Betreff
Änderung der Satzung für die Volkshochschule Erlangen
Vorlage
30/071/2017
Aktenzeichen
III/30 und IV/43
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Volkshochschule Erlangen (Entwurf vom 19.10.2017, Anlage 1) wird beschlossen.


Seit 2013 stellt das Finanzamt durch Feststellungsbescheid fest, ob die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Die Volkshochschule Erlangen wurde vom Finanzamt Erlangen mit Schreiben vom 22.05.2017 aufgefordert, die bisherige Satzung der Volkshochschule, in der Fassung vom 22.05.2015, so abzuändern, dass sie den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts genügt. Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für die Befreiung von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer und auch für den Empfang steuerbegünstigter Spenden.

 

Insbesondere wurde § 3 der Satzung beanstandet, da aus dem Wortlaut des § 3 der bisherigen Satzung nicht klar hervorgeht, was im Falle einer Auflösung der Volkshochschule bzw. bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke mit dem Vermögen der Volkshochschule Erlangen passiert.

 

§ 3 der Satzung wurde entsprechend den Anforderungen des Finanzamtes und der Mustersatzung geändert, damit die Satzung der Volkshochschule Erlangen nun den steuerlichen Bestimmungen gemäß den §§ 51ff. der Abgabenordnung entspricht.

Mit Schreiben vom 28.09.2017 hat das Finanzamt Erlangen bestätigt, dass der neue Satzungsentwurf nun den steuerlichen Bestimmungen entspricht.

 


Anlagen: Anlage 1:   Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung für die Volkshochschule
                                    Erlangen

                Anlage 2:    Synopse