Betreff
Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit für Kindertagesplätze im Planungsbereich Röthelheimpark
Vorlage
511/053/2017
Aktenzeichen
IV/51/511/SW009
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Bedarfsnotwendigkeit wird für folgende neue Kindertagesbetreuungsplätze anerkannt:

·         2-gruppige Krippe mit 24 Plätzen

·         2-gruppiger Kindergarten mit 50 Plätzen

·         1-gruppige Spielstube mit 20 Plätzen

·         8 zusätzliche Lernstubenplätze, verteilt auf 2 Gruppen

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen und Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten und die erforderlichen Haushaltsmittel mit dem entsprechenden Vorlauf zu beantragen.

 

Übersicht über bereits festgestellte Kindertagesbetreuungsplätze und neu zu schaffende Plätze:

 

Einrichtungsart

Im Mai 2015 bereits festgestellte Plätze

Zusätzliche Plätze

Krippe

0

24

Kindergarten

0

50

Spielstube

20

20

Grundschullernstube

32

8

Jugendlernstube

20

0

 


Sachbericht

      Der StR hat in seinem Beschluss vom 20.05.2015 den Bedarf im Röthelheimpark für eine Familienpädagogische Einrichtung, eine Spielstube mit 20 Plätzen, eine zweigruppige Grundschullernstube mit je 16 Plätzen, eine Jugendlernstube mit 20 Plätzen und die offene Jugendsozialarbeit festgestellt. Aufgrund der Zunahme der Einwohner reicht dieser festgestellte Platzbedarf nicht mehr aus. Die Platzzahl für den Kindertageseinrichtungsbereich ist der veränderten Bevölkerungsprognose an zu passen.

 

Bedarfseinschätzung der Jugendhilfeplanung:
Neuschaffung von Betreuungsplätzen im U3-, Kindergarten und Grundschulalter im BBGZ II

 

Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in Erlangen ist, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten, in verschiedene Planungsbezirke gegliedert. Abhängig von den jeweiligen Anforderungen, ist der Zuschnitt der Planungsbezirke für die einzelnen Altersgruppen unterschiedlich. Betreuungsplätze am Standort des geplanten BBGZ II in der Hartmannstraße werden im Krippenalter im U3-Planungsbezirk „G-Röthelheim und Südgelände“, im Kindergartenalter dem Planungsbezirk „5-Röthelheim“ und im Grundschulalter dem Schulsprengel der Michael-Poeschke-Schule zugeordnet.

Um eine möglichst passgenaue Versorgung mit Betreuungsplätzen zu erreichen, werden von der Jugendhilfeplanung ständig neue Informationen und Entwicklungen berücksichtigt. Die Bedarfsplanung ist daher als ständiger zirkulärer Prozess und weniger als einmaliger, abgeschlossener Akt zu verstehen.

Im Beschluss des Stadtrats vom 20.05.2015 ist der damalige Informationsstand berücksichtigt. Beim Bedarfsbeschluss von 2015 geht es größtenteils um Ersatzräumlichkeiten für schon bestehende Spiel- bzw. Lernstubengruppen, zu einem Plus an Plätzen führen lediglich vier Plätze in der Spielstube (bisher räumlich beengte Situation) und die Plätze in der Jugendlernstube.

Zu den mittlerweile aktueller vorliegenden Informationen gehören insbesondere der Sozialbericht 2015, das Sozialmonitoring 2016, der Bildungsbericht 2016, die Bevölkerungsprognose des Sachgebiets für Statistik und Stadtforschung (Stand März 2017), die Bestandsberichte Kindertagesbetreuung 2016 und 2017 und das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Erlangen Südost.

Mit Beschluss des Stadtrats vom 29.06.2017 (Vorlage 610.3/042/2017) wurde die Verwaltung beauftragt, „das ISEK … bei allen Planungen, Projekten und Maßnahmen sowie bei allen relevanten Fachplanungen … zu berücksichtigen“, „weiterführende Fachkonzepte zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Das Familienzentrum in der Hartmannstraße (BBGZ II) „steht an erster Stelle“ im Handlungsfeld Soziales Miteinander.

Für Bedarfseinschätzungen im Bereich der Jugendhilfe sind u.a. folgende Aspekte von hoher Bedeutung:

·        „Auffällig sind die überdurchschnittlich hohen Werte [der unter 18-Jährigen in der sogenannten Housing Area“ „In 3 Blöcken wird dort sogar ein Anteil von über 40% Minderjährigen an der Bevölkerung erreicht.“ (ISEK Erlangen Südost, S. 20)

·        „In der Housing Area werden in den einzelnen Blöcken Anteile von knapp 50%, 64%, 70% bzw. 74% Einwohner mit Migrationshintergrund erreicht.“ (ISEK Erlangen Südost, S. 23).

·        „In der Housing Area bestehen verhältnismäßig viele Alleinerziehendenhaushalte“ (ISEK Erlangen Südost, S. 23)

·        Der Sozialindex im gesamten statistischen Bezirk 33 Röthelheimpark befindet sich mit 41,7 im stadtweiten Vergleich im mittleren Bereich (Sozialmonitoring 2016 der Stadt Erlangen, S. 4f). Das ISEK weist darauf hin, dass „auf der Ebene der statistischen Distrikte … Distrikt 333 … besonders auf [fällt].“ Er „umfasst vor allem das Gebiet der Housing Area“ (ISEK Erlangen Südost, S. 16).

Vor diesem sozialen Hintergrund, der teilweise zu erwarteten Kinderzahlsteigerung und dem teilweise schon vom Stadtrat beschlossenen und drängenden Platzausbau im Bereich Kindertagesbetreuung ist aktuell geplant, zusätzlich 24 Krippen-, 70 Betreuungsplätze für Kindergartenkinder (davon 50 Kindergarten- und 20 weitere Spielstubenplätze) und 8 Lernstubenplätze für Grundschulkinder zu schaffen.

Die gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII (insbesondere § 80 Abs. 2) verpflichten die Stadt Erlangen hier im Besonderen: „Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere … junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden“.

Beim letzten Treffen der Planungsgruppe Kindertagesbetreuung am 25.09.2017 wurde der damals aktuelle Stand der Planungsgruppe zur Verfügung gestellt.

 

U3-Alter: Aktuelle Versorgungssituation und Kinderzahlentwicklung

Im U3-Planungsbezirk G-Röthelheim stehen aktuell für 683 unter dreijährige Kinder (Stand 30.06.2017) insgesamt 464 Betreuungsplätze zur Verfügung. Davon werden 427 in Kinderkrippen und die übrigen in der Kindertagespflege angeboten. Die Versorgungsquote ist im kleinräumigen stadtweiten Vergleich die Höchste und liegt mit aktuell 67,9% im Bereich des vom Stadtrat für diesen Planungsbezirk beschlossenen Bedarfs von über 50%. Stadtweit liegt aktuell die Versorgungsquote mit 42,9% unter dem festgelegten Bedarfskorridor von 45 bis 50%.

Die Bevölkerungsprognose des Sachgebiets für Statistik und Stadtforschung (Stand März 2017) geht im Jahre 2020 von 805 unter Dreijährigen im Planungsbezirk aus, was eine Steigerung um ca. 18 % bedeuten würde.

 

U3-Alter: Aktueller Stand der Ausbauplanung

Der Stadtrat hat im Mai 2017 beschlossen, von den stadtweit zu schaffenden Plätzen im U3-Alter (180 bis 360 Plätze) 24 bis 60 Plätze im Planungsbezirk G-Röthelheim zu realisieren.

Neben den Plätzen, die im BBGZ II entstehen sollen, sind im Planungsbezirk G-Röthelheim, 24 weitere Krippenplätze (im Rahmen der Wohnraumschaffung im Bereich Hans-Geiger-Straße) geplant, die zu einer Platzsteigerung führen würden. Werden alle diese Plätze realisiert, würde bei Eintreffen der Kinderzahlprognose die Versorgungsquote im Jahre 2020 im Planungsbezirk G-Röthelheim bei ca. 65% - und damit im Bereich des lokalen Bedarfs von über 50% liegen.

Stadtweit befinden sich weitere Projekte in der Planungsphase, die Realisierung ist meist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Würden alle in der Planung befindlichen Plätze (212 Plätze; Stand 26.10.2017, incl. den neuen Plätzen im BBGZ II) bis zum Jahre 2020 umgesetzt, ergäbe sich bei Eintreffen der Kinderzahlprognose rechnerisch eine stadtweite Versorgungsquote von ca. 47% (stadtweiter Bedarfskorridor: 45 bis 50%). Der Umfang der Ausbauplanung im U3-Bereich befindet sich damit theoretisch im Bereich des Korridors, den der Stadtrat beschlossen hat.

Mit Beschluss des Stadtrats vom 31.05.2017 (Vorlage 51/138/2017) wurde die Jugendhilfeplanung beauftragt die Bedarfskorridore für den U3-Bereich stadtweit und kleinräumig zu überprüfen. Je nach Ergebnis wären evtl. Nachsteuerungen bei der Bedarfsplanung notwendig.

 

U3-Alter: Bedarfseinschätzung

Nach Einschätzung der Jugendhilfeplanung sind die im Rahmen des BBGZ II geplanten zusätzlichen 24 Krippenplätze notwendig, um den Bedarf an U3-Betreuungsplätzen sowohl kleinräumig als auch stadtweit zu decken.

 

 

Kindergartenalter: Aktuelle Versorgungssituation, Kinderzahlentwicklung und Bedarfseinschätzung

Für Kinder im Kindergartenalter gibt es im Moment im Kindergartenplanungsbezirk 5-Röthelheim 433 Betreuungsplätze für 398 dort wohnende Kindergartenkinder. Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von 108,8% (stadtweit 102,2%). Zu den individuellen Besonderheiten des Planungsbezirks gehört dabei die im stadtweiten Vergleich hohe Zahl (82 Plätze) von betrieblichen Betreuungsplätzen (d.h. die Aufnahme eines Kindes ist – unabhängig vom Wohnort – i.d.R. an die Beschäftigung mind. eines Elternteils bei einem bestimmten Unternehmen gebunden). Ohne Berücksichtigung dieser betrieblichen Betreuungsplätze würde die lokale Versorgungsquote lediglich bei ca. 88% liegen.

Die Bevölkerungsprognose des Sachgebiets für Statistik und Stadtforschung (Stand März 2017) geht im Jahre 2020 von 452 Kindergartenkindern im Planungsbezirk aus, was eine Steigerung um ca. 14 % bedeuten würde. Der Stadtrat hat am 31.05.2017 bereits einen zusätzlichen Bedarf von 15 Betreuungsplätzen im Planungsbezirk 5-Röthelheim anerkannt (stadtweit ca. 535 neue Plätze).

Eine differenzierte Auswertung der Situation vor Ort, der Bevölkerungsprognose in Kombination mit der Realisierung von neuem, bezahlbaren Wohnraum im Stadtteil hat gezeigt, dass bei einer durchschnittlichen Steigerung an Kindergartenkindern von 14% überproportional viele Kinder mit ihren Familien in gefördertem Wohnraum (der aktuell teilweise geschaffen wird) leben werden. Diese Kinder erfüllen i.d.R. nicht die Zugangsvoraussetzungen für betriebliche Einrichtungen. Um diesen Kindern einen wohnortnahen Betreuungsplatz anbieten zu können, sieht die Jugendhilfeplanung die zusätzliche Schaffung von 70 Betreuungsplätzen für Kindergartenkinder (davon 50 Kindergarten- und 20 weitere Spielstubenplätze) im Planungsbezirk als notwendig an. Die zusätzlichen Spielstubenplätze sind qualitativ notwendig, um dem durch die im stadtweiten Vergleich besonderen sozialen Situation der Kinder und Familien vor Ort gerecht werden zu können. Dafür ist eine Ausweitung des kleinräumigen, zusätzlichen Bedarfs von schon beschlossenen 15 Plätzen auf insgesamt 74 Plätze notwendig.

Evtl. Auswirkungen auf die Anzahl der stadtweit geplanten Plätze (aktuell ca. 535 Plätze) werden erst nach Auswertung der für November 2017 geplanten Einrichtungsbefragung möglich sein und sind erst 2018 zu erwarten.

 

Kindergartenalter: Aktueller Stand der Ausbauplanung

Bei Realisierung der Plätze im BBGZ II und dem Eintreffen der Kinderzahlprognose würde die lokale Versorgungsquote im Planungsbezirk 2020 bei ca. 111% liegen. Ohne Berücksichtigung der betrieblichen Plätze, läge sie bei ca. 93%.

Bei freien Trägern und in der Verwaltung sind weitere Projekte in Planung, die stadtweit zur Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen führen würden. Die meisten Projekte sind in der Realisierung mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Würden alle in der Planung befindlichen Projekte bis 2020 umgesetzt, könnten theoretisch 544 neue Plätze (Stand 25.10.2017, incl. der Plätze im BBGZ II) geschaffen werden. Der Umfang der Ausbauplanung im Kindergartenalter befindet sich damit theoretisch im Zielbereich, den der Stadtrat beschlossen hat.

 

 

Kinder im Grundschulalter: aktuelle Versorgungssituation und Schülerzahlentwicklung

Im Schuljahr 2016/17 standen für die 243 Grundschüler*innen der Michael-Poeschke-Schule 207 Ganztagesbetreuungsplätze zur Verfügung. Davon konnten 127 in Horten und Lernstuben, 80 in der Mittagsbetreuung angeboten werden. Dies entsprach einer schulbezogenen Versorgungsquote von 85,2%. Der Schulsprengel lag damit knapp über dem stadtweiten Durchschnitt von 85,1%. Berechnungen unter Berücksichtigung der Schülerzahlen im aktuellen Schuljahr liegen noch nicht vor. Ein offenes oder gebundenes Ganztagesschulangebot wird in diesem Sprengel derzeit nicht angeboten und ist nach aktuellem Kenntnisstand der Jugendhilfeplanung auch auf absehbare Zeit nicht geplant.

Die Bevölkerungsprognose des Sachgebiets für Statistik und Stadtforschung (Stand März 2017) geht von einer etwa gleichbleibenden Schülerzahl zum Schuljahr 2023/24 aus. Analog dem Kindergartenalter ist jedoch u.a. bedingt durch die Schaffung von neuem Wohnraum mit einer Veränderung der Sozialstruktur bei den Grundschulkindern zu rechnen. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.10.2017 bereits den Bedarf für die Schaffung von Jugendsozialarbeit an der Schule festgestellt (Vorlage 511/052/2017).

 

Kinder im Grundschulalter: Stand der Planung

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 20.07.2017 wurde die „Verwaltung … beauftragt, in Kooperation mit den Grundschulen, dem staatlichem Schulamt, den Anbietern von Mittagsbetreuungen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Bedarfskorridore im Bereich der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter bezogen auf die Schulsprengel und stadtweit zu entwickeln. Dabei soll die zukünftige Verteilung von Ganztagesbetreuungsplätzen zwischen den Bereichen Ganztagesschule, Mittagsbetreuung und Betreuungsangeboten der Jugendhilfe unter Einbezug der Bedürfnisse von Kindern und Eltern abgestimmt werden.“ (Vorlage 51/143/2017). Es handelt sich um einen längeren Prozess. Das Pilotprojekt findet ab Ende November an der Pestalozzischule statt.

Eine umfängliche Bedarfseinschätzung für den Schulsprengel der Michael-Poeschke-Schule kann wahrscheinlich im Jahr 2018 stattfinden.

Die Schule sowie die Einrichtungen der Jugendhilfe vor Ort machen aber bereits jetzt deutlich, dass ein weiterer quantitativer Ausbau an Betreuungsplätzen notwendig ist. Dabei sei es bezüglich des qualitativen Angebots wichtig, die besondere soziale Situation vor Ort zu berücksichtigen.

 

Kinder im Grundschulalter: Bedarfseinschätzung

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung wird es in der Zusammenschau der vorliegenden Informationen als sinnvoll und notwendig angesehen, die Chance der Schaffung von neuen Räumlichkeiten zu nutzen und bereits jetzt acht zusätzliche Lernstubenplätze zu schaffen. Der Bedarf hierfür liegt vor.

 

 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung des  Bildungs-, Betreuungs-  und Beratungsbedarf für Familien mit Kindern ab Geburt bis zum Übergang Ausbildung/ Berufsleben im Bereich Röthelheimpark..

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Neben den bereits vom StR in seiner Sitzung vom 20.05.2015 festgestellten Plätze (siehe Sachbericht) sind zusätzliche folgende Plätze erforderlich:

·        Eine zweigruppige Krippe mit insgesamt 24 Plätzen (Abt. 512)

·        Ein zweigruppiger Kindergarten mit insgesamt 50 Plätzen (Abt. 512)

·        Eine zusätzliche Spielstubengruppe mit 20 Plätzen (Abt. 511)

·        Die Plätze der beiden Grundschullernstuben werden jeweils um vier, auf insgesamt 20 Kinder pro Gruppe angehoben. (Abt. 511)

Die Spiel- und Lernstuben bieten, an der Gruppengröße orientiert, integrative Plätze an. Die Räumlichkeiten für alle aufgezeigten Einrichtungen sollen im Bereich Hartmannstraße auf dem Gelände des geplanten Begegnungs-, Bewegungs- und Gesundheitszentrum (BBGZ II) durch die Stadt errichtet und vom städtischen Gebäudemanagement koordiniert werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      In Abstimmung mit Ref. VI werden Planung und Umsetzung vorangetrieben. Das beauftragte Architekturbüro erstellt aktuell  für  das Grundstück mit den von den Nutzern benötigten Gebäuden und Flächen einen Masterplan.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Für die oben aufgezeigten Einrichtungen werden 2.021 qm Nutzfläche (sowie 42 qm Funktionsfläche + 360 qm Verkehrsfläche ergibt 2.423 qm Netto-Grundfläche (NGF)) in einem Haus östlich des Hallenkomplexes entstehen. Das Grundstück ist in städtischen Besitz, so dass keine zusätzlichen Kosten für den Ankauf entstehen.

      Nach einer ersten Grobplanung entstehen für den Neubau Grobkosten (Baukosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276, ohne Ausstattung) in Höhe von 7.310.000 €. Die Genauigkeit der Grobkosten ermöglicht auf Grund von aktuell nicht vorhersehbaren Einflüssen, eine Abweichung von +/- 30%. Bei den angegeben Kosten bedeutet das eine mögliche Streubreite von 5.117.000 € bis 9.503.000 €.

      Die Kindertageseinrichtungen, also die Krippe, der Kindergarten, die Spielstube, die Grund- und Jugendlernstube werden nach FAG gefördert. Nach der aktuellen Berechnung gehen wir davon aus, dass die staatlichen Zuwendungen bei einer maximalen förderbaren Hauptnutzfläche von etwa 1115 qm etwa 3.547.000 € betragen. Hier handelt es sich um Hochrechnungen, die konkreten Summen können erst im Rahmen der Planung und im Zusammenwirken mit der Regierung von Mittelfranken ermittelt werden.

      Für Kindertageseinrichtungen im U 6 Bereich, also Krippe, Kindergarten und Spielstube wurde ein Sonderförderprogramm aufgelegt. Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 (Zuwendungsgeber = Bund) wird die FAG-Förderung um 35 % erhöht. Der FAG-Fördersatz liegt in Erlangen momentan bei 55 %, dies bedeutet, dass eine Finanzierung der förderfähigen Kosten von aktuell 90 % möglich ist. Allerdings ist dieses Sonderprogramm zeitlich befristet. Die Förderanträge müssen bis spätestens zum 31. August 2019 bei der Regierung eingereicht werden und die Investitionen müssen bis 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Sollen Mittel aus dem Sonderförderprogramm in Anspruch genommen werden, ist dies bei der Planung und Realisierung im Bereich Investitionshaushalt entsprechend  zu berücksichtigen.

      Die Räumlichkeiten der Familienpädagogischen Einrichtung und der Offenen Jugendsozialarbeit sind aus dem Förderprogramm Soziale Stadt förderfähig. Die Förderung beträgt allgemein bis zu 60%. Auch hier gilt, dass konkrete Aussagen zu Förderhöhe erst im Verlauf der Planung und der Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken möglich sind.

 

Investitionskosten:

€ 7.310.000

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

3.547.000 € FAG-Förderung,

zusätzliche Mittel aus Förderung Soziale Stadt

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: