadt-Umland-Bahn

In innerstädtischer Lage stehen die Belange der StUB dem Belang der dringenden Wohnraumschaffung gegenüber. Dem Belang der Wohnraumschaffung wird hier der Vorrang gegeben, da die StUB durch die künftig dort wohnhaften Bürger einen größeren potentiellen möglichen Kundenkreis aufweisen wird. Die StUB-Führung in diesem Bereich der Nürnberger Straße wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht verhindert.

 

Versickerung / Entwässerung

Das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser wird versickert, soweit dies möglich ist. Darüber hinaus erfolgen ggf. eine Rückhaltung und eine gedrosselte Einleitung in das vorhandene Kanalnetz im Mischsystem.

Die Einführung eines Trennsystems des städtischen Kanalnetzes würde einen sehr umfangreichen Umbau des Entwässerungssystems (nicht nur im Geltungsbereich des Bebauungsplanes) bedeuten, der sachlich und wirtschaftlich nicht zielführend wäre.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung hat hierzu jeweils einen Vorschlag zur Abwägung erarbeitet, der dem Stadtrat am 26.10.2017 zur Entscheidung vorliegt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der Erlanger Linke Nr. 149/2017 vom 21.10.2017