Betreff
Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung)
Vorlage
30/072/2017
Aktenzeichen
III/30; III/32
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung) (Entwurf vom 23.10.2017, Anlage) wird beschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anpassung des örtlichen Taxitarifs an die Kostenentwicklung.

Annähernd einheitlicher Metropoltarif im Bereich der Städte Nürnberg, Fürth sowie Erlangen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Erhöhung des Fahrpreises

-        für den 1. gefahrenen Kilometer von 3,30 Euro auf 3,50 Euro,

-                    für den 2. bis einschließlich 5. Kilometer von 1,75 Euro auf 1,80 Euro sowie

-        ab dem 6. Kilometer von 1,50 Euro auf 1,55 Euro.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Schreiben vom 19.9.2017 beantragt die Taxi Erlangen e. G. die Änderung des örtlichen Taxitarifs zum Januar 2018. Dazu soll der Fahrpreis für den 1. gefahrenen Kilometer von 3,30 Euro auf 3,50 Euro, für den 2. bis einschließlich 5. Kilometer von 1,75 Euro auf 1,80 Euro sowie ab dem 6. Kilometer von 1,50 Euro auf 1,55 Euro erhöht werden.

Im Rahmen dieses Antrags wurden die Industrie- und Handelskammer Nürnberg sowie das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht angehört und um Stellungnahme gebeten.

 

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht stimmt der beantragten Änderung zu.

 

Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg hat ebenfalls keine Einwendungen. Sie betonte  insbesondere, dass der neu beantragte Taxitarif, bezogen auf eine klassische IHK-Standardfahrt (5 Besetztkilometer und 4 Minuten Wartezeit), eine Steigerungsrate von 2,63 % gegenüber dem seit Januar 2017 geltendem Taxitarif ergebe. Eine Steigerung der Gesamtkosten (einschließlich der Personalkosten/Mindestlohn) eines Taxibetriebs sei seitdem unbestritten. Die beantragte Tariferhöhung sei auch im Vergleich mit der Fahrpreisentwicklung der VAG als durchaus moderat anzusehen; dort sollen die Entgelte zum Jahreswechsel 2017/2018 um durchschnittlich 3,03 % angepasst werden. Auch im Vergleich mit anderen Städten werde ersichtlich, dass der beantragte Taxitarif in Erlangen unter dem Durchschnitt vergleichbarer Städte liege.

Zudem begrüßt die IHK, dass sich die Taxigenossenschaften in Nürnberg, Fürth und Erlangen untereinander mit dem Bestreben abstimmen, möglichst einheitliche Taxitarife vereinbaren zu können. So werde in Nürnberg voraussichtlich im Dezember ein nahezu gleichlautender Taxitarif beschlossen. Auch die Taxigenossenschaft in Fürth werde voraussichtlich im Jahre 2018 mit einem gleichlautenden Tarifantrag nachziehen.

 

Die Verwaltung schlägt aus folgenden Gründen vor, dem Antrag der Taxigenossenschaft zu entsprechen:

-       Die beantragte Tariferhöhung wird auch im Vergleich zu den Tariferhöhungen der VAG als moderat eingestuft.

-       Die beantragte Erhöhung ist im Hinblick auf die eingetretene Kostensteigerung als angemessen einzustufen.

-       Mit der Erhöhung bleibt ein nahezu einheitlicher Taxitarif in Großraum Nürnberg - Fürth - Erlangen bestehen.

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte                     und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen                         (Taxitarifordnung) vom 23.10.2017