Betreff
Änderung der Richtlinien der städtischen Sportförderung
Vorlage
52/164/2017
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinien der städtischen Sportförderung werden für „Vereinsjubiläen“ wie in der Anlage dargestellt geändert.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der 4. Sitzung des Ältestenrates wurde der Vorschlag, die Zuwendung für Vereinsjubiläen auf 10,00 € pro Jahr des Bestehens des Vereins, höchstens jedoch 1.000,00 €, anzuheben einstimmig angenommen.

 

Die Änderung soll ab 01.01.2018 wirksam werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch die Änderung der Sportförderrichtlinien werden Vereine bei Jubiläen stärker gefördert als bisher.

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Änderungstext Sportförderrichtlinien