Die Richtlinien der städtischen Sportförderung werden für „Vereinsjubiläen“ wie in der Anlage dargestellt geändert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der 4. Sitzung des Ältestenrates wurde der Vorschlag, die Zuwendung für Vereinsjubiläen auf 10,00 € pro Jahr des Bestehens des Vereins, höchstens jedoch 1.000,00 €, anzuheben einstimmig angenommen.
Die Änderung soll ab 01.01.2018 wirksam werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Durch die Änderung der Sportförderrichtlinien werden Vereine bei Jubiläen stärker gefördert als bisher.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
X sind nicht vorhanden
Anlagen: Änderungstext Sportförderrichtlinien